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Leistungsende Krankengeld HILFE !!!

Verfasst: 02.09.2013, 14:26
von Barneby
Ich habe „Widerspruch“ gegen das Ende meines Krankengeldes eingelegt. Die Krankenkasse rief danach bei mir an und versuchte mir zu erklären, dass tatsächlich der Höchstanspruch am 21.10.2013 ablaufen soll. Ich habe dann die Krankenkasse gebeten, dies kurz schriftlich zu formulieren.

Kann mir jemand helfen, ich blicke da nicht mehr durch:

Mein Krankheitsverlauf:
AU (1. Krankheit) von 30.03.2012 bis 21.10.2012
AU (2. Krankheit) trat hinzu vom 02.06.2012 und endete am 05.10.2012
Wieder arbeitsfähig vom 22.10.2012 bis 14.11.2012
AU (3. Krankheit seit 15.11.2012 bis heute weiterhin krank (1. Erkrankung ist weiterhin latent vorhanden, aber deswegen keine AU, keine Behandlung), der Arbeitgeber musste sogar im Dezember/Januar 2013 nochmals die 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten.
Zwischenzeitlich einmal AU (betr. 2. Krankheit v. 16.04.2013 bis 24.04.2013 = war nur die Metallentfernung aus meine gebrochenen Knöchel, habe mir Krankmeldung geben lassen)

Alle 3 Krankheiten sind verschieden und haben nichts miteinander zu tun!

Jetzt bekam ich ein Schreiben von meiner Krankenkasse, dass angeblich der Höchstanspruch auf Krankengeld demnach am 21.10.2013 abläuft mit dem Zusatz: dass die Metallentfernung (2. Krankheit vom 16.04.2013 bis 24.04.2013) hinzugetreten ist. Diese Erkrankung führte bereits vom 30.03.12 bis 21.10.2012 zu einer Arbeitsunfähigkeit.

Das stimmt aber so nicht, da diese Erkrankung erst ab dem 02.06.2012 bis 05.10.2012 (2. Krankheit) zu einer Arbeitsunfähigkeit führte (ob das relevant für die Berechnung ist, weiss ich nicht !)

Wann läuft mein Krankengeldanspruch tatsächlich ab?
Was schreibe ich am besten der Krankenkasse zurück?

Verfasst: 03.09.2013, 11:34
von Pippilotta
Hallo,
mein Mann befindet sich derzeit in einer ähnlichen Situation.
Wir haben einen Anwalt damit beauftragt, Widerspruch einzlegen. Wichtig ist auch, dass dein dich krankschreibender Arzt eine Stellungnahme abgibt und widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegt.

LG
Pippilotta

Verfasst: 03.09.2013, 19:39
von Jan
Hallo Barneby,

befinde mich, wenn ich deine Beschreibung lese, in einer Situation mit fast gleicher Konstellation. Hatte hier im Forum bereits einen Thread dazu. Leider konnte niemand so 100%ig Auskunft geben, insbesondere was die rechtliche Lage anbelangt ist das wohl keine ganz einfach zu beantwortende Angelegenheit. Morgen habe ich endlich einen Termin (nein, nicht bei der Kasse, da war ich schon - fruchtlose Angelegenheit milde ausgedrückt), von dem ich mir viel erhoffe.

Falls du mehr über dieses Vorgehen, die alte Blockfrist wieder heranzuziehen, herausfinden kannst, poste doch bitte etwas darüber. Falls ich an aussagekräftige Informationen komme, werde ich mich hier im Forum ebenfalls damit zurückmelden. Grüße Jan

Verfasst: 03.09.2013, 19:47
von Pippilotta
Schaut mal, was ich hier elo-forum.org/allgemeine-fragen/69524-mdk-schreibt-mich-gesund-tun-vielen-dank.html

gefunden habe. Da steht rechtlich ja schonmal Einiges drin, was Hoffnung gibt!

Liebe Grüße

Pippilotta

Verfasst: 03.09.2013, 19:58
von Czauderna
Hallo,
ich bin zwar nicht beruflich damit befasst Leistungsabläufe zu berechnen, aber etwas habe ich dann doch noch behalten. Es geht um die AU. ab 15.11.2012 - da gehen wir mal drei Jahre zurück, das wäre der 16.11.2009.
Die erste AU. lt. Schilderung begann am 30.03.2012 und hat mit der lfd. AU. nix zu tun. Währen der ersten AU. trat eine weitere AU. hinzu, die offenbar für sich gesehen nur vom 2.6. - 5.10.2012 andauerte. Während der lfd. AU. trat diese Erkrankung noch einmal hinzu, allerdings nur für 9 Tage.
Also, ich sehe für die lfd. AU. keine anrechenbaren Vorerkrankungen.
Was mich etwas nachdenklich stimmt ist allerdings die Bemerkung, dass die Erkrankung aus der ersten AU. als latent, also als immer noch vorhanden
angegeben wird -
Es wäre jetzt wirklich wichtig zu wissen wie die Kasse zu dem Schluss kommt, ein kurzer Zeitraum von 9 Tagen dazu führt, dass vorher bestehende Erkrankungen angerechnet werden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.09.2013, 20:19
von Jan
Hallo Czauderna,

bei mir ist es ebenso. Die Diagnose (die in der alten Blockfrist schon einmal vorlag) kam dazu, aber nur zeitweilig, dann war die neue Diagnose, die durchgehend da war, wieder allein für die Au verantwortlich. Dieses kurze Wiederauftreten hat der Kasse aber gereicht, die alte Blockfrist auferstehen zu lassen. Dafür habe ich bis jetzt keine wirkliche Erklärung, von der Kasse bekomme ich sie nicht, und in diesen Beispielen für Blockfristberechnung kann ich mich ebenso nicht wiederfinden. Es scheint aber, dass ich doch nicht der einzige Betroffene bin und die Sachlage ist in vielen Fällen wohl genauso unklar wie bei mir.

Leider befürchte ich, dass hier nur ein guter Anwalt für Sozialrecht helfen kann.

Gruß Jan

Verfasst: 03.09.2013, 20:26
von Czauderna
Hallo,
ja, wenn nix mehr geht dann den RA: - vorher würde ich mir aber von der Kasse auf meinen Widerspruch hin einen "klagefähigen Bescheid" geben lassen - das hilft zumindest dabei die Kasse zu bewegen sich noch einmal ernsthaft mit dem Fall und der Berechnung zu befassen. Natürlich soll hier nichts unterstellt werden, aber wenn man mal die These aufstellt, dass sich in 2 von 10 Fällen die Versicherten beschweren und Widerspruch einlegen
und die Kasse in einem Fall neu berechnen muss, dann wurde ggf. in 8 Fällen doch extrem viel Geld gespart, oder ?? - Nur eine These, mehr nicht.
Gruss
Czauderna