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Vorstellung beim MDK

Verfasst: 19.09.2013, 10:40
von achim
Hallo Forum,
ich bin 58 Jahre alt und seit Okt. 2012 wegen Depressionen
krankgeschrieben. Bekomme also noch gut 1/2 Jahr Krankengeld.
War 8 Wochen in einer Tagesklinik und werde dort auch noch
weiter behandelt. Nun habe ich einen Termin beim MDK bekommen.
Ich habe nun grosse Angst, das die mir dort mein Krankengeld,
auf welche Art auch immer, versuchen zu streichen. Können die
evtl. verlangen das ich EM-Rente beantragen? Welche Steine können
die mir in den Weg legen? Die Sachbearbeiterin von der KK wollte
das ich eine Reha beantrage. Das konnte ich vermeiden, da meine
Ärztin das nicht befürwortet. Ich hoffe das meine Fragen nicht
zu dusselig sind. Bin stark verunsichert und würde mich über Tipps
sehr freuen.
LG Achim

Verfasst: 19.09.2013, 12:30
von Czauderna
Hallo,
nun, deine Auffassung, dass du noch 1,5 Jahre Krankengeld erhälst, die ist so nicht richtig. Voraussetzung dafür ist nämlich, dass du auch noch solange arbeitsunfähig bist und dass kannst du heute noch nicht sagen - du als Patient sowieso nicht. Die Kasse hat das Recht und ist sogar auch dazu verpflichtet in solchen "Langzeitfällen" diese Arbeitsunfähigkeit überprüfen zu lassen und dafür als Hilfsorgan den MDK zur Verfügung.
Dieser beurteilt entweder nach Aktenlage oder aufgrund einer persönlilchen Untersuchung die Frage ob Du weiterhin arbeitsunfähig bist oder nicht und/oder ob dein Erwerbsfähigkeit gefährdet ist oder nicht - Ist dies der Fall kann die Kasse dich auffordern einen Reha-Antrag beim Rentenversicherungsträger zu stellen und wird dir dafür 10 Wochen Zeit geben - solltest du dieser Aufforderung nicht nachkommen wird Sie dir mit Ablauf dieser 10-Wochen Frist das Krankengeld versagen und erst dann wieder die Zahlung aufnehmen wenn du den Antrag gestellt hast bzw. bis geklärt ist, was gegen eine Antragstellung gesprochen hat.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.09.2013, 14:15
von achim
Hallo Czauderna,
vielen Dank für deine Antwort. Du hast natürlich Recht, das nur mein Arzt
meine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen kann. Der hat mir zu verstehen gegeben das er mich nicht für Arbeitsfähig hält. Er hat mir vorgeschlagen
das ich Rente beantragen soll. Da meine Rente aber wesentlich weniger ist
als das Krankengeld, möchte ich halt die gut 6 Monate Krankengeld wenn
irgend wie möglich beziehen. Meine grosse Angst ist nun, das mir die
Kasse Knüppel zwischen die Beine wirft. Ich war auch noch nie beim MDK
und weiss daher nicht, was da auf mich zu kommt.
Ich war zu einem Beratungstermin bei der DRV und der Berater sagte mir,
ich sollte bei der Kasse blos nicht den REHA-Antrag sofort unterschreiben.
LG Achim

Verfasst: 19.09.2013, 15:59
von Czauderna
Hallo,
ja, das was dir die Rentenversicherung geraten hat, das würde ich dir auch raten wenn es denn zur Aufforderung überhaupt kommt. Zu Rentenantragstellung darf dich die Kasse übrigens nicht auffordern sondern nur zur Reha-Massnahme womit wir dann auch schon wieder bei der 10-Wochen-Frist sind. Es genügt also völlig wenn du in der letzten Woche dieser Frist deinen Antrag stellst - das wird zwar der Kasse nicht gefallen, aber wozu sind Fristen da wenn man sie nicht zu seinen Gunsten ausschöpfen kann. Ich denke, du solltest erst mal den Termin mit dem MDK auf dich zukommen lassen und dann abwarten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.09.2013, 20:18
von achim
Hallo Czauderna,
eine letzte Frage bitte noch: Was kann ich machen wenn
der MDK sagt ich bin arbeitsfähig, mein Arzt sagt aber nicht.
Das ich mich nicht arbeitsfähig fühle(Depression und Mobbing)
steht mal auf einem anderen Blatt. Hackt da eine Krähe der
anderen ein Auge aus?
LG Achim

