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Krankengeldeinstellung zum 28.8.13

Verfasst: 19.08.2013, 09:59
von Gast
Ich habe heute eine Hiobsbotschaft erhalten.
Beziehe seit Januar 2013 Krankengeld.
Bin derzeit bis zum 16.9.2013 krank geschrieben.
Was kann ich jetzt tun?. Mein Hausarzt/Facharzt befindet sich im Urlaub.

Verfasst: 19.08.2013, 10:01
von CiceroOWL
Sind die 18 Moante rum also wurde aufgrund der selben Krankheit innerhalb der letzten 3 Jahre - 18 Monate Krankengeld- bezogen?

Verfasst: 19.08.2013, 10:09
von Gast
Hallo ,
nein, die 18 Monate sind nicht rum. Bin seit Dez.2012 krank, danach Lohnfortzahlung.
Mein letzter Krankengeldbezug war 1998, aber eine andere Erkrankung, wie seit Dez. 2012.

Verfasst: 19.08.2013, 10:11
von CiceroOWL
Warum soll denn das Krankengeld eingestellt werden?

Verfasst: 19.08.2013, 10:19
von Gast
Ein Grund wurde in dem Schreiben nicht angegeben.
Ich hatte letzte Woche einen Anruf von der Krankenkasse, aber der Mitarbeiter nannte auch keinen Grund.
Laut seiner Mitteilung fand eine Begutachtung nach Aktenlage statt.
Das Problem ist, dass mein Facharzt derzeit sich im Urlaub befindet.
Aufgrund meiner schweren Erkrankung bin ich noch nicht arbeitsfähig.
Eine Anschlußheilbehandlung konnte aufgrund des Gesundheitszustandes nicht gemacht werden. Wie kann es sein, dass man nach einer kurzen Zeit aus dem Krankengeld geschmissen wird?

Verfasst: 19.08.2013, 10:32
von CiceroOWL
Also ich kann mal nur vermuten das aufgrund eines MDK Gutachtens der Krankengeldbezug eingestellt werden soll. Nehme ich mal an. Solange kein Rechtsgültiger Bescheid vorliegt kann das Krankengeld nicht eingestellt werden. Dazubearf eines Aufhebungsbescheides. Meiner Meinung nach. Sobald der Aufhebungsbescheid vorliegt, solltest du gegen den Beescheid Widerspruch erheben. die ärztliche Begründung kannst du nachliefern. Sobald dein Facharzt wieder vor Ort ist. Gleichzeitig solltest du um Akteneinsicht bitten, warum denn nun usw und ggf dir eine Kopie des entsprechendne Arztberichtes zukommen lassen. Wenn du allein vom dem Krankengeldabhängig bist müßtest solltest du ein Klage nach § 86 a SGG vor dem Sozialgericht führen, damit das Krankengeld weitergezahlt wird. Und du solltest dir unbedingt einen rechtlichen Beistand besorgen, vdk upm, Gewerkschaft usw. Wenn du verheiratet bist und dein Mann auch gesetzlich krankenversichert ist solltest du / müßtet du dich familienversichern um weiter dein medizinsiche Versorgung zu sichern. Aufgrund deiner derzeitigen Krankschreibung besteht ab dem 29.08.2013 kein Anspruch auf ALG I. Meiner Meinung nach. Aber vieleicht weiss hier ein Kollege noch einen besseren Rat.

https://www.unabhaengige-patientenberat ... seite.html

http://www.vdk.de/deutschland/
Steht eigentlich unter dem Schreiben das dies ein rechtsgültiger Bescheid ist und das gegen diesen Bescheid Widersprzch erhoben werden kann?

Krankengeld

Verfasst: 19.08.2013, 10:39
von Gast
Hallo,
heißt dies für mich, dass ich ab 29.8.13 keine Krankenversicherung mehr habe?
Muss mein Facharzt was unternehmen oder ich?.
Ich habe nur den Bescheid, dass das Krankengeld eingestellt wird.
Auf Rechtsmittel wurde nicht hingewiesen.

Verfasst: 19.08.2013, 10:42
von CiceroOWL
Öhm, was steht denn unter dem Schreiben ? Du must den den Widerspruch stellen, dein Hausarzt muss denn ein gutachten verfassen das denn die AU weiter besteht. Ab dem 29.08 würde grundsätzlich keine Krankenversicherung mehr aufgrund des Ende des Krankengeldes bestehen, grundsätzlich. Alleridngs besteht ein 1 Monatiger nachgehender Leitungsanspruch.

Krankengeld

Verfasst: 19.08.2013, 10:58
von Gast
Hallo,
dies ist eine Kurzmeldung der Krankenkasse.
Unter sonstiges steht: Krankengeld wird zum ..... eingestellt.
Mein Facharzt hat mich aufgrund seiner Abwesenheit krankgeschrieben.
Ich verstehe das nicht. Während seiner Abwesenheit wird mir das Krankengeld gestrichen, woher soll ich jetzt das genannte Gutachten erhalten.
Was passiert, wenn ich nach dem 29.8.2013 ins Krankenhaus muss?
Alles selber bezahlen?
Ich bin so verärgert über die Vorgehensweise.

Verfasst: 19.08.2013, 11:01
von CiceroOWL
Wie schon geschrieben, wenn unter dem Schreiben nicht steht das es sichum eine Verwaltungakt handelt, hast du sogar ein Jahr Zeit dagegen Widerspruch einzulegen. Das Gutachtne kann nachgereicht werden muss ja nicht gleich vorgelegt werden. Oder du suchst die Vertretung auf und die begründet deinen Widerspruch. wie schon geschreiben du hast auch eine 1 Monatigen nachgehenden Leistungsanspruch was auch die Krankenhausbehandlung mit einschließt, grundsätzlich.

