KK und Paragraf 51SGBV
Verfasst: 19.10.2013, 12:36
An alle im Forum ,
habe mal wieder einige fragen ,
Reha nach 51SGBV , Reha Termin 31.10. ,5 Wochen,
da heißt es ja Reha vor Rente ,
Vorraussetzungen für die Altersrente für Schwerbehinderte ( 50GdB )
sind gegeben ,
kann ich trotzdem noch vor Reha antritt diese Rente beantragen ??
müsste dann die KK auf ihr recht , Umwandlung Reha in EM Rente ,
verzichten ?
bei Verzicht könnte die KK ja kein Geld von der DRV zurückverlangen ,
mein Krankengeld läuft am 25.01.2014 aus ,
Papiere von KK habe ich auch schon um mich beim AA zu melden ,
bin immer auf unbestimmte Zeit krank ,
Ende ist ist nicht abzusehen ,
da ich nur noch 8 Tage zeit habe bräuchte ich dringend Eure Hilfe ,
sage jetzt schon danke ,
Buttala
habe mal wieder einige fragen ,
Reha nach 51SGBV , Reha Termin 31.10. ,5 Wochen,
da heißt es ja Reha vor Rente ,
Vorraussetzungen für die Altersrente für Schwerbehinderte ( 50GdB )
sind gegeben ,
kann ich trotzdem noch vor Reha antritt diese Rente beantragen ??
müsste dann die KK auf ihr recht , Umwandlung Reha in EM Rente ,
verzichten ?
bei Verzicht könnte die KK ja kein Geld von der DRV zurückverlangen ,
mein Krankengeld läuft am 25.01.2014 aus ,
Papiere von KK habe ich auch schon um mich beim AA zu melden ,
bin immer auf unbestimmte Zeit krank ,
Ende ist ist nicht abzusehen ,
da ich nur noch 8 Tage zeit habe bräuchte ich dringend Eure Hilfe ,
sage jetzt schon danke ,
Buttala