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KK und Paragraf 51SGBV

Verfasst: 19.10.2013, 12:36
von Buttala
An alle im Forum ,

habe mal wieder einige fragen ,
Reha nach 51SGBV , Reha Termin 31.10. ,5 Wochen,
da heißt es ja Reha vor Rente ,
Vorraussetzungen für die Altersrente für Schwerbehinderte ( 50GdB )
sind gegeben ,
kann ich trotzdem noch vor Reha antritt diese Rente beantragen ??
müsste dann die KK auf ihr recht , Umwandlung Reha in EM Rente ,
verzichten ?
bei Verzicht könnte die KK ja kein Geld von der DRV zurückverlangen ,
mein Krankengeld läuft am 25.01.2014 aus ,
Papiere von KK habe ich auch schon um mich beim AA zu melden ,
bin immer auf unbestimmte Zeit krank ,
Ende ist ist nicht abzusehen ,
da ich nur noch 8 Tage zeit habe bräuchte ich dringend Eure Hilfe ,
sage jetzt schon danke ,
Buttala

Verfasst: 20.10.2013, 18:28
von hedi
hallo Buttala,

Du kannst die Altersrente für Schwerbehinderte jederzeit beantragen.
Die KK kann den Rehaantrag nicht umwandeln, sondern nur die Deutsche Rentenversicherung, da die Rente ja auch daher kommt.
Warum machst Du nicht die Reha und wartest ab. Dein KG bekommst Du doch weiter bis Jan. 14.
Solange Du Dich an die Vorgabe nach § 51 hälst, wird die KK Dich doch in Ruhe lassen. Zudem zählt ja jeder Monat dazu, wo Du noch keine Rente bekommst. Das erhöht Deine Rente.
Soweit ich mich entsinne, bist Du laut Deinen anderen Beiträgen doch schon 61 und hast 50% Schwerbehinderung.
Also mach die Reha und beantrage dort ggf. die Altersrente.
Dort gibt es Sozialdienste, die das zusammen mit Dir machen können.

Lass es ganz entspannt angehen und fahre in Reha. Denn, wenn Du in Altersrente bist, gibt es so schnell keine mehr!

LG Hedi

P.S. meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar und beruhen ausschließlich auf eigenen Erfahrungen!