Hallo
Ich bin aktuell in Zahnbehandlung(Implantat) und habe ab dem 01.06.2013 einen neuen Job in der Schweiz angenommen und lebe seither dort. Nun musste ich auch in der Schweiz eine Krankenkasse wählen. Der Bewilligungsbescheid für die zuzahlung ist nur ein halbes Jahr gültig und wird bei Bedarf normalerweise einfach verlängert, da ich allerdings kein Mitglied mehr bin will die Krankenkasse den Bescheid nicht mehr verlängern unter Berufung auf das SGB. Weis zufällig jemand genau wie sich das mit Kosten in einer Behandlung verhält? Ich dachte bis dato immer, dass die Kosten bis zum Abschluss der Behandlung von der Kasse getragen werden müssen, bei welcher diese auch begonnen wurden.
vielen Dank im Voraus für eure Mühe
Gruss Kay
begonnene Behandlung und Kündigung der Mitgliedschaft
Moderator: Czauderna