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Höhe der Zuzahlung bei Grundsicherung

Verfasst: 20.08.2013, 10:50
von rostockerbaer
Hallo,

ich beziehe eine unbefristete EU Rente, Einkommen aus meiner Tätigkeit in der WfbM, "Pflegegeld Stufe 0" und ergänzende Grundsicherung SGB XII.

Nun habe ich gehört, dass Bezieher von Grundsicherung nur einen sehr geringen Eigenanteil leisten müssen (ca. 42 Euro). Gilt dies auch, wenn man ergänzende Grundsicherung bekommt?

Wird das Pflegegeld als Einkommen angerechnet?

Verfasst: 20.08.2013, 12:35
von Swantje B.
Hallo rostockbaer,

die Zuzahlungsgrenze bei Grundsicherung liegt für 2013 bei 91,68 €/Jahr, für chronisch Kranke bei 45,84 €/Jahr.

Das gilt auch, wenn nur ergänzende Grundsicherung bezogen wird.

Pflegegeld spielt bei der Berechnung keine Rolle.

Gruß
Swantje

Verfasst: 21.08.2013, 11:44
von rostockerbaer
Hallo Swantje,

danke für Deine Antwort.

Zählen auch verschreibungspflichtige Medikamente dazu, die auf einem Privatrezept verschrieben werden, dazu?

Verfasst: 21.08.2013, 12:27
von broemmel
Es zählen nur gesetzliche Zuzahlungen.

Medikamente die auf einem Privatrezept verschrieben werden fallen nicht drunter. Ebenso nicht wirtschaftliche Aufzahlungen.

Verfasst: 21.08.2013, 17:42
von roemer70
Im Zweifelsfall ruhig auch Quittungen, bei denen Unsicherheit besteht, beifügen - die Kasse sortiert diese schon aus.

Verfasst: 21.08.2013, 17:49
von broemmel
Jupp, lieber zu viel als zu wenig einreichen.

Aber dann auch nicht sauer sein, wenn Quittungen aussortiert werden und zurück kommen.