Annahmepflicht gesetzliche KK
Verfasst: 16.10.2013, 00:11
Guten Abend.
Ich bin seit der Krankenversicherungspflicht (2007) nicht krankenversichert. Eigentlich noch länger.
Zuletzt war ich bei der AOK (Familien)versichert. Privat versichert war ich nie.
Vor ca. 1,5 Jahren wollte ich meiner Pflicht zur Versicherung nachkommen und meldete mich bei meiner örtlichen AOK (wo ich schon mal war). Ich füllte den Aufnahmeantrag aus und warf ihn ein.
Ich wollte mich sozusagen "freiwillig" versichern und die Beiträge selbst bezahlen (ich glaube ca. 150 Euro im Monat).
Ich wusste zwar vor den 1,5 Jahren, dass ich die Beiträge nachzahlen muss (schätze 5000, 6000 Euro). Da es mich psychisch aber sehr belastet nicht versichert zu sein wollte ich es dennoch machen. Es ist eben ein gutes Gefühl versichert zu sein.
Leider habe ich, nachdem ich bei der AOK den Aufnahmeantrag stellte, nie wieder was von der AOK gehört!
Da es mir damals sehr schlecht ging (Naher Angehöriger starb) hatte ich auch nicht die Kraft dort weiter zu bohren und so bin ich immer noch unversichert.
Der Sachbearbeiter damals meinte zu mir, sie nehmen mich, wenn ich als Pflichtversicherter zu Ihnen komme. Also entweder Leistungen der Arbeitsagentur erhalte oder einen versicherungspflichtigen Job bekomme.
Nun gibt es bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit die Nachzahlungen erlassen zu bekommen.
Meine Frage ist, muss mich die AOK auch so wieder aufnehmen, einfach auf Antrag und privat, und ich kann meine Beitäge privat bezahlen? Oder können sie sich rausreden, nur wenn ich pflichtversichert werde?
Leistungen der Arbeitsagentur kann ich nicht erhalten und einen versicherungspflichtigen Job werde ich bis Ende des Jahres mit Sicherheit nicht bekommen.
Aber es gibt doch eine Versicherungspflicht, der ich auch gerne nachkommen wollen würde...
Ich bin seit der Krankenversicherungspflicht (2007) nicht krankenversichert. Eigentlich noch länger.
Zuletzt war ich bei der AOK (Familien)versichert. Privat versichert war ich nie.
Vor ca. 1,5 Jahren wollte ich meiner Pflicht zur Versicherung nachkommen und meldete mich bei meiner örtlichen AOK (wo ich schon mal war). Ich füllte den Aufnahmeantrag aus und warf ihn ein.
Ich wollte mich sozusagen "freiwillig" versichern und die Beiträge selbst bezahlen (ich glaube ca. 150 Euro im Monat).
Ich wusste zwar vor den 1,5 Jahren, dass ich die Beiträge nachzahlen muss (schätze 5000, 6000 Euro). Da es mich psychisch aber sehr belastet nicht versichert zu sein wollte ich es dennoch machen. Es ist eben ein gutes Gefühl versichert zu sein.
Leider habe ich, nachdem ich bei der AOK den Aufnahmeantrag stellte, nie wieder was von der AOK gehört!
Da es mir damals sehr schlecht ging (Naher Angehöriger starb) hatte ich auch nicht die Kraft dort weiter zu bohren und so bin ich immer noch unversichert.
Der Sachbearbeiter damals meinte zu mir, sie nehmen mich, wenn ich als Pflichtversicherter zu Ihnen komme. Also entweder Leistungen der Arbeitsagentur erhalte oder einen versicherungspflichtigen Job bekomme.
Nun gibt es bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit die Nachzahlungen erlassen zu bekommen.
Meine Frage ist, muss mich die AOK auch so wieder aufnehmen, einfach auf Antrag und privat, und ich kann meine Beitäge privat bezahlen? Oder können sie sich rausreden, nur wenn ich pflichtversichert werde?
Leistungen der Arbeitsagentur kann ich nicht erhalten und einen versicherungspflichtigen Job werde ich bis Ende des Jahres mit Sicherheit nicht bekommen.
Aber es gibt doch eine Versicherungspflicht, der ich auch gerne nachkommen wollen würde...