Krankgeld nach Kündigung?
Moderator: Czauderna
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Krankgeld nach Kündigung?
Hallo zusammen,
beziehe seit 13.02.2013 Krankengeld über eine Krankenkasse. Habe nun die Kündigung von meinen Arbeitgeber erhalten. Meine Frage ist nun besteht der Krankengeldanspruch weiterhin über die Kündigung hinaus? Und ist man im Krankengeldbezug auch noch Krankenversichert?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort.
beziehe seit 13.02.2013 Krankengeld über eine Krankenkasse. Habe nun die Kündigung von meinen Arbeitgeber erhalten. Meine Frage ist nun besteht der Krankengeldanspruch weiterhin über die Kündigung hinaus? Und ist man im Krankengeldbezug auch noch Krankenversichert?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort.
@funkwecker: Ja, der Anspruch besteht auch darüberhinaus bis max. 78Wochen. Du bist über den KRG-Bezug auch weiterhin krankenversichert. Bitte achte immer darauf, dass die Krankschreibung lückenlos bleibt, d.h. wenn z.B. der KRG-Abschnitt an einem Freitag endet, Du nicht erst am Montag zum Arzt gehst für die weitere Krankschreibung. Wichtig!!!
Kurze Rückfrage: Eine arbeitgeberseitige KÜ während einer Arbeitsunfähigkeit ist nicht ohne weiteres rechtlich wirksam. Hast Du die Wirksamkeit der Kündigung prüfen lassen?
Kurze Rückfrage: Eine arbeitgeberseitige KÜ während einer Arbeitsunfähigkeit ist nicht ohne weiteres rechtlich wirksam. Hast Du die Wirksamkeit der Kündigung prüfen lassen?
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@funkwecker: Nichts zu danken, dafür ist das Forum da.
Denke an die Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage:
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutzklage
Denke an die Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage:
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutzklage
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Nein, darf er nicht, sofern die Erkrankung vom behandelnden Arzt, vorzugsweise einem Facharzt, bestätigt ist. (Urteil des LSG Kassel vom 18.10.2007/ Az. L8 KR 228/06, sowie AU-Richtlinien § 4 Abs. 1).funkwecker hat geschrieben:Darf der MDK eigentlich bei einer psychischen Erkrankungen per Aktenlage gesundschreiben?
Gruss
KKA
@funkwecker: Der MdK schreibt nicht "gesund" aber er kann nach Aktenlage Arbeitsfähigkeit attestieren. Ob es sinnvoll ist - gerade bei psychischen Erkrankungen- darüber muss man viel und gerne streiten. Das tun wir in unzähligen Threads dazu -> einfach mal reinlesen.
Ich sage es und dabei bleibe ich auch: Eine Begutachtung nach Aktenlage bei Erkrankungen, bei denen dringend Kommunikation mit dem Betroffenen notwendig ist, ist Scheiße hoch 3.
Ich sage es und dabei bleibe ich auch: Eine Begutachtung nach Aktenlage bei Erkrankungen, bei denen dringend Kommunikation mit dem Betroffenen notwendig ist, ist Scheiße hoch 3.
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