Hallo,
ich habe folgende Frage und hoffe, ihr könnt mir in folgendem Fall weiterhelfen.
Eine Beamtin ist freillig in der GKV versichert und will Mutterschaftsgeld beantragen.
Die Krankenkasse zahlt das Mutterschaftsgeld nur dann, wenn man als freiwillig gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf Krankengeld hat. Daher meine Frage: Hat man als freiwillig gesetzlich Versicherter immer automatisch den Anspruch auf Krankengeld oder muss man das extra "dazubuchen" müssen?
Danke schonmal!
Freiwillig gesetzlich versichert u. Anspruch auf Krankengeld
Moderator: Czauderna
Re: Freiwillig gesetzlich versichert u. Anspruch auf Kranken
neincawero hat geschrieben:Hat man als freiwillig gesetzlich Versicherter immer automatisch den Anspruch auf Krankengeld
ja, und das geht auch nur wenn man im Falle einer Erkrankung sein Einkommen verliert, was aber bei einer Beamtin regelmäßig nicht der Fall ist.cawero hat geschrieben:muss man das extra "dazubuchen" müssen?
MfG
ratte1