Krankenkasse verweigert Krankengeldzahlung trotz Anspruch
Verfasst: 13.09.2013, 11:39
Liebes Forum,
ich hoffe jemand kann mir bei meinem sehr komplexen Fall helfen.
Ich hatte am 28.07.2013 einen Unfall, bei dem ich mir einen Halswirbel gebrochen habe. Infolge dessen musste ich zwei Mal operiert werden, und bin arbeitsunfähig bis voraussichtlich Ende September.
Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich Student, habe aber gerade meine Master-Thesis in der Schweiz geschrieben und war über den Schweizer Arbeit gegen Unfall versichert, dieser bezahlt alle medizinischen / therapeutischen Behandlungen bis zur vollständigen Wiedergenesung.
Ab dem 15.09.2013 bin ich bei einem neuen Arbeitgeber in Deutschland angestellt. Die Krankschreibung dauert jedoch, wie bereits beschrieben bis Ende September.
Nach § 3 (3) des Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) muss mein Arbeitgeber mir nur Entgelt bezahlen, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen andauert (http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf).
Nachdem klar war, dass ich kein Geld vom Arbeitgeber bekomme habe ich mich zwecks Krankengeld an meine gesetzliche Krankenkasse gewandt. Als erste Antwort hörte ich von mehreren Gesprächspartnern seitens KK, dass ich im Augenblick des Unfalls studentisch krankenversichert war und demnach kein Anspruch auf Krankengeld habe. Meine Aussage, dass ich ab dem 15.09. in einem festen Arbeitsverhältnis stehe, und nach §44 (1) SGB 5 (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/44.html) krankengeldberechtigt bin, wurde nicht beachtet. Immer wieder wurde ich vertröstet, dass ich nicht berechtigt bin. Daraufhin verlangte ich einen Gesetzestext, der die Grundlage für das Handeln der Krankenkasse bildet. Nach 3 Tagen erfolgte heute Morgen ein Rückruf der KK. Ich wäre nach §44 (2) Nr. 1 nicht Krankengeld berechtigt, da auch nach §5 (1) Nr 9 (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/5.html) Student bin und ich daher keinen Anspruch habe. Wieder reklamierte ich, da ich ja zum 15.09. hin den Status "Student" verlassen würde.
Daraufhin antwortete die Dame der KK, dass ich es hinnehmen muss kein Krankengeld zu bekommen...
Was meint ihr zu dem Fall? Wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtern würde, und ich noch 2 Monate krankgeschrieben wäre, würde ich also von niemanden auch nur einen Cent bekommen?!
Grüße Manu
ich hoffe jemand kann mir bei meinem sehr komplexen Fall helfen.
Ich hatte am 28.07.2013 einen Unfall, bei dem ich mir einen Halswirbel gebrochen habe. Infolge dessen musste ich zwei Mal operiert werden, und bin arbeitsunfähig bis voraussichtlich Ende September.
Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich Student, habe aber gerade meine Master-Thesis in der Schweiz geschrieben und war über den Schweizer Arbeit gegen Unfall versichert, dieser bezahlt alle medizinischen / therapeutischen Behandlungen bis zur vollständigen Wiedergenesung.
Ab dem 15.09.2013 bin ich bei einem neuen Arbeitgeber in Deutschland angestellt. Die Krankschreibung dauert jedoch, wie bereits beschrieben bis Ende September.
Nach § 3 (3) des Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) muss mein Arbeitgeber mir nur Entgelt bezahlen, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen andauert (http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf).
Nachdem klar war, dass ich kein Geld vom Arbeitgeber bekomme habe ich mich zwecks Krankengeld an meine gesetzliche Krankenkasse gewandt. Als erste Antwort hörte ich von mehreren Gesprächspartnern seitens KK, dass ich im Augenblick des Unfalls studentisch krankenversichert war und demnach kein Anspruch auf Krankengeld habe. Meine Aussage, dass ich ab dem 15.09. in einem festen Arbeitsverhältnis stehe, und nach §44 (1) SGB 5 (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/44.html) krankengeldberechtigt bin, wurde nicht beachtet. Immer wieder wurde ich vertröstet, dass ich nicht berechtigt bin. Daraufhin verlangte ich einen Gesetzestext, der die Grundlage für das Handeln der Krankenkasse bildet. Nach 3 Tagen erfolgte heute Morgen ein Rückruf der KK. Ich wäre nach §44 (2) Nr. 1 nicht Krankengeld berechtigt, da auch nach §5 (1) Nr 9 (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/5.html) Student bin und ich daher keinen Anspruch habe. Wieder reklamierte ich, da ich ja zum 15.09. hin den Status "Student" verlassen würde.
Daraufhin antwortete die Dame der KK, dass ich es hinnehmen muss kein Krankengeld zu bekommen...
Was meint ihr zu dem Fall? Wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtern würde, und ich noch 2 Monate krankgeschrieben wäre, würde ich also von niemanden auch nur einen Cent bekommen?!
Grüße Manu