Seite 1 von 1

Wechsel der Krankenkasse möglich trotz Altschulden?

Verfasst: 13.08.2013, 11:37
von Sempe
Hallo,
ich bin freiwillig versichertes Mitglied einer AOK. Ich habe Beitragsschulden durch die nachträglich festgesetzte Versicherung in Höhe von von ca 1500 €. Die Versicherung und ich sind in verschiedenen Punkten verschiedener Meinung und ich habe gegen den Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt. Wir sind insbesondere unterschiedlicher Meinung, ob es eine freiwillige oder eine Pflichtversicherung ist.

Ich möchte die Mitgliedschaft bei meiner jetzigen Krankenkasse kündigen und in eine andere Kasse wechseln damit ich die Altschulden getrennt von der aktuellen Versicherung bekämpfen kann.

Meine Fragen:
Ist es möglich zu kündigen, obwohl man noch Schulden hat?
Nimmt mich eine andere Kasse überhaupt auf?
Ist es von Bedeutung/macht es einen Unterschied, dass ich ab Oktober eine sozialversicherungspflichtige Arbeit habe?
Die Einnahmen aus der sozialversicherungspflichtigen Arbeit übersteigen dann meine anderen Einnahmen.

Vielen Dank an alle, die bis hier lesen.

Verfasst: 13.08.2013, 12:28
von Swantje B.
Hallo Sempe,

wechseln kann man trotz Schulden. Die alte Kasse kann dich nicht festhalten, die neue Kasse kann dich nicht ablehnen.

Wenn der Beitragsrückstand mindestens Beitragsanteile für 2 Monate beträgt, kann die alte Kasse aber unter Umständen ein "Ruhen der Leistungen" verhängen - du hättest dann nur noch einen Anspruch auf Notfallversorgung. Das Leistungsruhen endet durch den Kassenwechsel grundsätzlich nicht.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat auf die Höhe der Schulden erstmal keine Auswirkungen. Allerdings könnte die Kasse auf die Idee kommen, beim Arbeitgeber eine Gehaltspfändung durchführen zu lassen, wenn die Schulden schon vollstreckbar sind.

Gruß
Swantje

Verfasst: 14.08.2013, 17:36
von Herby2011
Hallo Sempe.
Zusätzlich zu Swantje´s Ausführungen noch etwas:
Ein Kassenwechsel ist immer dann möglich, wenn Du die Bindungsfrist bei Deiner jetzigen Kasse erfüllt hast. Diese beträgt grundsätzlich 18 Monate. Soviel zur Grundlage.
Bedenken solltest Du aber zusätzlich: Laufen noch Verhandlungen über die Schuldentilgung? Soll noch eine Ratenzahlung vereinbart werden? Dann würde das Vorliegen einer Kündigung Deine Verhandlungsposition wahrscheinlich verschlechtern. Auch Kulanz und Gesprächsbereitschaft bei z.B. einem Ratenzahlungsaussetzer kannst Du dann wohl vergessen. Berücksichtige das auch bei Deinen Überlegungen.

Übrigens: Seit dem 01.08. gibt es neue Möglichkeiten, von Altschulden ganz oder teilweise loszukommen. Ob das bei Dir zutrifft, kann hier aber keiner beurteilen. Wende Dich diesbezüglich mal an Deine Kasse.

Beste Grüße
Herby