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Permanente Einladungen der AOK während Krankengeldbezug
Verfasst: 23.09.2013, 11:35
von Graf Zahl
Hallo zusammen,
ich habe einmal eine Frage zu einem Sachverhalt, den mir meine Mutter gestern geschildert hat.
Meine Mutter ist seit etwa 3,5 Monaten wegen Mobbing krank geschrieben. Sie ist deswegen auch in psychologischer Behandlung, allerdings gibt es Termine (wie bei Kassenpatienten scheinbar üblich) immer nur alle paar Wochen.
Nun sagte mir meine Mutter gestern, dass sie inzwischen schon das dritte Mal von der AOK zu einem persönlichen Gespräch ein- bzw. vorgeladen wurde. In diesen Gesprächen wird sie dann immer gefragt, wie es ihr geht und es werden ihr mehr oder minder sinnfreie Tipps gegeben, was sie tun könnte. Dass diese Gespräche dazu dienen, die Leute schnellstmöglich aus dem Krankengeldbezug herauszubekommen, liegt meiner Meinung nach klar auf der Hand und dürfte wohl unstrittig sein.
Nun meine Frage: Wie oft muss man denn solche Einladungen und Termine über sich ergehen lassen? Unabhängig davon, dass die Anfahrt jedes Mal mit unnützen Kosten verbunden ist, finde ich es persönlich ziemlich übertrieben, jemanden alle 4 Wochen antanzen zu lassen, um Gespräche zu führen, die kein Ergebnis haben. Die drohen meiner Mutter in ihren Schreiben natürlich auch immer mit Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I, welche meiner Meinung nach aber mit der ärztlichen Therapie ja schon erfüllt sind..... Muss man also wirklich alle 3 oder 4 Wochen dort auftauchen?
Über Tipps wäre ich sehr dankbar!
Gruß
Andreas
Verfasst: 23.09.2013, 13:23
von Czauderna
Hallo,
kur geschrieben - man muss überhaupt nicht einer solchen "Einladung" Folge leisten und darf auch wegen dieser Nichtbefolgung keine Nachteile haben.
Natürlich hat die Kasse ein "AU-Fall-Management" welches darauf abzielt den Versicherten zu beraten aber auch das Ziel hat die Arbeitsunfähigkeit, sprich die Krankengeldzahlung zu verkürzen. Dem ist ja grundsätzlich nichts entgegen zu sprechen, aber auch hier gilt, alles mit Augenmass und so wie hier geschildert wurde dieses etwas aus dem selbigen verloren.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 23.09.2013, 15:05
von Carola
Nun, mir wurde wegen nichterscheinen bei einem "Beratungsgespräch" das
Krankengeld gesperrt.
Erst nach einschalten eines Rechtsanwaltes wurde 4 Wochen später das Krankengeld weitergezahlt.
Also würd ich es mit vorsicht geniessen, Die AOK tickt da anders, in der Hoffnung das sich ihre harte Vorgehensweise unter den Krankengeldbeziehern rumspricht. (ist nur mein Verdacht)
lg
Verfasst: 23.09.2013, 15:58
von Graf Zahl
Hallo,
vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Ich könnte es ja noch verstehen, wenn einmal so ein Gespräch stattfindet, was ich jedoch nicht nachvollziehen kann, ist, wie die AOK dazu kommt, jemanden, der krank geschrieben ist, alle 4 Wochen vorzuladen. Die Dichte dieser Termine scheint mir einfach wesentlich übertrieben zu sein und ich wüßte eben gern, ob man sich dagegen wehren kann.....
Andreas
Krankengeld
Verfasst: 23.09.2013, 16:40
von Gast
Hallo,
der Sachbearbeiter einer Krankenkasse hat keinerlei medizinische
Kompetenz.
Anscheinend will die Krankenkasse Krankengeld sparen. Dies ist das Ziel dieser sogenannten "Gespräche"
Der behandelte Arzt sollte bestätigen, dass deine Mutter derzeit nicht in der Lage ist an diesen Gesprächen teilzunehmen.
