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Sie freiwillig GKV+Elternzeit, Er PKV+arbeitet in Belgien

Verfasst: 10.09.2013, 10:19
von Muecky17
Hallo zusammen,

ich bin freiwillig gesetzlich versichert und bin nun im Mutterschutz und nehme danach Elternzeit. Meine Einkünfte bestehen nur aus Elterngeld. Mein Mann hat einen deutschen Anstellungsvertrag, arbeitet aber in Belgien. Sein nicht selbständiges Einkommen wird in Belgien besteuert und ist in Deutschland steuerfrei gestellt, d.h. es wird nicht besteuert unterliegt aber dem sog. Progressionsvorbehalt und erhöht damit unseren Gesamtsteuersatz (wie auch das Elterngeld).

=> nach meinem Verständnis muss unser Sohn in die PKV
=> für mich besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der GKV oder auch PKV.

Meine Versicherung möchte nun unsere Einkünfte offengelegt haben. Mein Mann verdient oberhalb der KV-Bemessungsgrenze, Kürzungen wirken sich nicht aus, so dass sich mein KV-Beitrag an der halben monatlichen KV-BMG orientieren würde. Also ca. 350€ pro Monat (KV+PV). Nun meine Frage:

Sind die Einkünfte meines Mannes überhaupt herabzuziehen? Das Elterngeld (auch steuerfrei, nur Progressionsvorbehalt) wird nicht herangezogen. Gilt das ggf. auch für seine Einkünfte, die in Belgien versteuert werden?!?


Danke für Eure Antworten

Verfasst: 10.09.2013, 14:12
von Sportsfreund
Hallo,

grundsätzlich muss man ja sagen, dass alle Einkünfte ohne Rücksicht auf deren steuerlichen Behandlung beitragspflichtig.
Insofern gehört auch der in Belgien versteuerte Lohn dazu.

Ausnahmen sind dann gesonderte festgeleg. Und hierzu zählt nunmal das Elterngeld (§ 224 Abs. 1 SGB V).

Gruß

Verfasst: 10.09.2013, 15:47
von Poet
@Muecki17: Nur der Richtigkeit halber -> Dein Sohn kann auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden und muss nicht zwangsläufig in die PKV.