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Mu-Ki-Kur und Alg I - Wer zahlt während der Kur? DRINGEND!!!
Verfasst: 26.08.2013, 12:07
von Violetta76
Ich habe eine Mu-Ki-Kur ab dem 17.9.13 bewilligt bekommen. Ab dem 1.9.13 bin ich arbeitslos.
Wer zahlt denn nun während der Zeit? Die AA sagt, ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, ich werde ab dem 17.9. abgemeldet und soll KG beantragen. Die KK sagt, die Mu-Ki-Kur ist eine stationäre Maßnahme und die AA muss ALG I gem. § 146 I SGB weiterzahlen.
Wer hat Recht? Bitte helft mir, wenn möglich mit Angabe von §§. Es eilt.
Verfasst: 26.08.2013, 12:48
von GerneKrankenVersichert
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-146.pdf
Anlage 1
Die Agentur für Arbeit zahlt nach § 146 SGB III.
Verfasst: 26.08.2013, 12:52
von CiceroOWL
(3) Die Vorschriften des Fünften Buches, die bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall sowie bei Zahlung von Krankengeld im Fall der Erkrankung eines Kindes anzuwenden sind, gelten entsprechend.
(1) Wer während des Bezugs von Arbeitslosengeld infolge Krankheit unverschuldet arbeitsunfähig oder während des Bezugs von Arbeitslosengeld auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt wird, verliert dadurch nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen (Leistungsfortzahlung). Als unverschuldet im Sinne des Satzes 1 gilt auch eine Arbeitsunfähigkeit,
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/146.html
http://www.haufe.de/unternehmensfuehrun ... 81802.html
Nett hier greift § 146 meiner Ansicht nach muss die Agentur für Arbeit zahlen.
Auch wenn sich die Arbeitslsosigkeit, mit der Leistungsbewilligung überschneidet.
Verfasst: 26.08.2013, 19:03
von Violetta76
Danke euch.
Ich hoffe, die AA wird das genauso sehen. Ich habe aber die Hoffnung aufgegeben. Als ich heute gemeldet habe, dass ich dahin fahre, hieß es: Ihr Kind ist krank, sie fahren als Begleitperson mit, sie stehen dem AM nicht zur Verfügung, wenden Sie sich an ihre KK. Auf meinen Hinweis, dass eine Mu-Ki-Kur wie Krankheit bezahlt wird (nichts anderes sagt ja der § 146), meinte sie, dann soll ich eine Krankmeldung bringen. Das würde mir meine Ärztin auch ausstellen, ist doch aber nicht ganz richtig oder?
Ich fürchte, ich werde um Widerspruch und Klage nicht drumrumkommen. Die sind hier ziemlich dämlich. Zeigt ja schon obrige Aussage.
Verfasst: 26.08.2013, 19:32
von ratte1
Violetta76 hat geschrieben:Als ich heute gemeldet habe, dass ich dahin fahre, hieß es: Ihr Kind ist krank, sie fahren als Begleitperson mit, sie stehen dem AM nicht zur Verfügung, wenden Sie sich an ihre KK.
Die entscheidende Frage: Ist es eine Mutter-Kind-Kur oder eine Kinderheilbehandlung mit Ihnen als Begleitperson ?
MfG
ratte1
Verfasst: 26.08.2013, 20:14
von Violetta76
Nein, es ist eine richtige Mutter-Kind-Kur. Ich habe das der Dame auch mehrmals gesagt, dass es eine vorbeugende Maßnahme und keine Reha ist, da hat sie nur gelacht und gemeint: Sie stehen dem Arbeitsmarkt aber trotzdem nicht zur Verfügung. Die Dame kennt den Unterschied (trotz nachfragen beim Kollegen) nicht.
Sie wollte sogar einen Bescheid der KK (?!), dass die AA und nicht die KK zahlen muss. Die KK sagt zu Recht, wieso sollen wir den ihre Leistungsbescheide erstellen???
Verfasst: 26.08.2013, 21:47
von ratte1
Hallo Violetta,
Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeld besteht eindeutig gegenüber der Arbeitsagentur.
Die Dame sollte vllt. einmal auf die Weisungen ihres eigen Arbeitgebers hingewiesen werden, die man hier findet:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27836/z ... tuell.html s. Seite 13.
Reicht das nicht, sollte das Gespräch mit ihrem Vorgesetzen schnell zum Erfolg führen.
MfG
ratte1
Verfasst: 27.08.2013, 06:02
von GerneKrankenVersichert
Eine "richtige" Mutter-Kind-Kur setzt voraus, dass die Mutter ebenfalls kurbedürftig ist. Und dann gibt es sowohl vorbeugende Maßnahmen als auch Maßnahmen zur Rehabilitation, wobei dieser Unterschied für die Frage der Weiterzahlung des ALG unerheblich ist. Wenn du nur als Begleitperson mitfährst, geht das Ganze eher in Richtung Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. In den von mir verlinkten Arbeitsanweisungen steht genau drin, wie in welchem Fall zu verfahren ist.
Verfasst: 27.08.2013, 06:07
von GerneKrankenVersichert
Violetta76 hat geschrieben:D meinte sie, dann soll ich eine Krankmeldung bringen. Das würde mir meine Ärztin auch ausstellen, ist doch aber nicht ganz richtig oder?
Soviel zum Thema: Warum wird überhaupt der MDK eingeschaltet, wenn ein (Fach-)Arzt krank schreibt?
Verfasst: 02.09.2013, 10:41
von Violetta76
Dank eurer Hilfe konnte ich heute die Dame von der AA überzeugen, dass Leistungsfortzahlung gem. § 146 SGB III gewährt werden muss. Sie hat jetzt im PC "Arbeitsunfähigkeit" und bei Bemerkungen "Mu-Ki-Kur mit Behandlung der Mutter" notiert. Damit bekomme ich mein Alg I weiter.
Vielen Dank für eure Hilfe.