Widerspruch abgegolten - wer zahlt nun die Kosten?
Verfasst: 16.08.2013, 13:19
Hallo zusammen,
ich benötige einmal euren fachlichen Rat. Ich habe schon einiges im Forum gelesen, komme aber in dieser Sache nicht weiter.
Aufgrund einer Berechnung der Krankenkasse wurde Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde begründet damit, dass nachgewiesen wurde, dass die Krankenkasse nachträglich bei einer Selbständigkeit Einnahmen doppelt berechnet hatte. Die Krankenkasse wollte dieses aber nicht einsehen, obwohl der Steuerbescheid vorgelegt wurde und alle Einnahmen/Ausgaben nachgewiesen wurden. Sie hielt an ihrer viel zu hohen Berechnung fest.
Statt dessen erging eine Vollstreckungsankündigung. Die Vollstreckungsbehörde wurde über den Widerspruch informiert, die dann mitteilte, wenn sie von der Krankenkasse den Auftrag erhalte, dann würden sie auch vollstrecken.
Daraufhin wurde ein Anwalt eingeschaltet, um die drohende Vollstreckung abzuwenden. Der Anwalt erzielte das gleiche Ergebnis wie der Widerspruchsführer, wobei dann erst die Krankenkasse den Fehler einsah, als der Anwalt Kontakt mit der Krankenkasse aufnahm.
Das heißt, die Forderungen des Widerspruchsführers waren das ganze Verfahren über richtig. Erst durch den Anwalt gab die Krankenkasse diesen Fehler zu.
Frage: Wer trägt denn jetzt die Kosten des Anwalts?
Schließlich wäre dieser gar nicht nötig gewesen, wenn die Krankenkasse sich mit der Privatperson auseinander gesetzt hätte und schon hier die Fehler eingestanden hätte? Die Privatperson hatte bereits mitgeteilt, dass sie sich vorbehält, Schadensersatzforderungen gegen die Krankenkasse geltend zu machen.
Ich bedanke mich bei euch für Ratschläge und Hinweise.
Grüße
ich benötige einmal euren fachlichen Rat. Ich habe schon einiges im Forum gelesen, komme aber in dieser Sache nicht weiter.
Aufgrund einer Berechnung der Krankenkasse wurde Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde begründet damit, dass nachgewiesen wurde, dass die Krankenkasse nachträglich bei einer Selbständigkeit Einnahmen doppelt berechnet hatte. Die Krankenkasse wollte dieses aber nicht einsehen, obwohl der Steuerbescheid vorgelegt wurde und alle Einnahmen/Ausgaben nachgewiesen wurden. Sie hielt an ihrer viel zu hohen Berechnung fest.
Statt dessen erging eine Vollstreckungsankündigung. Die Vollstreckungsbehörde wurde über den Widerspruch informiert, die dann mitteilte, wenn sie von der Krankenkasse den Auftrag erhalte, dann würden sie auch vollstrecken.
Daraufhin wurde ein Anwalt eingeschaltet, um die drohende Vollstreckung abzuwenden. Der Anwalt erzielte das gleiche Ergebnis wie der Widerspruchsführer, wobei dann erst die Krankenkasse den Fehler einsah, als der Anwalt Kontakt mit der Krankenkasse aufnahm.
Das heißt, die Forderungen des Widerspruchsführers waren das ganze Verfahren über richtig. Erst durch den Anwalt gab die Krankenkasse diesen Fehler zu.
Frage: Wer trägt denn jetzt die Kosten des Anwalts?
Schließlich wäre dieser gar nicht nötig gewesen, wenn die Krankenkasse sich mit der Privatperson auseinander gesetzt hätte und schon hier die Fehler eingestanden hätte? Die Privatperson hatte bereits mitgeteilt, dass sie sich vorbehält, Schadensersatzforderungen gegen die Krankenkasse geltend zu machen.
Ich bedanke mich bei euch für Ratschläge und Hinweise.
Grüße