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Sind Anmeldegebühren für eine Rückbildungsgymnastik rechtens

Verfasst: 13.09.2013, 08:41
von steperjo
meine Frau hat für ihren Rückbildungskurs nach der Schwangerschaft noch
10€ für die Anmeldung des Kurse zahlen müssen.
Das man Kursgebühren verlangt ist klar aber dass man für die Anmeldung für einen Kurs auch noch Gebühren verlangt ist das rechtens??'


Ich freue mich auf eure Antworten.

Verfasst: 13.09.2013, 11:47
von Czauderna
Hallo,
das habe ich zwar noch nie gehört aber warum soll das nicht rechtens sein, schließlich handelt es sich hier nicht um eine vertragliche Kassenleistung sondern um ein "Vertrag" zwischen Anbieter und Kunden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 13.09.2013, 13:27
von Sportsfreund
Hi,

ob das so korrekt ist, weiß ich jetzt gar nicht. Es gibt sehrwohl einen Vertrag zwischen den Kassen und dem Hebammenverband incl. Vergütungsvereinbarung.
http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... ertrag.jsp

Da müsste man m.E. erst einmal reinsehen, ob dies erlaubt ist.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 13.09.2013, 13:37
von Czauderna
Hallo,
von einer Hebamme war aber nicht die Rede - kann aber natürlich sein dass dazu im Hebammenvertrag etwas ausgesagt wird - wie gesagt, in der Praxis ist mir selbst eine Anmeldegebühr, egal bei wem noch nicht begegnet.
Was ich schon mal in ähnlicher Form hatte war, dass Hilfsmittellieferanten von den Kunden eine "Lieferpauschale" (An- und Abfahrtkosten) haben wollten - das wurde dann durch die Kasse sofort abgestellt.
Gruss
Czauderna