Gültigkeit Einweisungsschein

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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melody
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Gültigkeit Einweisungsschein

Beitrag von melody » 16.10.2013, 19:57

Ich habe mir diesen Monat einen Einweisungsschein von meiner Ärztin ausstellen und von der KK abstempeln lassen, da ich einen OP-Termin für eine genehmigte Brustkorrektur hatte. Nun konnte ich den OP-Termin nicht wahrnehmen.

Wie lange ist der Einweisungsschein gültig? Dieses Quartal?

Wenn ich aus irgendwelchen Gründen die OP doch erst Anfang 2014, also nächstes Quartal, machen kann, kann ich mir dann einfach einen neuen Einweisungsschein ausstellen und erneut abstempeln lassen? Die Leistung wurde ja dann noch nicht erbracht.

Oder kann es irgendwelche Probleme geben?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 17.10.2013, 07:13

Die Antwort hattest Du doch schon (siehe vorherige Beiträge).

Was hat sich denn jetzt verändert?

melody
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Beitrag von melody » 17.10.2013, 12:56

Ich meinte, ob es einen Unterschied macht, dass ich mir den Einweisungsschein bereits abstempeln lassen habe.

Ist es kein Problem sich von der Ärztin dann einen neuen aushändigen zu lassen, und diesen erneut der Kasse zum abstempeln vorzulegen?

Poet
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Beitrag von Poet » 17.10.2013, 19:34

@melody: Nein, das ändert nichts an der Gültigkeit der Kostenübernahmezusage. Es ist nur ein Einweisungsschein.

Bitte das nächste Mal keinen neuen Thread aufmachen sondern alten nutzen. :D

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