Wenn die Krankenkasse die AU anzweifelt, dann sollen sie doch den MDK einschalten.
siehe unter Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien.
Dies ist leider die Masche vieler Krankenkassen. (Ziel Leistungen verweigern)
Gruß
Monika
Verfasst: 23.09.2013, 18:09
von Carola
hm, in meinen Versagensbescheid, oder wie das heißt, wurde sogar
bemängelt das ich ein Tag vorher beim Arzt war und der bescheinigt hat
das ich besser zu Hause im Bett nach einer OP aufgehoben wäre.
Aussage AOK..wer ein Tag vorher zum Arzt kann kann auch 10km weiter fahren und zum Termin erscheinen..Logisch oder ?
Wollte aber nur anmerken das ich zuvor 2 mal in 6 Wochen dort war.
lg
Naja, vor Gericht wollten sie damit nicht, aber hab 4 Wochen auf Geld gewartet, die 350€ für den Rechtsanwalt zahlen die wohl aus der Portokasse.
Verfasst: 23.09.2013, 18:55
von Krankenkassenfee
Hallo,
die AOK beruft sich bestimmt auf ihre Beratungspflichten und auf § 61 SGB I. Aber es muss verhältnismäßig sein. Alle paar Wochen da antanzen zu müssen ist sicher hinzunehmen - auch wenn es wie Schikane aussieht.
Ich würde immer einen Zeugen mitnehmen. Und wenn das nächste Mal die Einladung kommt, würde ich vorher schriftlich auf einer Erläuterung bestehen, "was nach diesem Gesetz der mündlichen Erörterung des Antrags oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung über die Leistung notwendiger Maßnahmen bedarf".
LG, Fee
Verfasst: 23.09.2013, 19:46
von Carola
Krankenkassenfee..
den Satz..
was nach diesem Gesetz der mündlichen Erörterung des Antrags oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung über die Leistung notwendiger Maßnahmen bedarf"
Wird so schnell kein SB meiner Zweigstelle verstehen, die haben wohl nur einen Mitarbeiter der auch geschriebenes geistig Verarbeiten kann, wenn der
oder sie mal Urlaub hat sieht es böse aus.
Bei mir musste es oft genug ein Anwalt für sie übersetzten.alla#
"Ihr nicht machen, isse böse, darfst du nich, frag Papa inne Hauptstelle"
Wurde so 3 mal gemacht, weil sie Krankengeld eingestellt haben ohne zu wissen warum sie es durften.
Was machen den Kunden die 50Km einfache Fahrt haben z.b ?
Mein Rechtsanwalt hat mich beim 3ten Besuch als Primekunden behandelt, sicheres Geld sacht er immer bei mir.
lg
PS, eine frage hätte ich noch an dich, einfache 10KM fahrt, konnte nur mit Taxi hin und zurück, AOK hat sich fast inne Hose gemacht vor lachen als ich ca. 32€ Fahrtkosten wiederhaben wollte..wie sieht es damit aus ?
Gerade als Krankengeldbezieherin sitzt das Geld doch nicht locker, zumal sie mir einmal 3 Wochen zuvor das Geld mal wieder gesperrt hatten, also komplett ohne Kohle bei der 2ten Einladung ? (Familie hat mir mit Geld geholfen damit ich dahin konnte)
Dein SB sieht dir ins Auge und sacht "Is nicht" mehr gibts nicht, kein Bescheid, wollten sie mir auch nicht ausdrucken die Ablehnung der Fahrtkosten.
Verfasst: 23.09.2013, 20:14
von KKA
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
kur geschrieben - man muss überhaupt nicht einer solchen "Einladung" Folge leisten und darf auch wegen dieser Nichtbefolgung keine Nachteile haben.
einerseits...
und
quote Krankenkassenfee:
die AOK beruft sich bestimmt auf ihre Beratungspflichten und auf § 61 SGB I. Aber es muss verhältnismäßig sein. Alle paar Wochen da antanzen zu müssen ist sicher hinzunehmen - auch wenn es wie Schikane aussieht
sind völlig konträre Aussagen. Welche ist denn nun korrekt?