Verfasst: 19.08.2013, 15:36
von Czauderna
Hallo,
wir haben heute den 19.8. und das Krankengeld wird mit dem 29.8. eingestellt ??. Ein verhältnismäßig langer Zeitraum, passt so gar nicht zu den Kassen, die gerne aus der Hüfte schießen, d.h. ohne passendes Gutachten des MDK einfach so und sehr, sehr kurzfristig das Krankengeld beenden. IN deinem Fall hast du noch alle Chancen des Handelns offen.
Zunächst einen schriftlichen Widerspruch verbunden mit der Akteneinsicht (Gutachten des MDK) zur folgenden Widerspruchsbegründung.
Gleichzeitig bei der Kasse anrufen und bereits mündlich das Gutachten anfordern. Weiß die Kasse, dass dein behandelnder Facharzt bis zum 29.8.abwesend ist ?? Hast du auch einen Hausarzt, den du ggf. mit einschalten könntest. ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.08.2013, 19:46
von Krankenkassenfee
Hallo,

halten wir mal fest: Du hast einen Besccheid erhalten. Und ob da nun ein Rechtsbehelf drunter steht oder nicht, es bleibt ein Bescheid.

Nun kann man sich streiten, ob das nun alles rechtlich so sauber ist oder nicht, das bringt aber schnell keine Lösung für den/die Betroffenen.

Wichtig wäre zu wissen, ob Du noch im Job stehst oder ob Du zwischenzeitlich gekündigt wurdest oder als Arbeitslose arbeitsunfähig wurdest. Wenn Du nicht im Job bist, solltest Du Dich schleunigst bei der Arbeitsagentur melden.

Der der MDK hat wahrscheinlich aktenmäßig entschieden. So ein richtiges, ausführliches Gutachten wird es wahrscheinlich nicht geben. Normalerweise wird der Arzt schriftlich unterrichtet und ihm die Gründe mitgeteilt. Der MDK urteilt nach den Unterlagen, die die Kasse vorlegt. Arztanfragen, Krankenhauszeiten, Diagnosen, Auszahlscheine in Kopie usw. Vielleicht hat Dein Doc auf Anfragen der Kasse nicht reagiert oder sie nur minimalistisch ausgefüllt. Wer weiß es schon. Du kannst Akteneinsicht verlangen, dann siehst Du es vielleicht.

Was Du nun tun solltest: Widerspruch einlegen und versuchen ärztliche Bescheinigungen zu bekommen, die Deinen Widerspruch medizinisch begründen. Zu wissen, dass man 1 Jahr Zeit hat, hilft nicht wirklich, weil die Kasse nicht weiter zahlt. Schwer wird es allerdings, wenn Dein Doc nicht auch gegen die "Gesundschreibung" Widerspruch einlegt. Und lass Dich weiter au schreiben, notfalls auch vom Vertretungsarzt.

Aber bitte agiere sachlich und geschickt, und lass Dich nicht von Emotionen leiten. Nur weil Du glaubst, dass Du weiter arbeitsunfähig bist, wird das Krankengeld nicht wieder einsetzen. Du brauchst einen Arzt, der das für Dich macht.

LG, Fee

Verfasst: 19.08.2013, 20:14
von Nighteagle
Hallo,

bitte unbedingt in Deinem Widerspruchsschreiben deutlich machen, dass ein Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet - das bedeutet: Die KK muss Dir so lange Krankengeld zahlen, bis der Widerspruch beschieden ist.

Hierzu gibt es zwei Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes:

1. Rundschreiben 12.11.2010
Verfahrensfehler bei Einstellung von Krankengeldzahlungen

http://www.bundesversicherungsamt.de/fi ... iben49.pdf


Ergänzung zum Rundschreiben vom 12. November 2010
Verfahren bei der Einstellung von Krankengeld

2. Rundschreiben 16.03.2012

http://www.bundesversicherungsamt.de/fi ... iben49.pdf

Diese Rundschreiben würde ich ausdrucken, im Widerspruch darauf hinweisen, und die Ausdrucke dem Widerspruch beilegen.

Das ganze dann nach Möglichkeit persönlich gegen Empfangsbestätigung bei der Krankenkasse abgeben.
(Nicht das es heißt - Huch wir haben aber nix bekommen! Deshalb ist Einschreiben auch nicht sicher. Da kann von seiten der KK, wenn diese böswillig ist behauptet werden, in dem Umschlag war nix drinne.)

Wichtig ist auch, dass Du sämtliche Schreiben, die Du jemals bzgl. Krankengeld bekommen hast und zukünftig bekommst, säuberlich abheftest. Deine eigenen auch!

Gruß von Nighteagle

Verfasst: 19.08.2013, 20:38
von Czauderna
Hallo Nighteagle,
erst einmal herzlich willkommen im Forum - ich sehe, das war dein erster Beitrag. Das mit der "aufschiebenden Wirkung", das würde ich nicht so hoch hängen, mir ist bislang kein Gerichtsurteil bekannt in dem eine Kasse dazu verurteilt wurde - das war mal in einem Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes an die Kasse gestanden, das war es dann aber auch schon - ein ehemaliger User dieses Forums kämpft meines Wissens nach heute immer noch vergeblich um diese "aufschiebende Wirkung".
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.08.2013, 20:50
von Nighteagle
Danke für Dein Willkommen!!!

Hier bei Toni und Tina hat das mit der "aufschiebenden Wirkung" geklappt:
"Krankengeldeinstellung - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)"

09.08.2013, 17:49

TONIundTINA
Forumnutzer/in