Seite 1 von 1

krankengeld und fragen der kasse

Verfasst: 20.09.2013, 15:33
von Sonne04
hallo,

ich wurde zum 15.9.13 aus einen angestelltenverhältnis in der probezeit gekündigt. war also von 1.3.13 bis 15.913 versicherungsprlichtig beschäftigt. vorher war ich selbstständig und krankenversichert mit krankengeldanspruch bei der selben gesetzl. krankenkasse. bei der ich überigens lückenlos schon zehn jahre versichert bin. am 12.9.13 wurde ich krankgeschrieben erstmals bis heute und nun verlängert bis nächsten freitag. die krankenkasse müsste jetzt ab dem 16.9.13 krankengeld bezahlen. jetzt bekam ich erstmals ein schreiben mit seltsamen fragen und ich bin mir nicht sicher ob die beantwortung freiwillig ist oder ob pflicht. hier die fragen:
sind in der vergangenheit bei ihnen gleiche oder gleichartige krankheitsbilder aufgetreten? Ja oder Nein?
welchen beruf haben sie erlernt?
an welchen wochentagen haben sie gearbeitet Uhrzeit von-bis?
wurde ihr arbeitsverhältnis aufgelöst?
wann haben sie sich vor ihrer arbeitsunfähigkeit arbeitssuchend gemeldet?
haben sie sich vor ihrer arbeitsunfähigkeit bereits bei ihrer arbeitsagentur arbeitslos gemeldet?
und dann kommt noch die einverständniserklärung, die wie folgt lautet:
ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine behandelnden ärzte, krankenhäuser, rehabilitationseinrichtungen, der rentenversicherungsträger und die agentur für arbeit sämtliche berichte, die für meine arbeitsunfähigkeit ab 12.9.13 relevant sinc, an den medizinischen dienst der krankenversicherung (MDK) herausgeben dürfen.

muss ich das unterschreiben?
muss ich diese fragen alle beantworten besonders die erste, ob ich in der vergangenheit bei gleiche oder gleichartige krankheitsbilder hatte?
das kommt mir alles ein bischen vor als wollen die nicht zahlen und suchen jetzt nach eine grund.
ich habe noch nie in meinen leben von der krankenkasse krankengeld bezogen und jetzt kommen die nach 30 jahren arbeitsleben ohne unterbrechung mit sowas.

danke für die antworten!

Verfasst: 20.09.2013, 19:23
von Carola
sind in der vergangenheit bei ihnen gleiche oder gleichartige krankheitsbilder aufgetreten? Ja oder Nein?

