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Nachversicherung, Paragraph 19 SGB V Absatz 2

Verfasst: 12.09.2013, 14:36
von C-Otto
Hallo zusammen,

ich versuche gerade zu verstehen, inwiefern mir der im Titel genannte Absatz hilft Geld zu sparen.
§ 19
Erlöschen des Leistungsanspruchs

(1) Der Anspruch auf Leistungen erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.

(3) Endet die Mitgliedschaft durch Tod, erhalten die nach § 10 versicherten Angehörigen Leistungen längstens für einen Monat nach dem Tode des Mitglieds.
Die Situation:

Vertrag A bis 30.09.2013, Brutto im Sinne einer Pflichtversicherung
01.10.2013 bis 31.10.2013: nichts (kein Bezug, auch kein Arbeitslosengeld oder ähnliches)
Vertrag B ab 01.11.2013, Bruttogehalt über Grenze zur Pflichtversicherung

So wie ich die Regelung verstehe, wäre ich für den Übergangsmonat vor finanziellen Risiken (teurer Operation etc.) geschützt, ohne dafür zu zahlen.

Nun habe ich folgende Fragen:
1) Muss ich irgend etwas (ggf. nachträglich) für den Oktober bezahlen, wenn ich nur in Notfällen zum Arzt bzw. ins Krankenhaus gehe?
2) Ist mein neues Gehalt (ab November) zu viel, so dass der Absatz nicht auf mich zutrifft?
3) Würde es helfen, im Oktober bzw. ab Oktober eingeschriebener Student zu sein (ab November parallel zum Beruf)?

Vielen Dank,
Carsten

Verfasst: 12.09.2013, 14:42
von Sportsfreund
Hallo,

mit einer Beschäftigung über der Pflichtgrenze ist man ja NICHT mehr pflichtig.
Also würde eine Weiterversicherung ja nur als freiwilliges Mitglied möglich sein. Eine frewillige Mitgliedschaft schließt sich immer eine die zuvor bestehende Versicherung nahtlos an.

Somit kann ich Dir leider keine für Dich positive Mitteilung geben.

Gruß

Verfasst: 12.09.2013, 14:56
von C-Otto
OK, ich habe diesen Beitrag gefunden:

http://www.krankenkassenforum.de/gkv-na ... rsicherung

Eine Nachfrage bei meiner Versicherung hat ergeben, dass man nach dem freien Monat pflichtversichert sein muss, was bei mir nicht der Fall ist. Mein Fazit ist, dass ich mich jetzt für rund 155€ "freiwillig" versichern muss.

Verfasst: 12.09.2013, 14:56
von C-Otto
Danke Sportsfreund, auch wenn ich die Info jetzt schon aus anderer Quelle habe :)