Verfasst: 20.09.2013, 09:21
von achim
Hallo,
ich kann mich zur Zeit sehr schlecht konzentrieren und habe
gerade gesehen das ich mich schon wieder falsch ausgedrückt habe.
Was ich sagen will: Der MDK ist doch eine "Abteilung" der Krankenkasse?
Werden die nicht versuchen alles daran zu setzen mich wieder
arbeitsfähig "zu schreiben". Auch wenn mein Arzt von der TK das
nicht so sieht. Was kann ich machen wenn der MDK mich nicht
mehr AU sieht?
Ich bin sehr nervös und habe angst vor dem Termin.
LG Achim

Verfasst: 20.09.2013, 12:00
von KKA
Hallo Achim,

keine Panik, die Ärzte des MDK sind auch nur Menschen!

Sofern dein behandelnder Facharzt kein die AU bestätigendes Gutachten erstellt hat, sollte er dies unverzüglich und noch vor dem Vorstellungstermin dem MDK zustellen.

Der MDK ist keine 'Abteilung' der Krankenkassen, agiert unabhängig. Allerdings wurde hier die Unabhängigkeit des MDK an verschiedenen Stellen heftig diskutiert.

Besteht der MDK nach dem Begutachtungstermin auf 'arbeitsfähig', sollte dein Facharzt unter Darlegung der Gründe Widerspruch einlegen und ein Zweitgutachten beim MDK einfordern. Bis zur endgültigen Entscheidung des Widerspruchs erhälst du i.d.R. kein Krankengeld von der Kasse.

Bleibt auch der Widerspruch ohne Erfolg, wäre u.U. Klage beim Sozialgericht einzureichen. Und das kann sehr lange dauern (und teuer werden).

Kopf hoch, mit Unterstützung deines Arztes sollte die Begutachtung des MDK im Sinne deiner weiteren Genesung ausfallen.

Gruss
KKA

Verfasst: 20.09.2013, 13:53
von Krankenkassenfee
Hallo,

auch wenn ich persönlich gut nachvollziehen kann (und würde ich privat genauso machen), dass man das höhere Krankengeld noch "mitnehmen" sollte, wenn die Rente so viel niedriger ist - so würde ich das niemals der Kasse oder dem MDK gegenüber sagen.

Geh mit den Befunden hin, schreib Dir vorher Deine Beschwerden auf einen Zettel und die Medikamente die Du nimmst incl. der bereits laufenden und durchgeführten Therapien. Und erwähne ruhig, dass Du vor dem Termin Angst hast. Wenn Du was gefragt wirst, dann kannst Du auf den Zettel schauen. Denn in der Aufregung vergisst man nachher doch etwas. Da bist Du nicht der Einzige.

LG, Fee

Verfasst: 21.09.2013, 14:05
von achim
Hallo,
möchte mich für die Tipps bedanken.
Habe zwar immer noch ein Grummeln im Bauch,
kann die Sche aber doch etwas leichter angehen.
Allen ein schönes Wochenende.
LG Achim