Bist du Arzt ? also schreibe nein, alles andere sollen sie dir nachweisen, bzw
da du ja lange nicht krank warst......
Ahso, habe eben deinen Beitrag zu ende gelesen..
Ab in die Tonne mit den Schreiben, nicht weiter nachdenken, bist nicht dazu
verpflichtet.
Erst recht nicht Schweigepflichtsendbindungen rauszugeben !!!!!!!!!
MDK kann sich alles holen was er braucht, bzw was du denen geben willst.
MDK fordert alles an was er braucht bei deinen Ärzten, die dann schon das passende schreiben. Dein Sachbearbeiter bei der Krankenkasse ist geil drauf diese zu lesen, genau wie du sagst..um alles zu versuchen das sie nicht mehr zahlen brauchen.
Und ja, es ist richtig das du dich meldest, bevor solche Standartbriefe die ja nur "gut" gemeint sind beantwortet werden.
Mein Tipp, und da kann nur die AOK ihre Sachbearbeiter ins Feuer werfen..
Du schmeist den Brief weg.
Ansonsten denk mal logisch..fast alle fragen müsste dein Arbeitgeber beantworten, wann, wie lange du gearbeitet hast, warum Kündigung.
warum sollst du die den noch mal beantworten, und glaub mir, die haben deinen Arbeitgeber schon befragt, wollen nur aus beiden Antworten
eine Antwort finden warum sie nicht zahlen müssen.
So isses.
Ach ja, und Politiker lügen ja auch nie. Du wirst hier nicht viele Antworten
bekommen, da einige Sachbearbeiter hier nie etwas äussern würdern was ihren Krankenkassen schaden würde.
Ansonsten kenn ich hier 3 SB den würd ich vertrauen.
Mir musste nicht vertrauen, ich bin weder SB, noch Politiker, nur hab ich leider mit der AOK_NW alles schlechte durchgemacht was ein Kunde mitmachtmachen kann, von Krankengeldeinstellung 3x, aber jedes mal vor Gericht, bzw mit RA gewonnen, Schikane und Lügen.
So dumm, nach 35 jahren nie länger als 1 woche krank, dann wirklich krank die AOK_NW zu vertrauen...ne, sobald sie kein Krankengeld mehr zahlen brauchen, sind die sogar so dreckig und betteln dich per Telefon und Brief an bei ihnen zu bleiben.
Wie gesagt, ich denke es kommt immer auf dein Gegenüber bei der Krankenkasse drauf an, aber wenn der Vorgesetzte kein Rückrat hat wird es noch schlimmer.
Wer Ross und Reiter benannt haben will soll sich bitte per PN melden.
AOK_NW weiß es, nur in Dortmund hatten die keine Eier, ihren besten Krankengeldrückführmanager maßzuregeln.
Rechnete sich wohl, ein paar Euro (z.b) Anwaltskosten zahlen, drölftausend einsparen ,an Kunden die ihrer KK vertrauten, und nicht klagen.

Verfasst: 20.09.2013, 21:31
von Poet
Carola hat geschrieben: Ach ja, und Politiker lügen ja auch nie. Du wirst hier nicht viele Antworten bekommen, da einige Sachbearbeiter hier nie etwas äussern würdern was ihren Krankenkassen schaden würde.
Ansonsten kenn ich hier 3 SB den würd ich vertrauen.
@Carola: Ach Carola, wenn dem so wäre, dann würden die betreffenden Kassen-SB doch hier nicht im Forum schreiben. Zudem sind einige hier, die keine Kassen-SB sind. Außerdem hast Du doch selbst diese Erfahrung hier nicht machen müssen. Wieso dann diese Behauptung, die übrigens nicht wirklich Hilfe ist für diejenige, die hier anfragt.

@Sonne04: Das Schreiben gibt es häufiger. Für die Kasse besteht der Verdacht, dass Du Dich nach Erhalt der Kündigung hast krank schreiben lassen, weil Dein KRG-Anspruch höher sein könnte als der ALG-Anspruch. Zur Antwort bist Du jedenfalls nicht verpflichtet. Nur das war ja die Frage.

Verfasst: 20.09.2013, 23:00
von Nighteagle
Ich habe irgendwie im Hinterkopf, dass man auf ein 'Amts'-Schreiben - von wem auch immer - nicht antworten/reagieren muss, wenn da keine Rechtsfolgebelehrung angeheftet ist ...
Dem ist doch so - oder?
Gruß

Verfasst: 21.09.2013, 11:14
von Czauderna
Hallo,
Fakt ist, dass die Arbeitsunfähigkeit während der Beschäftigung aufgetreten ist und sich daher die Mitgliedschaft für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit entsprechend verlängert und dass ab dem 16.9. die Kasse Krankengeld zahlen muss und das maximal für 78 Wochen (Leistungsende). Während des Krankengeldbezugs ist die Mitgliedschaft grundsätzlich beitragsfrei und es besteht natürlich der volle Leistungsanspruch.
Was das Schreiben der Kasse angeht so kannst du das beantworten, musst es aber nicht - das fällt nämlich meiner Meinung nach nicht unter den Begriff "Mitwirkungspflicht". Ob du diese Fragen beantwortest oder nicht trägt nämlich nicht dazu bei dass sich deine Arbeitsunfähigkeit verlängert oder etwa verkürzt. Im übrigen wurde diese Praxis der Kassen (nicht alle machen das) auch schon von der Aufsichtsbehörde gerügt.
Gruss
Czauderna