Auszahlschein/Bescheinigung Krankengeld vorzeitig ausgefüllt
Verfasst: 28.09.2013, 01:01
Hallo zusammen. Ab dem 1.10.13 soll ich Krankengeld erhalten. Meine Krankenkasse hat mir die Unterlagen für den Antrag dafür zugesandt
Bis zum 30.9.13 besteht Lohntfortzahlung seitens des Arbeitgebers. Zu diesem Datum endet auch leider mein befristeter Arbeitsvertrag. Die letzte fortlaufende AU geht bis zum 29.9.13. Heute am 27.9.13 war ich in der Praxis und der Arzt hat weiterhin Au festgestellt, erstmal bis Ende Okober. Da ich ein paar Fragen zu den Zahlschein hatte habe ich diesen dem Arzt mal vorgelegt. Dieser hat den Schein auch prompt ausgefüllt. Eine normale Au (Gelber Schein )habe ich nicht erhalten. Das wäre nicht mehr nötig sagte man mir. Auf Verlangen könnte ich dem Arbeitgeber eine Kopie des Zahlscheins zusenden. Mit meiner Firma habe ich gesprochen und die prüfen ob so eine Kopie Ihnen ausreicht.
Jetzt habe ich mich im Web versucht zu infomieren, bin aber ehrlich gesagt ziemlich verwirrt.
Der Arzt hat wohl nicht berücksichtigt das Krankenanspruch erst ab dem 1.10.13 besteht und Krankengeld immer rückwirkend gezahlt wird. Die heute ausgestelle Bescheinigung /Zahlschein wäre somit eigentlich ungültig? Stimmt das? Den Zahlschein habe ich noch nicht abgeschickt.
Dient dieser Schein trotzdem als gültiger Ersatz für die herkömmliche gelbe AU-Bescheingung obwohl noch bis 30.9.13 LFZ besteht?
Oder Muß ich mir zwingend noch eine normale AU-Bescheinigung nachträglich besorgen welche die gleiche vorraussichtliche Dauer der Krankheit wie im vorzeitig erstellten Zahlschein beziffert? Könnte es sonst Probleme mit der KK geben?
Gruß
Bis zum 30.9.13 besteht Lohntfortzahlung seitens des Arbeitgebers. Zu diesem Datum endet auch leider mein befristeter Arbeitsvertrag. Die letzte fortlaufende AU geht bis zum 29.9.13. Heute am 27.9.13 war ich in der Praxis und der Arzt hat weiterhin Au festgestellt, erstmal bis Ende Okober. Da ich ein paar Fragen zu den Zahlschein hatte habe ich diesen dem Arzt mal vorgelegt. Dieser hat den Schein auch prompt ausgefüllt. Eine normale Au (Gelber Schein )habe ich nicht erhalten. Das wäre nicht mehr nötig sagte man mir. Auf Verlangen könnte ich dem Arbeitgeber eine Kopie des Zahlscheins zusenden. Mit meiner Firma habe ich gesprochen und die prüfen ob so eine Kopie Ihnen ausreicht.
Jetzt habe ich mich im Web versucht zu infomieren, bin aber ehrlich gesagt ziemlich verwirrt.
Der Arzt hat wohl nicht berücksichtigt das Krankenanspruch erst ab dem 1.10.13 besteht und Krankengeld immer rückwirkend gezahlt wird. Die heute ausgestelle Bescheinigung /Zahlschein wäre somit eigentlich ungültig? Stimmt das? Den Zahlschein habe ich noch nicht abgeschickt.
Dient dieser Schein trotzdem als gültiger Ersatz für die herkömmliche gelbe AU-Bescheingung obwohl noch bis 30.9.13 LFZ besteht?
Oder Muß ich mir zwingend noch eine normale AU-Bescheinigung nachträglich besorgen welche die gleiche vorraussichtliche Dauer der Krankheit wie im vorzeitig erstellten Zahlschein beziffert? Könnte es sonst Probleme mit der KK geben?
Gruß