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Krankengeld und Schwerbehindertenausweis

Verfasst: 28.09.2013, 09:40
von Buttala
Guten Morgen an alle im Forum ,

melde mich mal wieder ,
habe jetzt meinen Schwerbehindertenausweis 50 GdB ,
bin ja seit 12 Monaten krank ,
muss ich meinen Arbeitgeber informieren ?
muss ich mein Finanzamt informieren ?
muss ich meine KK wegen Neuberechnung des Krankengeldes
informieren ?
muss ich meine Rentenversicherung informieren ?
ich weiß , das sind viele fragen auf einmal ,
aber ich weiß , das Ihr mir bis dato immer geholfen habt ,
Danke an alle ,
wünsche Euch allen ein schönes Wochenende ,

Buttala

Verfasst: 28.09.2013, 12:01
von Czauderna
Hallo,
aus der Sicht der Kasse in Hinblick auf das Krankengeld ist keine Meldung notwendig.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.09.2013, 14:58
von hedi
hallo Buttala,

muss ich meinen Arbeitgeber informieren ? ja, denn durch Deine 50% GdB hast Du einen besonderen Kündigungsschutz. Zudem erhältst Du 5 Tage mehr Urlaub im Jahr!
muss ich mein Finanzamt informieren ? Ja, aber erst wenn Du die Steuererklärung machst. Du hast dadurch einen gewissen Freibetrag und bekommst mehr Steuern zurück!
muss ich meine KK wegen Neuberechnung des Krankengeldes
informieren ? Nein, denn dadurch ändert sich die Höhe des Krankengeldes nicht!
muss ich meine Rentenversicherung informieren ?
Wenn Du einen Rentenantrag stellst oder gestellt hast.. ja. Denn es gibt
die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte!

LG Hedi