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Familienmitversicherung trotz Schenkung?

Verfasst: 03.09.2013, 11:52
von Torfi
Hallo,

ich lebe mit meinem Mann in Zugewinngemeinschaft, wir sind steuerlich gemeinsam veranlagt.
Da wir kleine Kinder haben arbeite ich derzeit nur sehr wenig (<300,- Euro/Monat) und bin bei der TKK familienmitversichert und würde es auch gerne bleiben.

Meine Eltern haben eine vermietete Wohnung, die zwar eine Sicherheit für unsere Kinder ist, derzeit aber vor allem hohe Renovierungskosten und Mühe bedeutet.
Wir überlegen gemeinsam mit meinen Eltern, ob es sinnvoll wäre, sie mir zu übeschreiben, sie wollen sich mit 75 Jahren verständlicherweise nicht mehr damit belasten.

Wenn ich sie mir gehören würde, käme ich mit den Mieteinahmen (ca 400,-/Monat) über den Satz, um familienmitversichert zu bleiben.
Die Renovierungskosten übersteigen zwar derzeit die Mieteinnahmen deutlich aber kann man das so einfach verrechnen? Wahrscheinlich nicht, hm.

Gibt es da Möglichkeiten, z.B. dass ich die Wohnung bekomme und mein Mann den Nießbrauch um weiter in der Familienversicherung zu bleiben?

Viele Grüße
Torfi(ne)

Verfasst: 03.09.2013, 12:13
von Czauderna
Hallo,
entscheidend ist, bei wem die Erträge aus Vermietung und Verpachtung im Steuerbescheid aufgeführt sind.
Gruss
Czauderna

Re: Familienmitversicherung trotz Schenkung?

Verfasst: 03.09.2013, 18:40
von Poet
Torfi hat geschrieben:Die Renovierungskosten übersteigen zwar derzeit die Mieteinnahmen deutlich aber kann man das so einfach verrechnen?
@Torfi: Das muss man sogar. Aber nicht bei der Krankenkasse sondern bei der Einkommenssteuererklärung. Dann werden noch Freibeträge abgezogen. Ob Du die Grenze für die kostenfreie Familienversicherung übersteigen würdest, lässt sich erst ganz genau sagen wenn ein Steuerbescheid vorliegt.

Verfasst: 04.09.2013, 20:36
von Torfi
Danke Czauderna und Poet.
Aber kann ich den wählen, bei wem die Mieteinahmen im Steuerbescheid aufgeführt sind?
Könnte man sie denn bei meinem Mann aufführen, auch wenn mir die Wohnung gehört?

Verfasst: 04.09.2013, 20:53
von Czauderna
Torfi hat geschrieben:Danke Czauderna und Poet.
Aber kann ich den wählen, bei wem die Mieteinahmen im Steuerbescheid aufgeführt sind?
Könnte man sie denn bei meinem Mann aufführen, auch wenn mir die Wohnung gehört?
Hallo,
Das weiß ich leider nicht, da musst du einen Experten vom Finanzamt fragen
Gruss
Czauderna

Verfasst: 05.09.2013, 07:24
von heinrich
mir wurde jetzt von einem Steuerbüro berichtet, dass man dies in der Vergangenheit wohl konnte.

ABER: nunmehr würden die Daten aus dem Grundbuch gezogen.
und demjenigen zugeordneten, der auch im Grundbuch steht

ohne Gewähr

Verfasst: 05.09.2013, 11:54
von Poet
@Torfi: Wenn die Wohnung im Rahmen Eurer Zeit als Verheiratete in Zugewinngemeinschaft von den Eltern an Dich/Euch verschenkt wird, dann seid Ihr beide nach der Schenkung Eigentümer und steht im Grundbuch. Das regelt aber nur das Eigentumsverhältnis.

Die steuerliche Behandlung der Mieteinnahmen hängt davon ab ob Ihr Euch als Verheiratete zusammen oder getrennt veranlagen lasst (hat beides Vor- und Nachteile). Soviel ist klar: Selbst wenn bei einer getrennten Veranlagung Dir die Einnahmen zufließen, dann stehen die ev. Erträge/Verluste auch in Deinem Steuerbescheid.