KG-Zahlung nach REHA eingestellt, was nun?
Verfasst: 27.09.2013, 10:59
Liebes Forum,
Ich hoffe, mir wird hier weiter geholfen.
Auch ich befinde mich im Moment in einer misslichen Lage.
Von meinem früheren Arbeitgeber wurde ich zum 31.5.2012 entlassen. Seit dem 30.5.2012 bin ich arbeitsunfähig krank geschrieben aufgrund von Depressionen.
Von der KK wurde ich zu einer psychosomatischen REHA gedrängt. Diese wurde durch die DRV. Am 29.8.2013 endete die REHA mit dem Ergebnis “arbeitsfähig”. Mein Einwand im Abschlußgespräch "Ich bin noch nicht arbeitsfähig" sollte im Abschlußbericht vermerkt werden. Am 30.8.2013 wurde mir eine weitere Arbeitsunfähigkeit von meinem Hausarzt bescheinigt mit der vorläufigen Diagnose Parkinson, diese Diagnose wurde beim Klinikaufenthalt in der Neurologie vom 04.09.13 bis 09.09.13 bestätigt. Ich habe meine AU- und AU-Folgebescheinigung an meine KK sowie an das AfA übersandt.
Von meiner KK erhielt ich am 18.9.13 ein Schreiben mit folgendem Inhalt ” Ihre Arbeitsunfähigkeit Sehr geehrter Herr XX, Sie haben uns Ihre AU-Bescheinigung vom 30.8.13 zugesandt, damit wir für Sie klären, ob Sie Krankengeld von uns erhalten können. Leider können wir Ihnen kein KG zahlen, da Ihr Krankenversicherungsschutz ab dem 30.8.13 keinen Anspruch auf KG umfasst. Ihr grundsätzlicher KG-Anspruch endet mit dem Ende Ihrer REHA-Maßnahme. Durch die REHA-Klinik wurden Sie am 29.8.13 arbeitsfähig entlassen. Ab dem 30.8.13 besteht eine neue Arbeitsunfähigkeit mit einer neuen Erkrankung. Ihr Anspruch auf KG endet dadurch am 29.8.13. Die “KK” zieht Ihre AU nicht in Zweifel. Eine KG-Zahlung ist jedoch an versicherungsrechtliche Voraussetzungen gebunden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht anders entscheiden Können. Zur Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche melden Sie sich bitte nach Ablauf der AU bei der AfA. Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, beachten Sie bitt unseren Hinweis am Ende des Schreibens (Widerspruch innerhalb von 1 Monat)”.
Mit diesem Schreiben bin ich zu meinem Hausarzt (der konnte mir nicht weiterhelfen) und anschließend zur AfA. Nach einem längeren Telefonat der Sachbearbeiterin mit einem Vorgesetzten(?) wurde mir mitgeteilt, dass auch die AfA nicht zuständig ist. Auf meine Frage wie ich denn meinen Lebensunterhalt bestreiten soll, wurde mir geraten, zum Jobcenter zu gehen und ALG II zu beantragen. Dazu muss ich sagen, ich habe noch Anspruch auf ALG I. Meine AU läuft noch bis zum 20.10.2013, weil ich am 17.10.2013 einen Termin beim Neurologen habe und vermutlich meine verabreichte Medikation überprüft wird. Was kann ich tun, um weiterhin KG zu erhalten? Bin ich überhaupt noch krankenversichert? Ich bin mit dieser Situation ziemlich überfordert und weiß nicht recht, was ich machen kann und muss. Ich bin für jeden Rat dankbar.
Ich hoffe, mir wird hier weiter geholfen.
Auch ich befinde mich im Moment in einer misslichen Lage.
Von meinem früheren Arbeitgeber wurde ich zum 31.5.2012 entlassen. Seit dem 30.5.2012 bin ich arbeitsunfähig krank geschrieben aufgrund von Depressionen.
Von der KK wurde ich zu einer psychosomatischen REHA gedrängt. Diese wurde durch die DRV. Am 29.8.2013 endete die REHA mit dem Ergebnis “arbeitsfähig”. Mein Einwand im Abschlußgespräch "Ich bin noch nicht arbeitsfähig" sollte im Abschlußbericht vermerkt werden. Am 30.8.2013 wurde mir eine weitere Arbeitsunfähigkeit von meinem Hausarzt bescheinigt mit der vorläufigen Diagnose Parkinson, diese Diagnose wurde beim Klinikaufenthalt in der Neurologie vom 04.09.13 bis 09.09.13 bestätigt. Ich habe meine AU- und AU-Folgebescheinigung an meine KK sowie an das AfA übersandt.
Von meiner KK erhielt ich am 18.9.13 ein Schreiben mit folgendem Inhalt ” Ihre Arbeitsunfähigkeit Sehr geehrter Herr XX, Sie haben uns Ihre AU-Bescheinigung vom 30.8.13 zugesandt, damit wir für Sie klären, ob Sie Krankengeld von uns erhalten können. Leider können wir Ihnen kein KG zahlen, da Ihr Krankenversicherungsschutz ab dem 30.8.13 keinen Anspruch auf KG umfasst. Ihr grundsätzlicher KG-Anspruch endet mit dem Ende Ihrer REHA-Maßnahme. Durch die REHA-Klinik wurden Sie am 29.8.13 arbeitsfähig entlassen. Ab dem 30.8.13 besteht eine neue Arbeitsunfähigkeit mit einer neuen Erkrankung. Ihr Anspruch auf KG endet dadurch am 29.8.13. Die “KK” zieht Ihre AU nicht in Zweifel. Eine KG-Zahlung ist jedoch an versicherungsrechtliche Voraussetzungen gebunden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht anders entscheiden Können. Zur Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche melden Sie sich bitte nach Ablauf der AU bei der AfA. Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, beachten Sie bitt unseren Hinweis am Ende des Schreibens (Widerspruch innerhalb von 1 Monat)”.
Mit diesem Schreiben bin ich zu meinem Hausarzt (der konnte mir nicht weiterhelfen) und anschließend zur AfA. Nach einem längeren Telefonat der Sachbearbeiterin mit einem Vorgesetzten(?) wurde mir mitgeteilt, dass auch die AfA nicht zuständig ist. Auf meine Frage wie ich denn meinen Lebensunterhalt bestreiten soll, wurde mir geraten, zum Jobcenter zu gehen und ALG II zu beantragen. Dazu muss ich sagen, ich habe noch Anspruch auf ALG I. Meine AU läuft noch bis zum 20.10.2013, weil ich am 17.10.2013 einen Termin beim Neurologen habe und vermutlich meine verabreichte Medikation überprüft wird. Was kann ich tun, um weiterhin KG zu erhalten? Bin ich überhaupt noch krankenversichert? Ich bin mit dieser Situation ziemlich überfordert und weiß nicht recht, was ich machen kann und muss. Ich bin für jeden Rat dankbar.