Ich habe mir diesen Monat einen Einweisungsschein von meiner Ärztin ausstellen und von der KK abstempeln lassen, da ich einen OP-Termin für eine genehmigte Brustkorrektur hatte. Nun konnte ich den OP-Termin nicht wahrnehmen.
Wie lange ist der Einweisungsschein gültig? Dieses Quartal?
Wenn ich aus irgendwelchen Gründen die OP doch erst Anfang 2014, also nächstes Quartal, machen kann, kann ich mir dann einfach einen neuen Einweisungsschein ausstellen und erneut abstempeln lassen? Die Leistung wurde ja dann noch nicht erbracht.
Oder kann es irgendwelche Probleme geben?
Gültigkeit Einweisungsschein
Moderatoren: Czauderna, Karsten