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Dauer Krankengeldanspruch, Auszahlschein

Verfasst: 17.09.2013, 16:24
von sabine73
Hallo,

ich habe 2 Fragen.
Zur Situation: ich bin am 16.8.13 krankgeschrieben, hab am 27.8.13 die Kündigung erhalten zum 30.09.13, ohne Nennung von Gründen.
Bis 27.08.13 läuft die Lohnfortzahlung, danach Krankengeld. Soweit ist mir das alles klar. Was ist mit meiner Krankenversicherung? Läuft die unbefristet fort oder nur für 4 Wochen in der Nachhaftung?

Das andere Problem: bin bis 30.09.13 vom Orthopäden krankgeschrieben. War vorher schon Anfang September bei der Neurologin, die mir auch schon aufgrund massiver seelischer Probleme Tabletten verschrieben und ne Überweisung zum Psychologen gegeben hat. Sie meinte, wenn der Orthopäde seine Krankschreibung beendet hat, soll ich zu ihr kommen und sie übernimmt die weitere Krankschreibung. Heißt für mich, ich muss am 30.9.13 zur Neurologin.
Wie funktioniert das nun genau mit dem Auszahlschein, denn ich krieg ja nur einen. Meines Erachtens muss ich am 30.9. mit dem Schein zum Orthopäden. Soweit so gut. Was soll aber jetzt die Neurologin ausfüllen, wenn ich nur einen Schein habe? Oder kann ich das Muster einfach kopieren? Was soll ich machen?

Re: Dauer Krankengeldanspruch, Auszahlschein

Verfasst: 17.09.2013, 16:32
von Czauderna
sabine73 hat geschrieben:Hallo,

ich habe 2 Fragen.
Zur Situation: ich bin am 16.8.13 krankgeschrieben, hab am 27.8.13 die Kündigung erhalten zum 30.09.13, ohne Nennung von Gründen.
Bis 27.08.13 läuft die Lohnfortzahlung, danach Krankengeld. Soweit ist mir das alles klar. Was ist mit meiner Krankenversicherung? Läuft die unbefristet fort oder nur für 4 Wochen in der Nachhaftung?
wieso läuft die Entgeltfortzahlung bis zum 27.8. ?? gab es Vorerkrankungen ?
Da die Erkrankung noch während der Beschäftigung eingetreten ist verlängert sich die Mitgliedschaft für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (Krankengeldzahlung) also grundsätzlich in deinem Fall erst einmal bis 30.09.2013Das andere Problem: bin bis 30.09.13 vom Orthopäden krankgeschrieben. War vorher schon Anfang September bei der Neurologin, die mir auch schon aufgrund massiver seelischer Probleme Tabletten verschrieben und ne Überweisung zum Psychologen gegeben hat. Sie meinte, wenn der Orthopäde seine Krankschreibung beendet hat, soll ich zu ihr kommen und sie übernimmt die weitere Krankschreibung. Heißt für mich, ich muss am 30.9.13 zur Neurologin.
Wie funktioniert das nun genau mit dem Auszahlschein, denn ich krieg ja nur einen. Meines Erachtens muss ich am 30.9. mit dem Schein zum Orthopäden. Soweit so gut. Was soll aber jetzt die Neurologin ausfüllen, wenn ich nur einen Schein habe? Oder kann ich das Muster einfach kopieren? Was soll ich machen?
Wieso bekommt du nur einen ?? - Wenn der 27.8. als Krankengeldbeginn tatsächlich stimmt, dann kannst du z.B. morgen, also am 18.9. zu deinem Arzt gehen und den Schein ausfüllen lassen - dann bekommst du bis zum 18.9. Krankengeld und auch einen neuen Auszahlschein von der Kasse
(das entsprechende Häkchen auf dem Schein nicht vergessen). Dann gehst du eben am 30.09. wieder hin und lässt dir den nächsten Schein ausfüllen usw., usw.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.09.2013, 19:29
von sabine73
Hallo.

danke erstmal für die schnelle Antwort.

Fehler von mir: es ist natürlich der 27.9.13, ein Freitag. Und dann erkennt man auch mein Problem. Bis 30.9.13 bin ich beim Orthopäden krankgeschrieben, zu dem ich ja an diesem Tag muss wg. Auszahlscheiin?
Am gleichen Tag muss ich aber zur Neurologin, damit das KG lückenlos ist. Was geb ich der zum Ausfüllen?

Wenn ich jetzt noch z.B. weitere 2 Monate krank wäre, bin ich trotzdem weiter krankenversichert? WEnn ich wieder arbeitsfähig bin und mich beim AA melden kann, übernimmt das AA die KV, das ist mir klar.

Gruß

Verfasst: 18.09.2013, 07:25
von Czauderna
sabine73 hat geschrieben:Hallo.

danke erstmal für die schnelle Antwort.

Fehler von mir: es ist natürlich der 27.9.13, ein Freitag. Und dann erkennt man auch mein Problem. Bis 30.9.13 bin ich beim Orthopäden krankgeschrieben, zu dem ich ja an diesem Tag muss wg. Auszahlscheiin?
Am gleichen Tag muss ich aber zur Neurologin, damit das KG lückenlos ist. Was geb ich der zum Ausfüllen?

Wenn ich jetzt noch z.B. weitere 2 Monate krank wäre, bin ich trotzdem weiter krankenversichert? WEnn ich wieder arbeitsfähig bin und mich beim AA melden kann, übernimmt das AA die KV, das ist mir klar.

