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Krankenkassenwechsel nach Herzinfarkt und Bypass OP ?

Verfasst: 10.09.2013, 12:13
von 520er
Hallo,
bin bei der AOK und hatte letztes Jahr mit 49 einen Herzinfarkt und 2 Monate später eine Bybass OP.
Ich bin ende des Monats ausgesteuert heisst ablauf des Krankengeldes.
Kann ich mich danach arbeitslos melden und die Krankenkasse wechseln?
Welche könntet ihr empfehlen,oder ist die ärztliche Vorgeschichte ein Hinderniss?
Gruß
Mario

Verfasst: 10.09.2013, 15:54
von Poet
@520er: Auch ein ALG-Empfänger kann wie alle anderen Versicherungspflichtigen seine Krankenkasse frei wählen:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0517500

Voraussetzung ist allerdings, dass Du nicht durch irgendwelche abgeschlossenen Wahltarife oder Bindefristen an die alte Kasse gebunden bist.

Der normale Weg: Alte Kasse schriftlich kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt -> Kündigungsbestätigung abwarten (wg. Datum) und mit der Kündigungsbestätigung zur Kasse Deiner Wahl gehen und die Mitgliedschaft erklären.

Die gesundheitliche Vorgeschichte spielt bei den gesetzlichen Krankenkassen keine Rolle, es besteht Kontrahierungs- (Aufnahme) Zwang.
Aufpassen musst Du nur etwas, falls irgendwelche bewilligten Leistungen laufen.

Zu Empfehlungen bestimmter Kassen wirst Du hier im Forum von den Dauerpostern eher keine Auskünfte bekommen, es sind so ziemlich alle Kassen vertreten und man verhält sich diesbezüglich neutral.

Verfasst: 10.09.2013, 16:36
von Krankenkassenfee
Hallo,

übrigens nimmt man seine Blockfristen und die Aussteuerung "mit".
D.h. solltest Du in Kürze wieder krank werden, wird die neue Kasse sich alle Unterlagen der alten Kasse kommen lassen und die Berechnungen übernehmen.

Warum willst Du denn wechseln, wenn man mal fragen darf?

LG, Fee

Verfasst: 12.09.2013, 07:43
von 520er
Warum wechseln,
naja erstens habe ich die ganze Zeit über keine Reha bekommen und jetzt
als ich zum 1.10. einen neuen Job in der Tasche habe,wollteman mich zur
einer Reha ab denn 11. schicken,mein Hausarzt schrieb mir ein entsprechendes
Attest,hab mit meinen zuständigen Sachbearbeiter gesprochen-dieser hat prompt das Krankengeld eingestellt.

Verfasst: 13.09.2013, 20:56
von Herby2011
Hallo 520er.
Das verstehe ich nicht.
Sprichst Du jetzt von Aussteuerung oder von Ende Krankengeld wegen fehlender Mitwirkung?
Und mal nebenbei: Mit der Ablehnung oder Bewilligung Deiner Reha hat die Kasse nichts zu tun. Da ist die Rentenversicherung zuständig. Die Kasse kann Dich nur zu einem Rehaantrag auffordern, die Entscheidung darüber trifft sie aber nicht.
Und durch einen Kassenwechel bleibt die Zuständigkeit Deiner Rentenversicherung unberührt. Damit triffst Du dann den Falschen.

Beste Grüße
Herby