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Viele Fragen
Verfasst: 08.10.2013, 18:05
von Susi8156
Hallo,
Ich bin jetzt das 2 Mal innerhalb von 2 Jahren krankgeschrieben, bin nun in der 6 Woche krankgeschrieben und warte jetzt auf einen Brief meiner KK bzgl. Krankengeld. Die AU erfolgte wie das letzte Mal aufgrund von Rückenschmerzen, in der Zeit als ich wieder gearbeitet habe wurde auch eine Bsv festgestellt, der mir immer noch Schmerzen bereitet. Nun meine Fragen, wenn ich jetzt Kranken geld zum 2. Mal beziehe könnte es sein das man mich zum Mdk schickt? Beim letzten Mal schickte man mich zur Reha und mit Wieder eingliederung habe ich dann wieder angefangen zu arbeiten.
Als ich das letzte Mal bei meinen Hausarzt war, fragte er mich, ob ich meinen Beruf ( schwere körperliche Arbeit) überhaupt noch durchführen möchte bzw. kann. Er sagte, er würde mir ein Attest ausstellen, das ich meinen jetzigen Beruf nicht mehr durchführen kann aufgrund diverser Rückenbeschwerden. Da ich mir erstmal Rat einholen wollte fragte ich bei diversen Beratungsstellen nach, die meinten, wenn ichein Attest bekäme ich in der Krankengeldbezug zeit könnte die Kasse das Geld einstellen, weil ich ja mein Beruf, wegen den ich krankgeschriebne bin nicht mehr ausführen kann, stimmt die Aussage, ich bin schon länger verwirrt. Ich habe zwar eine AU, aber was bringt mir da ein Attest, klar ist ja dann das mein Arbeitgeber mich rausschmeisst, weil ich ja die Arbeit nicht mehr ausüben kann. Habe es lange Zeit probiert zu arbeiten und es ging nur mit Schmerztabletten und viel Disziplin, aber irgendwann ging es ja nicht mehr, deswegen wurde ich wieder wege starken Rückenschmerzen krankgeschrieben. Hoffe meine Story ist nicht so kompliziert und ich bekomme hier ein paar Antworten.
LG
Verfasst: 08.10.2013, 19:03
von Krankenkassenfee
Hallo,
zunächst einmal kann die Kasse Dich immer zum MDK schicken oder den Fall in der Vorlagebratung durchsprechen. Da gibt es kein einheitliches Schema. Die eine Kasse macht es so, die andere hat eine Art Raster und die andere macht es nur in Ausnahmefällen.
So ein Attest, dass Du den Beruf nicht mehr ausüben kannst, könnte den Fallmanager bei der ein oder anderen Kasse so richtig auf den Plan rufen. Ruckzuck wird dann der § 51 SGB V festgestellt (Gefährung der Erwerbsfähigkeit oder Minderung) und Du wirst gezwungen einen Reha-Antrag zu stellen. In der Reha könnte dann festgestellt werden, dass für Dich eine "Umschulung" sinnvoll ist, und dann geht die Reise da hin.
Andererseits, und das hast Du ja schon festgestellt, dass Du Deinen Beruf wohl nicht mehr ausüben kannst. Da berechtigt die Kasse nicht - bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis - das Krankengeld einzustellen.
Aber auch hier gilt ja für Dich eine Lösung zu finden. Bist Du nur beim Hausarzt (Allgemeinmediziner) oder auch beim Facharzt? Hast Du schon Therapien erhalten? Was sagt denn der Doc zur weiteren Behandlung und Prognose? Ein BSV heißt ja nicht zwangsläufig, dass man nicht mehr schwer arbeiten kann bzw. dass nicht auch mit Hilfsmitteln das weiter möglich sein kann.
