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Auszahlschein/Bescheinigung Krankengeld vorzeitig ausgefüllt

Verfasst: 28.09.2013, 01:01
von Acanthops
Hallo zusammen. Ab dem 1.10.13 soll ich Krankengeld erhalten. Meine Krankenkasse hat mir die Unterlagen für den Antrag dafür zugesandt

Bis zum 30.9.13 besteht Lohntfortzahlung seitens des Arbeitgebers. Zu diesem Datum endet auch leider mein befristeter Arbeitsvertrag. Die letzte fortlaufende AU geht bis zum 29.9.13. Heute am 27.9.13 war ich in der Praxis und der Arzt hat weiterhin Au festgestellt, erstmal bis Ende Okober. Da ich ein paar Fragen zu den Zahlschein hatte habe ich diesen dem Arzt mal vorgelegt. Dieser hat den Schein auch prompt ausgefüllt. Eine normale Au (Gelber Schein )habe ich nicht erhalten. Das wäre nicht mehr nötig sagte man mir. Auf Verlangen könnte ich dem Arbeitgeber eine Kopie des Zahlscheins zusenden. Mit meiner Firma habe ich gesprochen und die prüfen ob so eine Kopie Ihnen ausreicht.

Jetzt habe ich mich im Web versucht zu infomieren, bin aber ehrlich gesagt ziemlich verwirrt.
Der Arzt hat wohl nicht berücksichtigt das Krankenanspruch erst ab dem 1.10.13 besteht und Krankengeld immer rückwirkend gezahlt wird. Die heute ausgestelle Bescheinigung /Zahlschein wäre somit eigentlich ungültig? Stimmt das? Den Zahlschein habe ich noch nicht abgeschickt.

Dient dieser Schein trotzdem als gültiger Ersatz für die herkömmliche gelbe AU-Bescheingung obwohl noch bis 30.9.13 LFZ besteht?
Oder Muß ich mir zwingend noch eine normale AU-Bescheinigung nachträglich besorgen welche die gleiche vorraussichtliche Dauer der Krankheit wie im vorzeitig erstellten Zahlschein beziffert? Könnte es sonst Probleme mit der KK geben?
Gruß

Verfasst: 28.09.2013, 12:00
von Czauderna
Hallo,
stimmt, für eine Auszahlung von Krankengeld ist der Auszahlschein untauglich weil das Ausstelldatum vor dem Beginn der Krankengeldzahlung liegt, aber für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit über den 30.09.2013 hinaus ist er sehr wertvoll, denn damit ist die "Überschneidung/Lückenlosigkeit" ärztlicherseits bestätigt worden.
Mein Rat : Den Schein sofort an die Kasse senden und ggf. neue Scheine anfordern. Gehst du dann beispielsweise am 10.10. wieder zum Arzt und er füllt die den nächsten Schein aus, dann erhältst du auf diesen Schein dein Krankengeld vom 01.10. - 10.10.2013 überwiesen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 28.09.2013, 13:53
von Acanthops
Hallo Czauderna, danke für die hilfreiche Antwort.

Der KK reicht die Einreichung 1 x pro Monat, es geht auch alle 14 Tage. Auf dem Schein der am 27.9 ausgestellt wurde, steht bei "Vorraussichtlicher Dauer der AU ": ca 4 Wochen. Nächster Termin zur Behandlung ist der 29.10 vorgesehen, also etwas länger als 4 Wochen. Wann muß ich wg. der Lückenlosigkeit spästens wieder zum Arzt, falls meine AU darüber hinaus weiter besteht und wann muß ich spät. den Schein ausfüllen lassen, damit für Oktober Krankengeld ausgezahlt werden kann.

Gruß Markus

Verfasst: 28.09.2013, 16:53
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich würde an Deiner Stelle so um den 20.10. den Schein neu ausfüllen lassen. Kann ja sein, dass Deine Kasse eine von denen ist, die eben genau auf die Lückenlosigkeit achtet.

LG, Fee

Verfasst: 28.09.2013, 23:55
von roemer70
Der Auszahlschein eignet sich übrigens nicht zur Vorlage beim Arbeitgeber, da auf diesem die Diagnosen vermerkt sind.
Willst Du doch eine Kopie beim AG einreichen, solltest Du diesen Bereich schwärzen.

Verfasst: 29.09.2013, 21:49
von Acanthops
Danke für die Antworten. Die Diagnose wurde vor der Übermittlung an den Arbeitgeber unkenntlich gemacht. Ich hoffe er geht jetzt nicht irrtümlicherweise davon aus, dass er zwei Tage keinen Lohn mehr zahlen muß.

Sollte ich noch ein Begleitschreiben anfertigen, wenn ich den verfrühten Zahlschein zusammen mit dem Erstantrag an die KK schicke? Ich habe zwar mit der KK telefoniert, aber den Brief öffnet erstmal sicherlich eine andere Abteilung.


Ps. Ich könnte doch aber auch nächste Woche nochmal vom Arzt eine normale AU vom 27.9-29.10 anfordern. Dann habe ich ruhe wg. irgendwelchen Fristen oder Lücken. Gehe dann am 28.10 hin lass den Zahlschein ausfüllen und gut ist. Vieleicht bin ich bis dahin auch wieder auf dem Damm. und brauche dann keine weiteren Scheine mehr.

Gruß