KEIN Krankengeld nach auslandsaufenthalt als freiberufler???
Verfasst: 04.09.2013, 11:59
kann mir jemand hier helfen? rechtliche tipps geben? ich glaub , ich falle in eine lücke-bin verzweifelt!!!!
bekomme kein krankengeld von der DAK -
- habe 7 Jahre in Norwegen gelebt und bis zum schluß als freiberufliche/selbständige Physiotherapeutin da gearbeitet
- bis 31. mai 2013 dort im staatliches sytem gesetzlich krankenversichert gewesen
- am tag nach umzug mit unklaren taubheitsgefühlen in deutsche UNIKLINIK (dieses wurde noch vom norw. system bezahlt, es ist dort also dokumentiert, daß ich krank war!)
-am 31. mai bei der DAK freiwillig plichtversichern lassen MIT KRANKENGELD ( so war ich früher VOR dem Aufenthalt in Norwegen auch hier versichert !)
- arbeitsverträge als freier mitarbeiter für die wochen nach umzug liegen vor
-krankschreibung ab 31. 5. im deutschen system bis jetzt (sept und evtl länger)
- es gibt ein LÄNDERABKOMMEM für krankheit, schwangerschaft etc...E104 , das besagt, daß die wohn und arbeitszeiten angerechnet werden ,um die ansprüche ins andere land zu übertragen (dieses dokument liegt vor !)
- die DAK sagt nun, ich bekomme KEIN KRANKENGELD , wenn ich bei abschluß dessen KRANK BIN....??
-ich bin aber davon ausgegangen, daß genau dort das E104 verfahren greift ???
es wäre doch total ungerecht, wenn dies NUR bei ANGESTELLTEN gelten würde?
jetzt bezahl ich 350 EURO DAK beitrag pluss private rentenvorsorge, die ich seit 14 j. betreibe und habe KEIN EINKOMMEN...
liegt jetzt beim Widerspruchstelle der DAK, weiß gar nicht , wie das jetzt weitergehandhabt wird?
HAB ICH MIR NICHT TROTZDEM ANRECHT AUF KRANKENGELD ERWORBEN ? Immer gearbeitet bis 22. mai , nie ernstlich krank die letzten jahre? das kann doch nicht sein!!
An wen wende ich mich? kann mir hier jemand was dazu sagen?
wo hol ich mir rechtsbeistand
VIELEN DANK für hilfreiche tipps!
bekomme kein krankengeld von der DAK -
- habe 7 Jahre in Norwegen gelebt und bis zum schluß als freiberufliche/selbständige Physiotherapeutin da gearbeitet
- bis 31. mai 2013 dort im staatliches sytem gesetzlich krankenversichert gewesen
- am tag nach umzug mit unklaren taubheitsgefühlen in deutsche UNIKLINIK (dieses wurde noch vom norw. system bezahlt, es ist dort also dokumentiert, daß ich krank war!)
-am 31. mai bei der DAK freiwillig plichtversichern lassen MIT KRANKENGELD ( so war ich früher VOR dem Aufenthalt in Norwegen auch hier versichert !)
- arbeitsverträge als freier mitarbeiter für die wochen nach umzug liegen vor
-krankschreibung ab 31. 5. im deutschen system bis jetzt (sept und evtl länger)
- es gibt ein LÄNDERABKOMMEM für krankheit, schwangerschaft etc...E104 , das besagt, daß die wohn und arbeitszeiten angerechnet werden ,um die ansprüche ins andere land zu übertragen (dieses dokument liegt vor !)
- die DAK sagt nun, ich bekomme KEIN KRANKENGELD , wenn ich bei abschluß dessen KRANK BIN....??
-ich bin aber davon ausgegangen, daß genau dort das E104 verfahren greift ???
es wäre doch total ungerecht, wenn dies NUR bei ANGESTELLTEN gelten würde?
jetzt bezahl ich 350 EURO DAK beitrag pluss private rentenvorsorge, die ich seit 14 j. betreibe und habe KEIN EINKOMMEN...
liegt jetzt beim Widerspruchstelle der DAK, weiß gar nicht , wie das jetzt weitergehandhabt wird?
HAB ICH MIR NICHT TROTZDEM ANRECHT AUF KRANKENGELD ERWORBEN ? Immer gearbeitet bis 22. mai , nie ernstlich krank die letzten jahre? das kann doch nicht sein!!
An wen wende ich mich? kann mir hier jemand was dazu sagen?
wo hol ich mir rechtsbeistand
VIELEN DANK für hilfreiche tipps!