Und, @ Krankenkassenfee, deine Anmerkung 'Alle paar Wochen da antanzen zu müssen ist sicher hinzunehmen - auch wenn es wie Schikane aussieht' ist sicher nicht dein Ernst, oder? Antanzen, ist hinzunehmen? Wenn der-oder diejenige krank ist? Sicher nicht!
Gruss
KKA
Verfasst: 23.09.2013, 20:36
von Graf Zahl
Danke schonmal für eure Antworten.
@ Carola: § 65a Satz 1 SGB I sagt aber auch: "Wer einem Verlangen des zuständigen Leistungsträgers nach den §§ 61 oder 62 nachkommt, kann auf Antrag Ersatz seiner notwendigen Auslagen und seines Verdienstausfalls in angemessenem Umfang erhalten. Bei einem Verlangen des zuständigen Leistungsträgers nach § 61 sollen Aufwendungen nur in Härtefällen ersetzt werden."
Also einen Anspruch auf Kostenerstattung kann man sicher anmelden.
Diese Einladungen sind für meine Mutter echt lästig, weil sie sich immer total unter Druck gesetzt fühlt. Ich persönlich wäre da wohl etwas kaltschnäuziger und würde mir das nicht so einfach gefallen lassen, aber sie ist da anders. In § 61 SGB I steht zum persönlichen Erscheinen: "Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers zur mündlichen Erörterung des Antrags oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung über die Leistung notwendiger Maßnahmen persönlich erscheinen."
Diesbezüglich wäre folgende Frage interessant, denn das habe ich schon in meinem Studium gelernt: "Soll" bedeutet "kann" aber nicht "muss". Außerdem wäre noch interessant, was da immer zu erörtern ist..... Vielleicht kann man sich ja auf diese Art und Weise gegen diese Einladungen wehren.
Gruß
Andreas
Verfasst: 23.09.2013, 22:26
von Poet
@Andreas: Wir bewegen uns vorrangig auf dem Boden des SGB V und SGB X. Die einfachste Art, sich gegen diese Art Einladungen mit System zu wehren, ist: Der AOK mitteilen, dass man sich aufgrund der aktuellen Erkrankung nicht in der Lage fühlt Gespräche zur führen.
KKA hat es richtig gesagt: Deine Mutter ist krank. Alles was nicht der Genesung dient muss hinten angestellt werden. Schlagt die AOK mit eigenen Waffen.
@Krankenkassenfee: Die AOK kann sich auf die Beratungspflicht berufen, sie kann jedoch niemals einen Anspruch auf Erscheinen mit Rechtsfolge daraus ableiten.
Verfasst: 24.09.2013, 16:57
von Krankenkassenfee
Hallo,
das war der Gesetzestesxt, den ich eingestellt habe. Nicht irgendso ein Rechtsgeschwafel, was keiner versteht.
Und da der § 61 nun mal im Beritt den § 66 hat, können sich Mitwirkungspflichten dort schon ableiten. Weit hergeholt ja, aber später rechtsinstanzlich nur mit langem Atem durchsetzbar. Wie die Spielchen mancher Kassen so laufen, können wir hier soch lesen.
Wie ich es machen würde, das habe ich geschrieben.
LG, Fee
Verfasst: 24.09.2013, 18:34
von Carola
Einig sind wir uns aber doch das es so nicht laufen sollte..
Wenn du nicht kommst stell ich sofort Krankengeld ein.
(Telefonisch nach 2 std zuhause vom Krankenhaus. Und als ich sagte ich habe schmerzen und bin froh das ich mich nicht bewegen brauch...
Ich schwör auf diese Aussage, Ich schwör das er das so zu mir sagte..
"Fress Schmerzpillen, dann komm, sonst haste bald nichts mehr zu fressen"
Hört sich unglaubwürdig an...wäre schön wenn ich lügen würde..
