Moin, moin,
§ 47 Abs. 2 Satz 1 u. 2 SGB V. sieht ja vor, dass für die KG-Berechnung mindestens 4 Wochen vor AU-Eintritt heranzuziehen sind.
Wie ist das eigentlich, wenn diese 4 Wochen ein Durchschnittsmonat war, als ohne Überstunden, Gehaltsminderungen etc.?
Muss sich die Kasse dann zwingend an die 4 Wochen halten oder hat sie da Entscheidungsfreiheit, ob sie nicht doch die letzten 3 Monate nimmt, weil es z.B. wegen geringerer Gehaltszahlungen in den Vormonaten günstiger für sie wird?
Schönes Wochenende euch allen
Monkey66
Relevanter Zeitraum für KG-Berechnung
Moderator: Czauderna
Hallo,
nein muss und darf sie nicht - dazu ein Beispiel :
Vereinbartes Bruttogehalt ab 1.1.2013 mtl. 2000,00 € -
Gehaltserhöhung ab 1.7.2013 auf 2300,00 € - Eintritt der Arbeitsunfähigkeit am am 2.8.2013.
Berechnungsgrundlage hier der Juli mit 2300,00 €.
Nur bei sich ändernden Entgelten (Überstunden beispielsweise)
wird die Durchschnittsberechnung herangezogen.
Gruss
Czauderna
nein muss und darf sie nicht - dazu ein Beispiel :
Vereinbartes Bruttogehalt ab 1.1.2013 mtl. 2000,00 € -
Gehaltserhöhung ab 1.7.2013 auf 2300,00 € - Eintritt der Arbeitsunfähigkeit am am 2.8.2013.
Berechnungsgrundlage hier der Juli mit 2300,00 €.
Nur bei sich ändernden Entgelten (Überstunden beispielsweise)
wird die Durchschnittsberechnung herangezogen.
Gruss
Czauderna
Danke für die rasche Antwort.
Das Beispiel ist sehr anschaulich und verständlich.
Die Frage ist, wo ist das konkret geregelt? Im o.g. Gesetz steht es so explizit nicht, da steht nur mindestens 4 Wochen.
Obwohl bei mir der letzte Monat vor der AU ein völlig "normaler" war, nimmt die Kasse stattdessen die letzten drei Monate als Grundlage, weil hier vom AG in den ersten beiden Monaten unverdiente Provisionsvorschüsse wieder abgezogen worden sind, und sie somit weniger zahlen muss.
Grüße, Monkey66
Das Beispiel ist sehr anschaulich und verständlich.
Die Frage ist, wo ist das konkret geregelt? Im o.g. Gesetz steht es so explizit nicht, da steht nur mindestens 4 Wochen.
Obwohl bei mir der letzte Monat vor der AU ein völlig "normaler" war, nimmt die Kasse stattdessen die letzten drei Monate als Grundlage, weil hier vom AG in den ersten beiden Monaten unverdiente Provisionsvorschüsse wieder abgezogen worden sind, und sie somit weniger zahlen muss.
Grüße, Monkey66
Hallo,
ich hab mal "gegoogelt" und bin hier auf einme Seite gestosssen, die eigentlich als zuverlässige Quelle anerkannt ist http://www.finkenbusch.de/?p=2352 . vielleicht hilft die weiter -
Gruss
Czauderna
ich hab mal "gegoogelt" und bin hier auf einme Seite gestosssen, die eigentlich als zuverlässige Quelle anerkannt ist http://www.finkenbusch.de/?p=2352 . vielleicht hilft die weiter -
Gruss
Czauderna
Guten Abend,
eine zuverlässige Quelle ist das auf Spitzenverbandsebene vereinbarte und von den Krankenkassen zu berücksichtigende Rundschreiben zur Berechnung, Höhe und Zahlung von Krankengeld und Verletztengeld vom 29.11.2005.
http://www.vdek.com/vertragspartner/lei ... engeld.pdf
Dieses Rundschreiben ist, neben individuellen Satzunsregelungen zu nicht kontinuierlicher Arbeistverrichtung und -vergütung, die Grundlage der Krankengeldberechnung der Krankenkassen.
Schönen Abend.
eine zuverlässige Quelle ist das auf Spitzenverbandsebene vereinbarte und von den Krankenkassen zu berücksichtigende Rundschreiben zur Berechnung, Höhe und Zahlung von Krankengeld und Verletztengeld vom 29.11.2005.
http://www.vdek.com/vertragspartner/lei ... engeld.pdf
Dieses Rundschreiben ist, neben individuellen Satzunsregelungen zu nicht kontinuierlicher Arbeistverrichtung und -vergütung, die Grundlage der Krankengeldberechnung der Krankenkassen.
Schönen Abend.