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Krankenversicherung nach Eheschließung

Verfasst: 16.10.2013, 19:59
von Unhappy
Guten Tag,
ich habe folgende Frage an die Experten/innen:

Unser Sohn hat im Mai 2013 geheiratet. Sohn und Schwiegertochter waren zu diesem Zeitpunkt jeder für sich studentisch pflichtversichert. Beide immatrikuliert. Alter 26 bzw.27 Jahre
Seit Juni 13 ist unser Sohn bei seiner Ehefrau mitversichert.

Nun tritt eine Änderung ein.
Sohn hat Studium beendet und hat an der Uni eine Anstellung welche nicht lohnsteuerpflichtig ist.
Die Ehefrau ist weiter immatrikuliert, kein eigenes Einkommen.

Nun die Frage:

Kann der Sohn mit seiner Ehefrau weiterhin mitversichert sein, oder ist sie mit ihm mitversichert?

Kurzum: wer kann mit wem versichert sein?

Vielen Dank fürs lesen u. für die Hilfe

Verfasst: 16.10.2013, 20:31
von Poet
@unhappy: Wichtige Frage zurück. Wie hoch ist das Einkommen aus der Beschäftigung des Sohnes?

Verfasst: 16.10.2013, 20:42
von Unhappy
Steuerklasse 3, Brutto ca 1600 €

Verfasst: 16.10.2013, 21:02
von Poet
@unhappy: Okay, dann wird Dein Sohn zum Beginn der Beschäftigung selbst Mitglied der Kasse und die Ehefrau geht in seine kostenfreie Familienversicherung. Dazu muss Dein Sohn bei der Kasse einen Mitgliedschaftsantrag für sich plus Antrag auf Familienversicherung für die Ehefrau stellen, wenn möglich vor Beginn der Beschäftigung, spätestens jedoch 14Tage danach. Nicht weiter kompliziert.

Verfasst: 16.10.2013, 21:16
von Unhappy
@ Poet, vielen Dank für die Auskunft,die bisher die Krankenkasse nicht erteilen konnte. Es ist alles am Laufen, aber Beginn der Beschäftigung war 01. 10. Was nun, schon 4 Tage drüber.
Die Krankenkasse würde die gleiche bleiben egal wer mit wem versichert ist.

Lg

Verfasst: 16.10.2013, 22:56
von roemer70
Die 14-Tage-Frist ist dahingehend wichtig, da sonst der Arbeitgeber eine Anmeldung zu einer (anderen) Kasse abgeben könnte.
Am besten kurz im Personalbüro anfragen lassen, ob dies schon geschehen ist und dann ab zur Kasse!