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KG Berechnungsgrundlage - Bereitschaftsdienst Vergütung

Verfasst: 29.08.2013, 18:38
von AlfonsoX
Hallo zusammen,

beziehe seit Januar 2013 KG. Der ausschlaggebende Monat für die aktuelle
Berechnung meines KG war der Dez '12. Im Oktober '12 sowie in den
Vormonaten wurde eine Vergütung für den Bereitschaftsdienst ausbezahlt,
wovon auch SV Beiträge gezahlt wurden.

Die Frage, die sich stellt ist:
Muss die Vergütung für den gezahlten Zuschlag im Oktober 12 (liegt
innerhalb der 3 Monate / Okt '12, Nov '12, Dez '12) in die KG Berechnung
mit einfließen, oder gibt es ein Gesetz, welches dagegen spricht?

Verfasst: 29.08.2013, 19:08
von broemmel
Die Vergütung muss regelmäßig angefallen sein.

Regelmäßig ist sie wenn sie in den 3 Monaten vor Beginn der AU angefallen sind. So wie Du dass geschrieben hast ist sie nur im Oktober angefallen und werden daher nicht berücksichtigt. Die Monate vor Oktober sind nicht relevant.

Verfasst: 29.08.2013, 22:44
von AlfonsoX
gibt's da ne Gesetzesgrundlage dafür?

Verfasst: 30.08.2013, 05:32
von broemmel
Ja natürlich. 47 SGB V