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Midijob - wer zahlt was?
Verfasst: 25.08.2013, 19:47
von Juliane
Hallo,
versteht jemand diese Kalkulation?
Der Arbeitnehmer und -geber teilen sich anscheinend die Kosten für KV etc., aber was bekommt der Arbeitnehmer von den vereinbarten 450,01 Euro raus? 342 Euro?
Hier handelt es sich ja nicht um einen Minijob wo brutto gleich netto ist...
Danke,
Juliane
Verfasst: 25.08.2013, 20:16
von CiceroOWL
Das Sv pflichtige Entgelt des AN beträgt 342.24 € Berechnungsgrundlage, Netto ergeben sich für den AN 358,06 €
http://www.haufe.de/personal/entgelt/be ... 88924.html
Verfasst: 25.08.2013, 21:18
von heinrich
ich komme auf ein Netto von 400,89 EUR
(450,01 minus 49,12)
Verfasst: 25.08.2013, 21:45
von CiceroOWL
Sorry stimmt, flasche Rechnung
Verfasst: 25.08.2013, 22:22
von Rossi
Aus dieser Berechnung sollte doch auch klar werden, dass ein Arbeitnehmer mit 450,01 € Lohn dem Arbeitgeber insgesamt 87,25 € als sog. Lohnnebenabgabe kostet.
Verdient der Arbeitnehmer nur 450,00 € (Mini-Job), dann hat der Arbeitgeber eine pauschale Nebenabgabe von 135,00 € ggf. zu zahlen.
Die Rechte des Arbeitnehmers sind fast gleich.
Verfasst: 26.08.2013, 01:33
von derKVProfi
Rossi, verstehe ich das richtig, dass es für den Arbeitgeber günstiger ist 450,01 Euro monatlich zu zahlen, statt 450 Euro?
Der Arbeitnehmer bekommt aber weniger raus, oder?
Wie ist das bei einem 400 Euro Job! Da hatte sich doch auch etwas geändert!
Verfasst: 26.08.2013, 07:45
von heinrich
ja, Du hast es erkannt.
bei ein wenig mehr als 450 EUR (> 450) ist es auch für den Arbeitgeber günstiger als bis 450 EUR.
Beim 450 EUR Job (also bis 450 und nicht mehr als 450) zahlt der Arbeitgeber 30 % SV-Abgaben an die Minijobzentrale.
Bei mehr als 450 EUR sind es ca. 19 % an die Krankenkasse.
Da sollte man doch eigentlich denken, dass jeder Arbeitgeber bemüht ist, dass er nicht 450 EUR-Jobber einstellt, sondern Ihnen ein wenig mehr Geld gibt.
Denn arbeitrechtlich haben die Arbeitnehmer ja die gleichen Recht, egal ob Mini-jobber (bis 450 EUR) oder Middi-Jobber (450,01 bis 850 EUR) oder oberhalb 850 EUR.
Sie haben gleichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Urlaub, Urlaubsgeld, Weinachtsgeld usw.
Aber: viele wissen es nicht, dass sie so einen Anspruch haben bzw. viele Arbeitgeber geben es Ihnen einfach nicht.
Mein Spruch: Aushilfe (Minijobber) werden wie Arbeitnehmer OHNE Rechte behandelt.
Daher müsste der Prozentsatz nicht 30 % sein, sondern viel höher.
400 EUR oder 450 EUR.
Ab 1.1.2013 wurde die Grenze von 400 auf 450 erhöht
Verfasst: 26.08.2013, 08:14
von Bodi
Auf der anderen Seite sind Gehälter über 450 EUR für den Arbeitnehmer voll steuerpflichtig, d.h. wenn er noch andere Einkünfte hat oder mit einem gutverdienenden Ehegatten zusammen veranlagt wird, kann fast bis zur Hälfte des Gehalts an den Fiskus gehen.
Zudem wären nicht wenige 450-EUR-Minijobs bei korrekter Abrechnung sozialversicherungspflichtig - der Teil über 450 EUR wird nach "BAT-Tarif" ausgezahlt.
Verfasst: 26.08.2013, 08:15
von CiceroOWL
derKVProfi hat geschrieben:Rossi, verstehe ich das richtig, dass es für den Arbeitgeber günstiger ist 450,01 Euro monatlich zu zahlen, statt 450 Euro?
Der Arbeitnehmer bekommt aber weniger raus, oder?
Wie ist das bei einem 400 Euro Job! Da hatte sich doch auch etwas geändert!
Dem Arbeitgeber kostet der ganze spass 589,46 mit pauschalisierter Einkommenssteuer, bei 400,- 523,96 €, allerding bei 451 € bleiben dem AN 381 € über, rechnet sich in dem Fall für den AG immer bessser eine 451 € Gleitzonenjob zu machen. wenn denn auch zwei minijobsausgeführt werden die zusammen über 451 € kommen wird es richtig bürokratisch.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Hom ... /node.html
Verfasst: 26.08.2013, 10:40
von Juliane
Übrigens beim Midijob geht's nicht darum ob's für den AG "günstiger" ist, sondern das der AN vollwertig krankenversichert ist.
Verfasst: 26.08.2013, 10:42
von CiceroOWL
Ist er, nur wenn er denn noch hauptberuflich selbständig ist... müßte geprüft werden was überwiegt, der midi job oder die selbsständige Tätigkeit.
Verfasst: 26.08.2013, 11:02
von Juliane
CiceroOWL hat geschrieben:Ist er, nur wenn er denn noch hauptberuflich selbständig ist...
Wenn derjenige a) wirklich hauptberuftlich und b) richtig selbständig ist, dann sollte er sich auch eine KV leisten können. Gibt's wirklich Leute die wegen 200 Euro Einsparung da extra einen Midijob anfangen, vermutlich wo nichtmal gearbeitet wird und der Chef monatlich das Geld schwarz zurückbekommt?
Verfasst: 26.08.2013, 19:39
von heinrich
Bodi
du schreibst was von BAT-Tarif. Mir klar, was Du damit meinst.
Ist schon seltsam, dass exakt zum 01.01.2013 viele Arbeitnehmer genau
eine Gehaltserhöhung bekommen haben um 50 EUR von 400 auf 450 EUR.
Da kann man erahnen, wer auch schon vorher BAT-Tarif bekommen hat.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass unser Staat dies weiß und sich jetzt die 30 % von den 50 EUR nach reinzieht.
Verfasst: 26.08.2013, 19:49
von Rossi
Joh Heinrich,
BAT
bar auf Tatze
oder
Bundesangestelltentraifvertrag??