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Früher PK - derzeit nicht versichert - wie zurück in die GKV

Verfasst: 26.08.2013, 14:45
von Palinka
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und frage für einen Bekannten (leider konnte ich per Suchfunktion noch keine passende Antwort finden):

F. war früher selbständig und bei der DKV privat versichert. Nachdem einige Monate kein Beiträge gezahlt wurden, wurde ihm seitens der DKV gekündigt. F. ging daraufhin ins Ausland (war dort quasi nur über eine Auslands-KV versichert). Seit der Rückkehr 2007 ist F. überhaupt nicht mehr versichert. Er war längere Zeit auch nirgendwo in D gemeldet und ist erst seit ca. 2009 wieder mit Wohnsitz angemeldet. F. ist nicht berufstätig, bezieht aber auch keinerlei Gelder vom Staat (weder ALG 1 noch ALG 2). Man könnte sagen er lebt von Erspartem, Eltern, Freunden (ist allerdings Ü30).

Gibt es Möglichkeiten für F. freiwillig wieder in die gesetzliche KK zu kommen ? Wenn ja - wie (abgesehen von einer angestellten Beschäftigung) ? Oder MUSS F. wieder in die private KK - deren Sätze er allerdings nicht bezahlen könnte?

Was ist der korrekte Weg (ohne auf den Staat zurückgreifen zu wollen) ?

Vielen Dank für Eure / Ihre Hilfe !

Verfasst: 26.08.2013, 15:06
von CiceroOWL
http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... 94318.html

Hm. er ist zur Zeit gar nicht versichert,

Meiner Meinung nach müßte er zurück zur PKV

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... en_PKV.pdf

Verfasst: 26.08.2013, 15:08
von Czauderna
Hallo,
so, wie geschildert bleibt ihm derzeit nur der Weg über die DKV als seiner letzten Krankenkasse. Nur wenn Krankenversicherungspflichgt eintritt, z.B. durch eine Beschäftigungsaufnahme geht auch, bzw. muss er sogar, in die GKV.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.08.2013, 15:10
von GerneKrankenVersichert
In diesem Zusammenhang interessant:

http://www.krankenkassenforum.de/pkv-fr ... t7523.html

Verfasst: 26.08.2013, 15:17
von Palinka
Vielen Dank !

Wenn ich das also richtig verstehe, müsste er zurück in die PKV mitsamt den hohen Beiträgen (allerdings ohne Rückzahlung der nichtversicherten Monate/Jahre) ... und wenn er diese dann wiederum nicht zahlen kann (nach einigen Monaten), wird er - nach Mahnbescheid - in den "Notfalltarif" übernommen ?

Das wäre jetzt also auch nicht die optimale Lösung :-( !

PK kann er einfach nicht mehr finanzieren. Es muss doch eine andere Möglichkeit geben :roll: ?!

Verfasst: 26.08.2013, 15:20
von CiceroOWL
Ja anfangen zu arbeiten, dann tritt automatisch Versicherungspflicht ein und wenn innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende der Versicherungspflichtigen Beschäftigung, tritt automatisch die obligatorsiche Versicherung in Kraft. Oder heiraten, dann käme er in die Familienversicherugn seiner gesetzlich versicherten Ehefrau.

Liegen ggf schwere gesundheitliche Einschränkungen vor, die ggf zur eine Schwerbehindrung führen?

Verfasst: 26.08.2013, 15:34
von Palinka
Heiraten fällt aus :wink: !

Schwerbehinderung ? Nein ! Außer Bluthochdruck ziemlich gesund !

Ärztin im näheren Umfeld vorhanden, so dass er nicht komplett ohne Betreuung ist und auch das ein oder andere Mittel auf Privatrezept bekommt.

Da nun aber die Chance besteht, ohne Rückzahlung von Tausenden von Euro's wieder irgendwie versichert zu werden, möchte er das gerne nutzen.

Verfasst: 26.08.2013, 15:37
von CiceroOWL
http://www.finkenbusch.de/wp-content/up ... tsfall.pdf

Der einzigste dreh wäre denn noch das er gar nicht versichert ist. Man könnte argumentieren das er ja nicht mehr hauptberuflich selbständig ist.

§ 5 abs. 1 Nr. 13 b ..bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.

Man könnte. allerings einfacher ist der Weg über die Beschäftigungsaufnahme. Was hindert Ihn denn daran?

