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Beratung

Verfasst: 20.09.2013, 20:41
von Thomas3
Wer kennt kompetenten und seriösen Profi-Berater zum Thema Wechsel von der PKV in die GKV, damit eine Rückkehr sicher und langfristig gelingen kann?

Verfasst: 20.09.2013, 21:31
von Poet
@Thomas3: Ich kenne viele. Hier im Forum. Du bist doch schon mittendrin. Also, jetzt Deine Frage.

Verfasst: 20.09.2013, 22:13
von Thomas3
Welche Gefahren und Risiken gibt es beim Wechsel?
Wie gelingt die Rückkehr sicher?

Verfasst: 20.09.2013, 22:32
von Puschi
Hallo,

ich bin absoluter Laie aber mittendrin im Wechsel.
Mein Mann hat am 1.1.2013 seine Arbeitszeit so reduziert, dass er einen Euro unter der JAEG verdient. Damit wurde er sofort versicherungspflichtig und konnte seine PKV kündigen. Das ganze läuft bis zum 31.12.2013 dann hat er 12 versicherungspflichtige Monate hinter sich. Ab dem 1.1.2014 verdient er wieder voll und darf sich dann freiwillig gesetzlich weiterversichern. Das finde ich die einfachste und sicherste Methode.

Verfasst: 20.09.2013, 22:49
von Thomas3
Hallo Puschi,

gibt es nicht Probleme mit dem Arbeitgeber, die Arbeitszeit wieder zu erhöhen? Geht das bei deinem Mann problemlos?

Wird die GKV nicht mißtrauisch und fragt nach, wenn das Ganze exakt ein Jahr dauert?

Bei welcher KK seid Ihr?

Verfasst: 20.09.2013, 23:30
von Poet
@Thomas3: Warum sollte die Kasse nachfragen? Entscheidend ist doch, dass der AG die Anmeldung als Versicherungspflichtiger vornimmt bei der Kasse und das Jahreseinkommen auch rückwirkend betrachtet wirklich unter der Grenze bleibt.

Dazu ist ggf. nicht mal ein ganzes Jahr Lohnabsenkung notwendig, ev. reicht doch ein Monat Absenkung um unter die Jahresgrenze zu fallen. Abhängig natürlich davon wie viel Du über der Grenze liegst.

Verfasst: 21.09.2013, 00:24
von derKVProfi
Der wievieltre Fred von Thomas3 zu dem Thema ist das?

Professionelle Beratung wurde ihm auf Anfrage angeboten - Fragen wir doch einmal, warum er es nicht annimmt?

Verfasst: 21.09.2013, 11:06
von Czauderna
Hallo,
es gibt Menschen, die machen sich das Leben oftmals selbst schwer. Und wenn immer wieder die gleiche Frage gestellt wird - es wird keine anderen Antworten geben. Thomas, was hättest du gerne - eine eidesstattliche Versicherung oder einen Bescheid, von einem Forumsuser erstellt, mit dem du dann bei deiner PKV und dann bei der GKV und auch bei deinem Arbeitgeber vorstelllig werden kannst ??.
Du brauchst absolut keinen Fachanwalt für deine Frage - du musst mit deinem Arbeitgeber das Eintreten der Versicherungspflicht besprechen und das war es auch schon.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.09.2013, 14:04
von Thomas3
So einfach, wie es klingt, ist es offenbar nicht. Es besteht die Gefahr, dass man hinterher nicht mehr Vollzeit arbeiten kann. Außerdem hört man immer wieder von Überprüfungen seitens der Kasse, um zu schauen, was die "Intention" des Wechsels gewesen sei. Gerade, wenn nur ein Jahr unterschritten wurde. Es gibt offenbar Spielraum, was die Auslegung der "Intention" betrifft.

Weiterer Punkt, zu dem es unterschiedliche Aussagen gibt: Wenn man zwar ein ganzes Jahr, aber nicht ein volles Kalenderjahr unterhalb der JAEG bleibt, also nicht von 1.1. bis 31.12. eines Jahres, sondern z.B. vom 1.4. eines Jahres bis zum 31.3. des darauffolgenden Jahres. Also volle 12 Monate am Stück zwar unterhalb der JAEG, in den beiden Kalenderjahren aber jeweils drüber. Wie sieht dann die rechtliche Lage aus?

Verfasst: 21.09.2013, 14:31
von derKVProfi
Es gab einen Vorschlag für die >Unmsetzung - wenn man dann aber ständig weiter meinungsbilder einholt, ohne zu Wissen wer antwortet, oder wenn man es dann auch nicht anfasst, weil man scheinbar NIX zahlen will, und wenn amn ständig neue Freds mit dem immer gleichen Thema beginnt, dann reicht es auch irgendwann!

Ich würde darum bitte, dass die Fragen von Thomas nicht mehr beantwortet werden, solange es immer nur die gleiche und ständig wiederholte Frage ist!

Verfasst: 21.09.2013, 15:29
von Thomas3
Sorry derKVProfi, es geht nicht darum, immer die gleichen Fragen zu stellen, im Gegenteil. Ws geht auch nicht darum für Beratung nichts zahlen zu wollen. Es geht darum, dass es einfach zu viele unterschiedliche Aussagen von Profis zu diesem Thema gibt. Wie soll man als Laie wissen und erkennen, was tatsächlich korrekt ist. Deswegen finde ich es schade, dazu aufzurufen, die Fragen nicht mehr zu beantworten. Wozu?