Gruß
Hallo,
wenn der Kasse eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis einschl. 30.09.2013 vorliegt und du an diesem Tag dir den Auszahlschein ausfüllen lässt, dann bestätigt er dir auf diesem Schein auch die weitere Arbeitsunfähigkeit (am besten mit dem Vermerk b.a.w) dann bekommst du auf diesen Schein Krankengeld vom 27.9. - 30.09.2013, was viel wichtiger ist, du hast die nahtlose AU-bescheinigung der Kasse vorgelegt.
Der Rest - siehe mein obiger Beitrag.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.09.2013, 08:21
von broemmel
Eine ganz einfache Alternative wäre, wenn man sich den Auszahlschein kopiert.

In der Praxis haben die doch bestimmt einen Kopierer :)

Nicht so kompliziert denken :wink:

KG, Auszahlschein

Verfasst: 18.09.2013, 16:04
von sabine73
Hallo an Czauderna,

wenn ich am 30.9.13 zum Orthopäden gehe, schreibt der mich ab 1.10.13 gesund und bestätigt nebenbei auf dem Auszahlschein, dass ich bis 30.9. KG kriege. Der Orthopäde kann also nicht weiter krankschreiben!!!

Ich brauche wahrscheinlich einen neuen Auszahlschein für die Neurologin, zu der ich ja am 30.9.13 gehe. Und werde den, wie von Broemmel vorgeschlagen (danke an dieser Stelle!) kopieren. Denn die Neurologin kann ja nicht auf demselben Auszahlschein wie d. Orthopäde was eintragen?!

Also ich bin krankenversichert bis zum Ende der AU und danach dann über´s AA, das habe ich richtig verstanden?

Gruß

Nachtrag

Verfasst: 18.09.2013, 16:06
von sabine73
Hab noch was vergessen, sorry!

Nahtlose AU heißt ich muss spätestens am 30.9.13 zur Orthopädin, die dann ab 1.10. die AU bestätigt oder per 30.09.?

Gruß

Verfasst: 18.09.2013, 19:07
von Carola
hm, frage an die Profis hier..wie siehts es aus wenn die Neurologin
Neuerkrankung feststellt ?
Wenn sie Kohle haben will, sollte die Erstbescheinigung doch weitergeführt werden ?

nochmalige Nachfrage KG

Verfasst: 20.09.2013, 09:57
von sabine73
Hallo Czauderna,

nochmal meine Nachfrage: ich brauche doch 2 Auszahlscheine??? Einen für den Orthopäden bis 30.9., und dann einen neuen für die Neurologin, oder? Und ist das dann eine nahtlose AU, auch wenn 2 verschiedene Krankheiten sind?

Und ich bin solange krankenversichert, wie ich AU bin?

Danke im Voraus!

Gruß Sabine

Verfasst: 24.09.2013, 07:23
von Czauderna
Hallo Sabine 73,

dein neuer Arzt kann durchaus den Auszahlschein auch ausfüllen bzw. bestätigen, denn damit dokumentiert er auch dass die Arbeitsunfähigkeizt ununterbrochen weiterbesteht und wäre in deinem wichtig. Eine Erstemeldung durch den neuen Arzt würde bedeuten, dass die vorhergehende Arbeitsunfähigkeit rein rechtlich abgeschlossen wäre.
Grundsätzlich gilt, dass die ärztliche Bestätigung einer AU. bei "Arbeitslosen"
nicht nur "lückenlos" sondern auch überschneidend sein sollte damit die Kasse keinen Ansatzpunkt für die Beendigung einer Arbeitsunfähigkeit wegen ebensolche Lücken sehen kann.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.09.2013, 15:24
von sabine73
Hallo Czauderna,

vielen Dank für die Antwort. Was ich in meinem Fall nicht ganz verstehe: ich bin bis 30.09. vom Orthopäden krankgeschrieben. Wenn ich am 30.09. dann zur Neurologin gehe, füllt ja nur diese den Auszahlschein aus. Die AU würde dann ab 1.10. gelten. Erst ab diesem Tag bin ich theoretisch "arbeitslos". Gilt dann die Überschneidung auch für diesen speziellen Fall? Dann müsste ich ja spät. diesen Freitag zur Neurologin???

Ich hoffe auf schnelle Antwort.

Danke!
Sabine

Verfasst: 25.09.2013, 15:30
von Czauderna
Hallo, wenn du am 30.09. zum "neuen" Arzt gehst und der dir den Auszahlschein ausfüllt, dann bestätigt er/sie am 30.09.2013 dass die AU.
weiterbesteht - am besten mit dem Vermerk "baw" und wann der nächste Kontakt stattfinden wird. Dann gibt es nicht nur die "Lückenl.osigkeit" sondern auch die Überschneidung - natürlich wird dann eine neue Diagnose auftauschen auf dem Auszahlschein, aber das ist dann nicht weiter tragich, handelt es sich dann eben um eine hinzugetretene Erkrankung.
Sollte die die neue Ärztin weigern den Auszahlschein auszufüllen sondern will dir eine neue AU-Bescheinigung ausstellen dann sollte dies auf jeden Fall eine "Folgebescheinigung" sein und keine Erstmeldung - erkläre ihr dazu, dass es um deinen Krankengeldanspruch geht.
Gruss
Czauderna