zuviel gezahlte beiträge
Verfasst: 09.09.2013, 23:12
hallo zusammen,
ich habe mich am 30.Oktober 2011 als freiberuflicher dozent selbstständig gemacht. ich habe als freiwilliger pflichtversicherter in die gesetzliche krankenkasse weiter einbezahlt. ich bekam bis juli 2012 gründerzuschuss vom arbeitsamt. die selbstständigkeit habe ich zum 31. Januar 2013 beendet, da ich in ein angestelltenverhältnis einging. mir wurde am anfang der selbständigkeit also in oktober 2011 mitgeteilt, dass die einstufung der krankenkassenbeiträge vorläufig wäre bis ich einen einkommensteuerbescheid bekäme und dann würde abgerechnet, die zuviel geleisteten beiträge bekäme ich rückerstattet und die zuwenig entrichteten würden nachgefordert. in august 2012 bekamen sie den einkommensteuerbescheid 2011 und da änderte sich nichts da ich ja erst 2 monate 2011 selbständig war. den einkommensteuerbescheid 2012 legte ich jetzt in september vor. 2012 war ich durchgehend selbständig und bekam bis juli den gründerzuschuss. ich habe 2012 zuviel krankenkassenbeiträge bezahlt, nämlich 2800,- euro. die zuviel gezahlten beiträge forderte ich zurück. die antwort lautete: da ich zum 31. Januar die freiwillige krankenversicherung beendet habe (musste ich ja, da ich in ein angestelltenverhältnis ging und somit pflichtversichert bin) hätte ich den steuerbescheid 2012 spätestens am 31. Januar 2013 vorlegen müssen um meine zuviel geleisteten beiträge zurück zu erhalten. da ich den einkommensteuerbescheid aber erst in september 2013 vorlegte ist ein rückzahlen nicht mehr möglich. ich konnte den einkommenssteuerbescheid nicht früher vorlegen, da ich ihm erst ende august 2013 vom finanzamt erhielt. wie wäre es denn überhaupt möglich einen einkommensteuerbescheid von 2012 der krankenversicherung bis spätestens 31. Januar 2013 vorzulegen...so schnell gehts beim finanzamt auch wieder nicht.
die begründen es damit, dass am 1.2.13 die freiwillige versicherung in eine pflichtversicherung umgewandelt wurde. ging ja wohl nicht anders.
ich habe jetzt nachgelesen, dass solange mann gründerzuschuss erhält die krankenkassenbeiträge bis zum ersten steuerbescheid immer vorläufig sind und die zurückzahlen müssten. der erste steuerbescheid bekammen sie in august 2012 nämlich die von 2011 wo ich 2 monate nämlich 31. oktober bis einschließlich dezember selbständig war. der gründerzuschuss wurde bis juli 2012 von der arbeitsagentur bezahlt. müsste die krankenkasse mir die zuviel bezahlen beiträge 2012 in höhe von 2800,- euro mir nicht zurückbezahlen. an wem könnte ich mich wenden denn freiwillig machen die das bestimmt nicht und meine finanzielle lage erlaubt es mir nicht einen anwalt einzuschalten!
danke vielmals für die antworten!
ich habe mich am 30.Oktober 2011 als freiberuflicher dozent selbstständig gemacht. ich habe als freiwilliger pflichtversicherter in die gesetzliche krankenkasse weiter einbezahlt. ich bekam bis juli 2012 gründerzuschuss vom arbeitsamt. die selbstständigkeit habe ich zum 31. Januar 2013 beendet, da ich in ein angestelltenverhältnis einging. mir wurde am anfang der selbständigkeit also in oktober 2011 mitgeteilt, dass die einstufung der krankenkassenbeiträge vorläufig wäre bis ich einen einkommensteuerbescheid bekäme und dann würde abgerechnet, die zuviel geleisteten beiträge bekäme ich rückerstattet und die zuwenig entrichteten würden nachgefordert. in august 2012 bekamen sie den einkommensteuerbescheid 2011 und da änderte sich nichts da ich ja erst 2 monate 2011 selbständig war. den einkommensteuerbescheid 2012 legte ich jetzt in september vor. 2012 war ich durchgehend selbständig und bekam bis juli den gründerzuschuss. ich habe 2012 zuviel krankenkassenbeiträge bezahlt, nämlich 2800,- euro. die zuviel gezahlten beiträge forderte ich zurück. die antwort lautete: da ich zum 31. Januar die freiwillige krankenversicherung beendet habe (musste ich ja, da ich in ein angestelltenverhältnis ging und somit pflichtversichert bin) hätte ich den steuerbescheid 2012 spätestens am 31. Januar 2013 vorlegen müssen um meine zuviel geleisteten beiträge zurück zu erhalten. da ich den einkommensteuerbescheid aber erst in september 2013 vorlegte ist ein rückzahlen nicht mehr möglich. ich konnte den einkommenssteuerbescheid nicht früher vorlegen, da ich ihm erst ende august 2013 vom finanzamt erhielt. wie wäre es denn überhaupt möglich einen einkommensteuerbescheid von 2012 der krankenversicherung bis spätestens 31. Januar 2013 vorzulegen...so schnell gehts beim finanzamt auch wieder nicht.
die begründen es damit, dass am 1.2.13 die freiwillige versicherung in eine pflichtversicherung umgewandelt wurde. ging ja wohl nicht anders.
ich habe jetzt nachgelesen, dass solange mann gründerzuschuss erhält die krankenkassenbeiträge bis zum ersten steuerbescheid immer vorläufig sind und die zurückzahlen müssten. der erste steuerbescheid bekammen sie in august 2012 nämlich die von 2011 wo ich 2 monate nämlich 31. oktober bis einschließlich dezember selbständig war. der gründerzuschuss wurde bis juli 2012 von der arbeitsagentur bezahlt. müsste die krankenkasse mir die zuviel bezahlen beiträge 2012 in höhe von 2800,- euro mir nicht zurückbezahlen. an wem könnte ich mich wenden denn freiwillig machen die das bestimmt nicht und meine finanzielle lage erlaubt es mir nicht einen anwalt einzuschalten!
danke vielmals für die antworten!