Besipiel: Interpretation seitens der Kassen bezücglich "Intention", was den Wechsel betrifft. Ein "Profi" auf dem Gebiet sagte, es gäbe keine exakte Rechtssprechung auf dem Gebiet. Ebenso, was die JAEG betrifft. Kalenderjahr oder nicht Kalenderjahr. Auch darüber gibt es unterschiedliche Aussagen und Interpretationen bezüglich der Rechtsslage. Oder wollte es der Gesetzgeber absichtlich nebulös halten?

Konkret: Wie findet man einen Profi, der sich zu 100% auskennt und zwar komplett und eine entsprechende wasserdichte Beratung ohne wenn und aber geben kann? Darum geht es.

Verfasst: 21.09.2013, 17:00
von derKVProfi
Thomas3 hat geschrieben:Sorry derKVProfi, es geht nicht darum, immer die gleichen Fragen zu stellen, im Gegenteil. Ws geht auch nicht darum für Beratung nichts zahlen zu wollen. Es geht darum, dass es einfach zu viele unterschiedliche Aussagen von Profis zu diesem Thema gibt.

Sehe ich nicht so! Es gibt immer und überall Interpretationsspielraum und eine Antwort bezieht sich immer auf eine einzelne Situation!

Wie soll man als Laie wissen und erkennen, was tatsächlich korrekt ist.

Ein Auftrag an jemanden,d er dann für seine Expertise, basierend auf einer Falklschilderung, auch haftet! Wobei man niemals das Ergebnmis voraussagen oder garantieren kann, so wie Sie das dann gerne hätten!

Deswegen finde ich es schade, dazu aufzurufen, die Fragen nicht mehr zu beantworten. Wozu?

Weil Sie seit Wochen immer die gleiche Frage stellen und unverbindliche Antworten in Foren nicht akzeptieren, aber eben auch keinen Auftrag erteilen, obwohl man sich die Mühe machte, Ihnen ein attraktives und freudnliches Angebot zu unterbreiten!

Besipiel: Interpretation seitens der Kassen bezücglich "Intention", was den Wechsel betrifft. Ein "Profi" auf dem Gebiet sagte, es gäbe keine exakte Rechtssprechung auf dem Gebiet. Ebenso, was die JAEG betrifft. Kalenderjahr oder nicht Kalenderjahr. Auch darüber gibt es unterschiedliche Aussagen und Interpretationen bezüglich der Rechtsslage. Oder wollte es der Gesetzgeber absichtlich nebulös halten?

Es gibt Gesetze, einen konkreten Fall und Antworten bzw. Wenn/Dann Fälle!

Konkret: Wie findet man einen Profi, der sich zu 100% auskennt und zwar komplett und eine entsprechende wasserdichte Beratung ohne wenn und aber geben kann? Darum geht es.

Und darüber bin ich nun etwas wenttäuscht, weil es mkindestens zwei hier gibt, die Sie hätten beauftragen können! Statt dessen machen Sie sich selber verrückt, indem Sie öffentliche Dikskussionen anzetteln!

Verfasst: 21.09.2013, 19:38
von Czauderna
Hallo,
als Moderator kann ich hier dem KV-Profi nur zustimmen.
Thomas - ich denke auch, dass deine diversen, gleichen Fragen inzwischen auch eben sooft beantwortet wurden - jetzt liegt es an dir, in deinem Fall das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen.
Verbindliche Aussagen über die "Reaktion" deiner Kasse und vor allem deines Arbeitgebers kann hier niemand treffen.
Ich würde ungern diesen Thread schließen wollen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.09.2013, 19:51
von Puschi
Hallo,

ich beantworte die an mich gestellten Fragen noch:

Mein Mann wird sich nach diesem Jahr kein Problem haben, wieder Vollzeit zu arbeiten. Er ist Landarzt und da gibt es Stellen in Hülle und Fülle. Würde der jetzige AG nicht mitmachen geht er eben zum nächsten. Aber das ganze steht so im Vertrag und sollte kein Problem sein. Und selbstständig könnte er sich sonst auch noch machen, die Landpraxen werden einem im Moment nachgeworfen.

Ich habe mich viel und lange mit meiner Kasse bezüglich des Wechsels unterhalten. Aussagen was: nach 12 Monaten haben wir Wahlfreiheit und es gibt niemanden, der irgendwas prüft - laut unserer Kasse. Wir sind 5 kerngesunde junge Leute, die der Kasse Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond bescheren und außer einer Zahnvorsorge und zwei Kinder-U´s im Jahr nichts in Anspruch nehmen. Es würde mich wundern wenn sie uns loswerden wollen würden. Ganz im Gegenteil: als ich mich bei unseren Wechselplänen bei einer anderen Kasse erkundigte, hinterlegte der Mitarbeiter auf meiner Arbeit kleine Geschenke mit einem Mitgliedsantrag.

Einfach machen - wenn der Leidensdruck (sprich die nächste Beitragserhöhung der PKV obwohl man mal wieder nichts in Anspruch genommen hat) zu groß wird, klappt das!

Verfasst: 22.09.2013, 16:48
von Thomas3
Ich danke wirklich von Herzen für Euer Verständnis. Das ist mein voller Ernst. Bin halt Laie auf dem Gebiet, da kann es zu Überschneidungen kommen bei der Fragestellung, zumal wie gesagt die Rechtslage Interpretationsspielraum zulässt und ich die unterschiedlichsten Aussagen bekommen habe.

Wichtiger Punkt, der m.E. bisher noch nicht ausreichend geklärt ist: Sind nach der neuen Rechtslage nun weiterhin 12 Monate Pflichtversicherung Voraussetzung, um in der GKV bleiben zu können oder reichen auch weniger Monate aus?