LG, Fee
Verfasst: 09.10.2013, 09:52
von Susi8156
Danke für die Antwort! Eine Reha habe ich schon vor 1,5 Jahren erhalten, habe aus Angst alles mit gemacht und mich wieder eingliedern lassen und das Ende vom Lied habe mich die letzten Monate durch gequält. Habe schon viele Therapien wie Manuelle, Craniosacrale Therapie, Rückenschule, Schmerztherapeut usw. durch. Mein Hausarzt ist Allgemeinmediziner habe jetzt noch einen Termin beim Orthopäden, bei den ich immer mal wieder in Behandlung bin. Was passiert holt man sich so ein attest das weiß ich gerade nicht und deswegen bin ich so verwirrt. Habe noch mehr als ein Bsv, Fibromyalgie, diverse Fehlstellungen der Wirbelsäule, starke Muskelverspannungen etc.
Verfasst: 09.10.2013, 16:03
von Krankenkassenfee
Hallo,
dann nimm erst mal den Termin beim Orthopäden wahr und warte ab, was die Kasse macht.
LG, Fee
Verfasst: 09.10.2013, 21:17
von Poet
@Susi: Wenn ich das richtig lese, dann warst Du bisher nur beim Hausarzt, nachdem was Du geschildert hast, sollte - wenn nicht schon geschehen - ein Orthopäde mit chiropraktischen Kenntnissen der nächste Schritt sein.
Verfasst: 14.10.2013, 19:39
von Susi8156
Nochmal ne Frage: Heute sind genau 42 Tage seit meiner ersten Au um, nun meine Frage, da ich noch keinen Auszahlschein von der KK bekommen habe und ja wieder morgen bei meinen Hausarzt vorstellig werden muss meine Frage, was soll mir der Arzt morgen mir morgen ausstellen, eine normale Au? Muss nicht ein Auszahlschein ausgestellt werden, aber den habe ich ja noch nicht. Die Dame bei der Kasse sagte eine normale Au würde erstmal reichen, muss ich den Auszahlschein dann rückwirkend, wenn er da ist gleich ausfüllen lassen. Hoffe nicht so verwirrend die Frage!
LG
Verfasst: 14.10.2013, 19:55
von Carola
Da meine Krankenkasse auch erst nach langen Wochen in der
Lage war mir ein Auszahlungsschein zuzusenden/auszuhändigen
hat mein Hausarzt die normale AU Bescheinigung weiter ausgefüllt.
Krankenkasse hat 2 Monate dies so angenommen, sich irgendwan
beschwert, ich möchte doch den Auszahlungsschein benutzen.
Nachdem mein Arzt dort angerufen hat das er solange die normale
AU weiterführt bis die AOK es schafft, mir einen Auszahlungsschein zukommenzulassen, bekam ich tatsächlich 11 Wochen nach ersten Krankentag einen Auszahlungsschein zugesannt, mit massgabe ihn
heute noch ausfüllen zu lassen, da sie sonst das Krankengeld einstellen
würden. Konnte ich nicht, da mein Arzt dafür an den Tage keine Zeit hatte, Post kommt um 14°° hier um 15°° macht mein Doc zu.
(Krankengeldeinstellung haben sie gemacht, mussten sie zurücknehmen +350€ Anwalt zahlen)
Wie gesagt, mach dich nicht verrückt, die normalen AU-Bescheinigungen reichen aus, zumal dir die Krankenkasse ja kein Auszahlungsschein zusendet.
Du oder dein Arzt sind nicht verpflichtet sich solch ein Schein aus dem Internet zu besorgen, und ich wette das es eine AOK ist die um den Schein solch ein Theather macht.
lg
Verfasst: 14.10.2013, 19:59
von Susi8156
Danke dir! Ja, also hole ich mir morgen eine normale AU und gehe dann direkt zu einer Servicestelle und kläre das mit denen.
lg
Verfasst: 14.10.2013, 21:48
von Poet
@Susi: Wenn Du in der Geschäftsstelle einen blanko Auszahlschein bekommst, dann mache Dir gleich für die nächsten Male wo er ev. nicht geschickt wird eine Kopie vor dem Ausfüllen.
Verfasst: 15.10.2013, 07:18
von Czauderna
Hallo,
ich nehme mal an, dass Du beschäftigt bist ?.
