Krankengeld verweigert
Verfasst: 19.09.2013, 00:44
Krankengeldbezug verweigert nach vierten Tag nach einer Knie-OP...
Ich brauch hier mal etwas Hilfe und Unterstützung.
Ich bin nun seit 21.01.2013 krankgeschrieben. Im April erfolgte nach mehreren Untersuchungen eine Folgeoperation am linken Knie. Da ein Nachsorgechirurg meiner Meinung nach ein Behandlungsfehler begangen hat. Ich wurde zur Anschluss Heilbehandlung und fünf Wochen später zu einer Reha Maßnahme geschickt. In der Genesungszeit stellte sich bei mir eine Schonhaltung ein und es meldete sich das rechte Knie in Form von extremen Schmerzen wieder. Ich stand in dieser Zeit im telefonischen und schriftlichen Verkehr mit meiner Krankenkasse (Deutsche BKK). Ich informierte eine Mitarbeiterin der KK am 30.07.2013, dass ich am 07.08.2013 mich nochmal einer OP am rechten Knie unterziehen muss. Diese Person bestätigte mir den Anruf. Am 08.08.2013 wurde ich aus dem Krankenhaus entlassen und hab 3 Wochen auf Gehhilfen nach Anraten meines Nachsorgearztes laufen müssen. Am 10.08.2013 bekam ich Post von meiner Krankenkasse.
Ich zitiere: Anhand der von uns vorliegenden Unterlagen kommt der beratende Sozialmediziner zu dem Ergebnis, dass eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ab dem 12.08.2013 möglich ist.
Ihr Anspruch auf Krankengeld endet somit am 11.08.2013.
Ich rief an diesem Samstag sofort die Deutsche BKK an. Es wurde nun schon lächerlich wie sich die KK verhält. Die Mitarbeiterin bestätigte mir nochmals, dass ich am 30.07.2013 angerufen habe und die BKK von der OP in Kenntnis gesetzt habe. Montags habe ich nochmals angerufen und meine betreuende Mitarbeiterin am Telefon gehabt. Sie sagte mir das ich ein Widerspruch schreiben muss und mein Arzt auch. Den Widerspruch habe ich geschrieben. Nun habe ich vom 11.08.2013 kein Krankengeld bekommen. Der medizinische Dienst wurde eingeschaltet. Der Befund ist auch schon da. Ich kann nun leichte Tätigkeiten ausführen, also hab mich erst mal arbeitsuchend gemeldet.
Was soll ich nun tun, um das restliche Krankengeld zu bekommen.
Ich brauch hier mal etwas Hilfe und Unterstützung.
Ich bin nun seit 21.01.2013 krankgeschrieben. Im April erfolgte nach mehreren Untersuchungen eine Folgeoperation am linken Knie. Da ein Nachsorgechirurg meiner Meinung nach ein Behandlungsfehler begangen hat. Ich wurde zur Anschluss Heilbehandlung und fünf Wochen später zu einer Reha Maßnahme geschickt. In der Genesungszeit stellte sich bei mir eine Schonhaltung ein und es meldete sich das rechte Knie in Form von extremen Schmerzen wieder. Ich stand in dieser Zeit im telefonischen und schriftlichen Verkehr mit meiner Krankenkasse (Deutsche BKK). Ich informierte eine Mitarbeiterin der KK am 30.07.2013, dass ich am 07.08.2013 mich nochmal einer OP am rechten Knie unterziehen muss. Diese Person bestätigte mir den Anruf. Am 08.08.2013 wurde ich aus dem Krankenhaus entlassen und hab 3 Wochen auf Gehhilfen nach Anraten meines Nachsorgearztes laufen müssen. Am 10.08.2013 bekam ich Post von meiner Krankenkasse.
Ich zitiere: Anhand der von uns vorliegenden Unterlagen kommt der beratende Sozialmediziner zu dem Ergebnis, dass eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ab dem 12.08.2013 möglich ist.
Ihr Anspruch auf Krankengeld endet somit am 11.08.2013.
Ich rief an diesem Samstag sofort die Deutsche BKK an. Es wurde nun schon lächerlich wie sich die KK verhält. Die Mitarbeiterin bestätigte mir nochmals, dass ich am 30.07.2013 angerufen habe und die BKK von der OP in Kenntnis gesetzt habe. Montags habe ich nochmals angerufen und meine betreuende Mitarbeiterin am Telefon gehabt. Sie sagte mir das ich ein Widerspruch schreiben muss und mein Arzt auch. Den Widerspruch habe ich geschrieben. Nun habe ich vom 11.08.2013 kein Krankengeld bekommen. Der medizinische Dienst wurde eingeschaltet. Der Befund ist auch schon da. Ich kann nun leichte Tätigkeiten ausführen, also hab mich erst mal arbeitsuchend gemeldet.
Was soll ich nun tun, um das restliche Krankengeld zu bekommen.