Leistungsanspruch vor Versicherung im Ausland
Verfasst: 18.10.2013, 12:59
Hallo zusammen,
ich habe die Suchfunktion ausgiebig bemüht, aber obwohl meine Situation mir gar nicht so 'exotisch' erscheint, keine passende Antwort gefunden.
Deshalb frage ich hier nach:
Ich habe meine Anstellung, bei der ich in Deutschland pflichtversichert war, zum 31.10 gekündigt. Ab 05.12 (!) beginne ich eine Anstellung bei einem italienischen Arbeitgeber und bin dann über Italien pflichtversichert.
a) Habe ich für den Monat November Anspruch auf Leistungen nach § 19 Abs. 2 SGB V? Meine KV sagt 'nein' da ich NACH diesem Monat nicht mehr in Deutschland pflichtversichert bin.
b) Gibt es zu dieser Einschränkung, die die KK angibt, einen entsprechenden Text? Denn aus dem angesprochenen § 19 Abs. 2 SGB V geht das ja so nicht hervor.
c) Für die fehlende Zeit 01.12 - 04.12 bliebe mir ja trotzdem nur eine freiwillige Versicherung übrig, oder?
evtl. interessante Randbedingungen:
- Ich bin vom 01.11 - 04.12 arbeitslos gemeldet, habe aber keinen Leistungsanspruch.
- Ich werde weiterhin meinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die KV wickelt mein AG über das E106-Formular für mich ab.
- Ich habe im November einige Arztbesuche auf dem Zettel (inkl. Zahnarzt, für den auch schon ein abgesegneter Heil- und Kostenplan besteht)
Vielen Dank im voraus
ich habe die Suchfunktion ausgiebig bemüht, aber obwohl meine Situation mir gar nicht so 'exotisch' erscheint, keine passende Antwort gefunden.
Deshalb frage ich hier nach:
Ich habe meine Anstellung, bei der ich in Deutschland pflichtversichert war, zum 31.10 gekündigt. Ab 05.12 (!) beginne ich eine Anstellung bei einem italienischen Arbeitgeber und bin dann über Italien pflichtversichert.
a) Habe ich für den Monat November Anspruch auf Leistungen nach § 19 Abs. 2 SGB V? Meine KV sagt 'nein' da ich NACH diesem Monat nicht mehr in Deutschland pflichtversichert bin.
b) Gibt es zu dieser Einschränkung, die die KK angibt, einen entsprechenden Text? Denn aus dem angesprochenen § 19 Abs. 2 SGB V geht das ja so nicht hervor.
c) Für die fehlende Zeit 01.12 - 04.12 bliebe mir ja trotzdem nur eine freiwillige Versicherung übrig, oder?
evtl. interessante Randbedingungen:
- Ich bin vom 01.11 - 04.12 arbeitslos gemeldet, habe aber keinen Leistungsanspruch.
- Ich werde weiterhin meinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die KV wickelt mein AG über das E106-Formular für mich ab.
- Ich habe im November einige Arztbesuche auf dem Zettel (inkl. Zahnarzt, für den auch schon ein abgesegneter Heil- und Kostenplan besteht)
Vielen Dank im voraus