Selbst wenn ich unrecht habe stehst du erstmal Monate ohne Geld da.
Dem Mann durfte oder konnte keiner an die Karre, selbst Mitarbeiter die mir helfen wollten konnten es nicht..Er war mal 3 Wochen im Urlaub, seine Aushilfe hat mir den Glauben an Krankenkassensachbearbeitern wiedergegeben.
Wechseln ging nicht, (Sachbearbeiter) sein Vorgesetzter hat zu mir gesagt das es in seiner Zweigstelle kein Wuschkonzert ist, ich könne zwar nicht den SB wechseln, aber sehr gerne die Krankenkasse.
So geschehen 2010, bis mitte 2011, seit Rente nie wieder was gehört von der Krankenkasse, die ja eine Gesundheitskasse ist.
Eine Kasse die sehr schnell zur Alptraumkasse werden kann.
Wie gesagt, ich mache, und werde immer wieder meine Geschichte erzählen, auf jeder Belegschaftsversammlung, nicht nur in mein Betrieb (Bin zwar in EM-Rente aber da befristet ungekündigt) sonder werde gerne als Gastrednerin zum Thema Krankenkassen/Rentenversicherung eingeladen.
lg
Ps: hätte der Vorstand sich einmal eingeschaltet, oder sogar seinen Angestellten geglaubt die meine Version bestätigt haben, würde ich glauben das es nicht so gewollt ist, bzw gerne geduldet.
Schweigen im Walde, sie haben lieber 3 mal 340-360€ an mein Rechtsanwalt bezahlt, wichtig war ja nur das ich Wochen, bzw Monate kein Geld gesehen habe.
Es gab sogar ein Vorstandsmitglied der Bundesknappschaft, der sich einschalten wollte, in welcher Form weiss ich nicht, aber habe Abgelehnt, so sehr ich ihn heute noch danke für seine Worte.
Dies ist keine Rufschädigung an der Krankenkasse, ich betone immer wieder das es sich um eine Zweigstelle handelt, mehr kenne ich nicht, ich erzähle nur wie es gelaufen ist, die Schreiben von Rechtsanwalt, Krankenkasse habe ich alle.
Telefongespräche kann ich nicht beweisen, da Mittschnitte verboten sind, allerdings war mein AB zu der Zeit defekt und nahm jedes Gespräch auf, bzw da ich schlecht höre habe ich auch meine Telefon immer auf mithören. Ja, Tinitus links, vergesse aber immer den Hörer am rechten Ohr zu halten. Dann bekommen alle Anwesenden leider die Gespräche mit, obwohl ich es wirklich nicht will, oft vergesse ich das und erwähne es bei nicht Verwanten sowieso nicht, erst am schluss bei Fremden fällt mir ein das mitgehört wird, alle die mich kennen stört das nicht und rufen Trotzdem an.
Verfasst: 24.09.2013, 20:17
von Poet
Krankenkassenfee hat geschrieben:Und da der § 61 nun mal im Beritt den § 66 hat, können sich Mitwirkungspflichten dort schon ableiten. Weit hergeholt ja, aber später rechtsinstanzlich nur mit langem Atem durchsetzbar.
@Fee: Keine Frage, jedoch sind dort keine Sanktionen geregelt wie sie die AOK anwendet und ich glaube nicht dass die Verfasser damit die Intention verfolgt haben, dass jmd. der nachweislich arbeitsunfähig geschrieben ist, sich zu als Unterstützung getarnten Steuerungsgesprächen melden muss. Das war ganz sicher nicht mit dem "Antrag auf Sozialleistungen" und Mitwirkungspflicht gemeint.
Verfasst: 24.09.2013, 21:01
von Poet
Carola hat geschrieben:Einig sind wir uns aber doch das es so nicht laufen sollte..
@Carola: Natürlich. So darf es niemals laufen. Aber hier halten nicht nur Mitarbeiter und Vorgesetzte zusammen sondern auch diese Kassenart und deren Landesaufsichten, welche dieses Treiben kennen und nicht unterbinden.