Neuer Krankengeldanspruch ? Wie vorgehen?
Verfasst: 13.09.2013, 14:21
Hallo,
ich hab mich schon durchgewurstelt in diesem Forum und auch bei Finkenbusch nachgeschlagen, aber ich will zur Sicherheit nochmal fragen, da nicht alle meine Lücken beantwortet sind. Ich wil auf keinen Fall einen Fehler machen, wie schon einmal vor ein paar Jahren und meinen KG-Anspruch verwirken.
Folgende Situation: Ich bin ausgesteuert wegen einer psychischen Erkrankung seit Sept. 2012. Danach hab ich mich voll arbeitsfähig arbeitslos gemeldet und ALGI erhalten. Nun befinde ich mich in beruflicher Reha mit Übergangsgeld. Mein ALG I läuft normalerweise zum Ende des Oktober aus.
Nun wurde hier in der Reha festgestellt, dass ich an einer unerklärlichen Blutarmut leide. Diese soll stationär abgeklärt werden. Da es sich hierbei um eine neue Krankheit handelt und keine Folgeerkrankung, müsste mir KG zustehen, richtig?
Die Frage ist nur, muss ich erst 6 Wochen wegen der Blutarmut krank sein? Ich war im Juli knapp 3 Wochen deswegen im Krankenhaus.
Ich werde aus der Reha am Montag entlassen. Muss ich dann am gleichen Tag ins KH wegen Krankschreibung oder kann ich dann auch Dienstag gehen, ohne dass ich irgendeinen Anspruch aufs KG verwirke? (nicht dass es heisst, dass ich ja ab Dienstag ohne Leistung wäre und somit der Krankengeldanspruch aus Nichts gleich Nichts ist - so war es schon einmal gewesen....)
Puh, ganz schön verwirrend das alles. Das Krankengeld wird berechnet aus dem ALG I oder aus dem Betrag, der dem ALG I zugrunde lag? (fällt dann in dem Fall ein klein wenig höher aus als das ALG)?
Vielen Dank schonmal an die Profis hier! Und wenn ihr mir noch gute Seiten zur Info nennen könnt, als her damit. Bei Finkenbusch wurde ich leider nicht schlau.
ich hab mich schon durchgewurstelt in diesem Forum und auch bei Finkenbusch nachgeschlagen, aber ich will zur Sicherheit nochmal fragen, da nicht alle meine Lücken beantwortet sind. Ich wil auf keinen Fall einen Fehler machen, wie schon einmal vor ein paar Jahren und meinen KG-Anspruch verwirken.
Folgende Situation: Ich bin ausgesteuert wegen einer psychischen Erkrankung seit Sept. 2012. Danach hab ich mich voll arbeitsfähig arbeitslos gemeldet und ALGI erhalten. Nun befinde ich mich in beruflicher Reha mit Übergangsgeld. Mein ALG I läuft normalerweise zum Ende des Oktober aus.
Nun wurde hier in der Reha festgestellt, dass ich an einer unerklärlichen Blutarmut leide. Diese soll stationär abgeklärt werden. Da es sich hierbei um eine neue Krankheit handelt und keine Folgeerkrankung, müsste mir KG zustehen, richtig?
Die Frage ist nur, muss ich erst 6 Wochen wegen der Blutarmut krank sein? Ich war im Juli knapp 3 Wochen deswegen im Krankenhaus.
Ich werde aus der Reha am Montag entlassen. Muss ich dann am gleichen Tag ins KH wegen Krankschreibung oder kann ich dann auch Dienstag gehen, ohne dass ich irgendeinen Anspruch aufs KG verwirke? (nicht dass es heisst, dass ich ja ab Dienstag ohne Leistung wäre und somit der Krankengeldanspruch aus Nichts gleich Nichts ist - so war es schon einmal gewesen....)
Puh, ganz schön verwirrend das alles. Das Krankengeld wird berechnet aus dem ALG I oder aus dem Betrag, der dem ALG I zugrunde lag? (fällt dann in dem Fall ein klein wenig höher aus als das ALG)?
Vielen Dank schonmal an die Profis hier! Und wenn ihr mir noch gute Seiten zur Info nennen könnt, als her damit. Bei Finkenbusch wurde ich leider nicht schlau.