Verfasst: 09.10.2013, 14:45
von achim
Hallo liebes Forum,
habe heute den Termin beim MDK überstanden. War gar nicht
so schlimm. Die Ärztin hat mich zwar ein paar mal angepflaumt,
wir wären doch nicht bei wünsch dir was, ich wäre doch wohl ein
Erwachsener Mann, wir müssten doch alle arbeiten usw..
Sie wollte von mir den Termin wissen wann ich mit der Wiederein-
gliederung anfangen will. Das mehrmals. Meine Antwort "von mir
aus sofort ich muss nur Gesund sein". In meinem Schreiben der TK
geht eindeutig hervor das ich nicht arbeitsfähig bin. Wenn ich könnte
würde ich lieber heute als morgen zurück zur Arbeit!!
Nun hätte ich bitte aber eine Frage: Wir haben uns darauf geeinigt
das ich eine ambulante Reha machen soll (keine TK, das ginge nicht)
Wieviel Zeit habe ich um den Antrag abzuschicken(Einschreiben-Rückschein?)
Kann dann meine Ärztin aus der TK im nachhinein( sollte der Antrag von der DRV genehmigt werden) diese Massnahme aus gesundheitlichen gründen ablehnen? Ich kann noch 6 Monate Krankengeld beziehen.
Entschuldigt den Roman
LG Achim

Verfasst: 09.10.2013, 14:59
von Czauderna
Hallo,
die Frage wurde hier dem Grunde nach schon beantwortet. Wenn die Kasse dich aufgrund des Gutachtens schriftlich zur Antragstellung auffordert, dann hast du 10 Wochen Zeit dafür - macht die Kasse nix (was ich nicht glaube), dann musst du keine Frist einhalten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.10.2013, 15:48
von achim
Hallo Czauderna,
habe mich mal wieder nicht richtig ausgedrückt.
Ich möchte nicht zur Reha. Kann meine Ärztin aus der TK eine
Reha aus gesundheitlichen Gründen ablehnen?
Oder anders: 10 Wochen habe ich Zeit, die DRV braucht doch
auch sicher einiges an Zeit und dann muss erstmal ein freier
ambulanter Platz da sein. Dann sind die 6 Monate ja fast rum.
Auf den Platz in der TK habe ich fast 3 Monate gewartet.
Komme ich vllt. so aus der Nummer raus?
LG Achim

Verfasst: 09.10.2013, 16:00
von Krankenkassenfee
Hallo Achim,

das hast Du schon richtig erkannt :-)

Für die Rhea muss der Arzt auch einen Teil ausfüllen. Da kann Deine Ärztin was zur Reha-Fähigkeit reinschreiben. Oder auch später ein Attest. Ganz schlecht ist es aber, so was erst in Angriff zu nehmen, wenn der Aufnahmetermin schon feststeht... Zu früh das zu machen und sich generell gegen die Reha zu sperren ist taktisch aber auch unklug.

LG, Fee

Verfasst: 09.10.2013, 16:00
von Czauderna
Hallo,
ob Du aus der Nummer raus kommst, das weiss ich nicht - was ich weiss, solange eine teilstationäre Behandlung stattfindet kann keine Reha stattfinden, d.h. die Tagesklinik muss dann schon Stellung nehmen bzw. die Notwendigkeit der weiteren Tagesklinikbehandlung medizinisch begründen, also dem MDK. widersprechen - sechs Monate Tagesklinik ??.
Ich bin kein Arzt, aber das wäre schon bemerkenswert, wenn das so laufen sollte. Nun mach dich mal nicht verrückt, warte erst mal ab was die Kasse aus dem Gutachten des MDK. macht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.10.2013, 17:58
von achim
Hallo Czauderna,
habe mich schon wieder falsch ausgedrückt.
Ich war im Feb.-März 2013 in der TK. Gehe bis jetzt
zur Ambulanten Nachsorge weiter dahin. Soll heissen
das mein Psycho-Doc in der TK ist. Das mit der Reha aus
Sicht des/der MDK/KK wird auf jeden Fall kommen.
War im Frühjahr 6 Wochen in Reha. Waren die schlimsten
Wochen meines Lebens.
LG Achim