Wenn ja, dann läuft das grundsätzlich so, dass der Arbeitgeber in der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse eine Entgeltbescheinigung maschinell übermitteln muss. Daraufhin errechnet die Kasse das Krankengeld und setzt den Leistungsbeginn fest. Darüber erhält der Versicherte eine schriftliche Mitteilung, der dann ein oder mehrere Krankengeldauszahlscheine beigefügt sind. Ich nehme daher an, dass dein Arbeitgeber diese Meldung noch nicht oder erst um letztmöglichen Termin übermittelt hat und du deshalb noch keine Mitteilung hast. Frag doch einfach mal deine Kasse - die können dir das sicher auch sagen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.10.2013, 18:47
von Susi8156
Bin jetzt in der 9 Woche krankgeschrieben und habe immer noch kein Krankengeld. Letzte Woche kam ein Brief mit Angaben der Kontonummer etc. diesen habe ich gleich weggeschickt. Jetzt eine Woche später keine Antwort von der KK, kein Geld nichts. Wie lange dauert die Bearbeitung bzw. Berechnung des Krankengeldes?
LG
Verfasst: 30.10.2013, 19:08
von Czauderna
Susi8156 hat geschrieben:Bin jetzt in der 9 Woche krankgeschrieben und habe immer noch kein Krankengeld. Letzte Woche kam ein Brief mit Angaben der Kontonummer etc. diesen habe ich gleich weggeschickt. Jetzt eine Woche später keine Antwort von der KK, kein Geld nichts. Wie lange dauert die Bearbeitung bzw. Berechnung des Krankengeldes?
LG
Hallo,
Was soll ich dir darauf antworten ? also, da wo ich arbeite wird die Bearbeitung direkt und bevorzugt vorgenommen wenn die Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers vorliegt, das ist so in der sechsten oder siebten Woche der AU. Schickt der Arbeitgeber die Bescheinung später, dann
dauert es entsprechend länger. wie das bei deiner Kasse ist, kann ich leider nicht sagen - mein Rat - Anrufen oder hingehen und fragen.
Gruss
czauderna
Verfasst: 30.10.2013, 20:33
von Carola
Und solltest du bei einer AOK versichert sein, ist es möglich das
du wie in den Waldorfschulen deinen Namen, und Kontonummer tanzen sollst.
Spass beiseite (wobei leider Ernst dabei ist) 9 Wochen AU, davon sollte
6 wochen den AG zahlen, 3 wochen deine AOK.
Also hat zuletzt dein AG 2 Wochen gezahlt, und die 2 Wochen zum normalen
Geldeingang fehlen ?
Die ersten 4 Wochen sollten ja ohne Probleme gelaufen sein, Ausser die AOK ist zu allem übel noch dein Arbeitgeber
lg
Verfasst: 30.10.2013, 20:55
von Krankenkassenfee
Hallo,
warum rufst Du nicht einfach mal bei der Kasse an und fragst, warum noch kein Geld überwiesen wurde?
Und übrigens, die Kassen überweisen das Krankengeld immer rückwirkend für den offenen Zeitraum, bis zu dem Tag, an dem Du den Auszahlschein beim Arzt hast ausfüllen lassen.
Beispiel: Entgeltfortzahlung bis 30.9., Krankengeld also ab 1.10.
Wenn Du am 2.10. direkt mit dem Auszahlschein zum Arzt rennst, bekommst Du die Zahlung vom 1.10.-2.10., gehst Du mit dem Schein erst am 21.10. zum Arzt, gibt es Geld vom 1.10.-21.10.
Aber wie gesagt, ein Anruf bei der Kasse ist das Beste. Alles andere ist das Orakel vom Internet... jede Kasse hat andere Abläufe.
LG, Fee
Verfasst: 30.10.2013, 21:55
von Poet
Carola hat geschrieben:Die ersten 4 Wochen sollten ja ohne Probleme gelaufen sein, Ausser die AOK ist zu allem übel noch dein Arbeitgeber
lg
@Carola: Das wäre das worst case-Szenario...
@Susi8156: Hm, stand denn die Kontonummer nicht auf dem Auszahlschein mit drauf? Das verstehe ich nicht. Oder war der Brief wegen der dämlichen SEPA-Umstellung, den jetzt alle Firmen machen müssen? Susi, jetzt musst Du Druck machen. Anrufen!