Nachversicherung, Paragraph 19 SGB V Absatz 2
Verfasst: 12.09.2013, 14:36
Hallo zusammen,
ich versuche gerade zu verstehen, inwiefern mir der im Titel genannte Absatz hilft Geld zu sparen.
Vertrag A bis 30.09.2013, Brutto im Sinne einer Pflichtversicherung
01.10.2013 bis 31.10.2013: nichts (kein Bezug, auch kein Arbeitslosengeld oder ähnliches)
Vertrag B ab 01.11.2013, Bruttogehalt über Grenze zur Pflichtversicherung
So wie ich die Regelung verstehe, wäre ich für den Übergangsmonat vor finanziellen Risiken (teurer Operation etc.) geschützt, ohne dafür zu zahlen.
Nun habe ich folgende Fragen:
1) Muss ich irgend etwas (ggf. nachträglich) für den Oktober bezahlen, wenn ich nur in Notfällen zum Arzt bzw. ins Krankenhaus gehe?
2) Ist mein neues Gehalt (ab November) zu viel, so dass der Absatz nicht auf mich zutrifft?
3) Würde es helfen, im Oktober bzw. ab Oktober eingeschriebener Student zu sein (ab November parallel zum Beruf)?
Vielen Dank,
Carsten
ich versuche gerade zu verstehen, inwiefern mir der im Titel genannte Absatz hilft Geld zu sparen.
Die Situation:§ 19
Erlöschen des Leistungsanspruchs
(1) Der Anspruch auf Leistungen erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.
(3) Endet die Mitgliedschaft durch Tod, erhalten die nach § 10 versicherten Angehörigen Leistungen längstens für einen Monat nach dem Tode des Mitglieds.
Vertrag A bis 30.09.2013, Brutto im Sinne einer Pflichtversicherung
01.10.2013 bis 31.10.2013: nichts (kein Bezug, auch kein Arbeitslosengeld oder ähnliches)
Vertrag B ab 01.11.2013, Bruttogehalt über Grenze zur Pflichtversicherung
So wie ich die Regelung verstehe, wäre ich für den Übergangsmonat vor finanziellen Risiken (teurer Operation etc.) geschützt, ohne dafür zu zahlen.
Nun habe ich folgende Fragen:
1) Muss ich irgend etwas (ggf. nachträglich) für den Oktober bezahlen, wenn ich nur in Notfällen zum Arzt bzw. ins Krankenhaus gehe?
2) Ist mein neues Gehalt (ab November) zu viel, so dass der Absatz nicht auf mich zutrifft?
3) Würde es helfen, im Oktober bzw. ab Oktober eingeschriebener Student zu sein (ab November parallel zum Beruf)?
Vielen Dank,
Carsten