Verfasst: 26.08.2013, 15:51
von Palinka
Aber er IST doch überhaupt nicht versichert, wenn ihm die DKV damals gekündigt hat, oder ? Da war nie die Rede von einem Notfalltarif. Allerdings konnten die ihn sicherlich auch nicht auf dem Postweg erreichen, da er ja im Ausland war. Sehr kompliziert 'stöhn' :? !

Ja - es wird auf eine Beschäftigungsaufnahme hinauslaufen ... !

Was passiert, wenn der Job dann "blöd" ist und er wieder aufhört ? Könnte er dann freiwillig in der gesetzlichen bleiben ? Gäbe es dafür Fristen ?

Ich danke Euch herzlich für Eure Hilfe ! Das ist ein ausgesprochen tolles Forum *daumenhoch* !!

Verfasst: 26.08.2013, 15:54
von CiceroOWL
grins, er sollte mal in die Puschen kommen und eine Midijob (451 €) aufnehmen, wenn er denn nicht beschäftigt sit, tritt nach Tagen Tagen automatisch die Versichrungspflicht ein. Seit dem 01.08.2013. 4 wochen wird er doch wohl durchhalten?

Verfasst: 26.08.2013, 15:59
von Palinka
?! Versteh' ich nicht ! Angenommen, er nimmt einen Job an ... arbeitet 2 Monate und schmeisst danach hin ?! Wie und über wen ist er dann versichert ? Bzw. was müsste er dann tun, um in der gesetzlichen zu bleiben (ohne auf's Amt zu gehen ....) ?

Verfasst: 26.08.2013, 16:05
von CiceroOWL
Ganz einfach, laut der neuen Gesetzeslage ab dem 01.08.2013 würde er innerhalb von 14 Tagen kraft gesetzes in die Obgligatorische Krankenversicherung "gezwungen". Heißt also Auscheiden z.B zum 31.10.2013. Abmeldugn durch den AG ab per EDV am 25.11.2013. Eingang der Meldung bei der Kassde am 30.11.2013. Anschreiben durch die Kasse am 05.12.2013 das seit dem 01.11.2013 keine Mitgliedschaft mehr besteht. Rücksendung des Fragebogens mit freiwillgen Antrages ab dem 01.11.2013. eingang Schreiben am 05.12.2013 beid er KasseAb dem 19.12.2013 denn rückwirkend frewillig in der GKV versichert. Rein theoretisch.

Verfasst: 26.08.2013, 16:07
von Bodi
Er müsste nach Ende des Jobs gar nichts tun. Die GKV würde nach der neuen Rechtslage ohne Nachweis einer substitutiven Krankenversicherung zwangsweise als "freiwillige" Versicherung fortgeführt werden - für ca. 150 EUR monatlich.

Sonst bleiben nur eine PKV nach Wahl (aber selbst in den einfachen Tarifen i.d.R. höhere Beiträge, außerdem wäre es schwer, nach Jahren der Nichtversicherung in einen Normaltarif aufgenommen zu werden). Der Wechsel in den Notlagentarif ist nur eine neue Option, um das Anwachsen bereits entstandener Beitragsrückstände zu bremsen.

Oder alternativ eine Krankenversicherung bei einem EU/EWR-Dienstleister (die Kosten dürften ca. auf GKV-Niveau liegen).

Verfasst: 26.08.2013, 16:08
von CiceroOWL
Bodi hat geschrieben:Er müsste gar nichts tun. Die GKV würde als "freiwillige" Versicherung fortgeführt werden - für ca. 150 EUR monatlich.

Sonst bleiben nur eine PKV nach Wahl (aber selbst in den einfachen Tarifen i.d.R. höhere Beiträge, außerdem wäre es schwer, nach Jahren der Nichtversicherung in einen Normaltarif aufgenommen zu werden. Der Wechsel in den Notlagentarif ist nur eine neue Option, um das Anwachsen bereits entstandener Beitragsrückstände zu bremsen.

Oder alternativ eine Krankenversicherung bei einem EU/EWR-Dienstleister (die Kosten dürften ca. auf GKV-Niveau liegen).
Das würden dennerst genau am 15.09.2013 sehen wie denn das genaue Prozedere abläuft.. :(

Verfasst: 26.08.2013, 16:13
von Bodi
Notfalls würde § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V greifen, da kein Anspruch auf eine andere Absicherung im Krankheitsfall besteht und nach dem Job zuletzt eine GKV bestand. Käme vom Beitrag her auf das gleiche hinaus wie bei einer freiwilligen Weiterversicherung.