Wechsel Pflichtversicherung Rentner, freiw. versichert
Verfasst: 09.08.2013, 13:27
Vorab eine Entschuldigung für die Mühen, die ich (gleich) hier mache.
Unter Freunden und Alt-Kollegen ist es Brauch, Amts-, Steuer- und Sozialversicherungsfragen zur Klärung bei mir abzuladen... ( ob es an der frühen Brille liegt ?).
Jetzt ist mir folgender Fall zur Klärung auferlegt:
1) Ein Studiokameramann arbeitet über Jahre als unständig Beschäftiger tage-/produktionsweise für einen öffentlich-rechtlichen Sender.
Diese "freie Mitarbeit" wird dort als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit abgerechnet. ( gesetzl. krankenversichert / rentenversichert )
2) Neben dieser Arbeit geht der Kameramann keinem weiteren Erwerb nach. Insbesondere hat er die Selbständigkeit aufgegeben, der er vor den Jahren als Studiokameramann nachging.
3) Vor einem Jahr kam es zu einer Zäsur, weil nun der Rentenbezug mit 65 Jahren einsetzte.
4) Erstaunlicherweise wurde der Kameramann in die Pflichtversicherung der Rentner gruppiert. Erstaunlich deshalb, weil schon der geringe Rentenbetrag um 500 Euro signalisiert, dass wohl kaum die dazu erforderlichen Versicherungszeiten erfüllt sein konnten.
5) Der Einstufung als "Pflichtrentner" folgend wurde natürlich auch eine Bitte um Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag abgelehnt, mit Verweis auf die Eigenschaft als "Pflichtrentner": Der Zuschuss ist für freiwillig Versicherte reserviert. Logisch.
6) Neben dem kargen Rentenbezug arbeitete der Kameramann nun wie bisher weiter für den Sender. Hier kam dann die Frage der Verbeitragung auf.
7) Der Sender vertrat die Ansicht, für einen pflichtversicherten Rentner sei eine Beschäftigung von unter 50 Tagen im Jahr "geringfügig" und beitragsneutral.
8) Die Krankenkasse neigte plötzlich (temporär) dazu, die Arbeit als selbständige Tätigkeit zu betrachten. Mit entsprechenden Beitragsfolgen für den Rentner.
9) Diese Einstufung als selbständige Tätigkeit konnte nicht aufrecht erhalten werden, da die typisierenden Merkmale gänzlich fehlten.
10) In dieser Situation überdachte die Krankenkasse plötzlich die von ihr vorgenommene Einstufung als "Pflichtrentner".
11) Dem "falschen Pflichtrentner" wurde mündlich mitgeteilt, er sei falsch eingestuft und aktuell nur für akute Notfälle krankenversichert.
Jetzt die Frage:
A) Welche Formerfordernisse bestehen für die Krankenkasse, die Fehleinstufung als "Pflichtrentner" zurückzunehmen ( auf der ansonsten nicht bestanden wird, es geht nur um Rück-Wirkungsfragen, um den Beginn der Änderung)
B) Durch sein Vertrauen in die Fehleinstufung (als pflichtversicherter Rentner) hat der Kameramann bei Rentenbeginn natürlich keinen fristgemäßen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft gestellt.
( Den Antrag hätte er sonst bei der ja tatsächlich gegebenen Erfüllung von Vor-Versicherungszeiten gestellt). Drohen hier Nachteile ?
Wie kriegt man dieses Ding wieder ins Gleis ?
Unter Freunden und Alt-Kollegen ist es Brauch, Amts-, Steuer- und Sozialversicherungsfragen zur Klärung bei mir abzuladen... ( ob es an der frühen Brille liegt ?).
Jetzt ist mir folgender Fall zur Klärung auferlegt:
1) Ein Studiokameramann arbeitet über Jahre als unständig Beschäftiger tage-/produktionsweise für einen öffentlich-rechtlichen Sender.
Diese "freie Mitarbeit" wird dort als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit abgerechnet. ( gesetzl. krankenversichert / rentenversichert )
2) Neben dieser Arbeit geht der Kameramann keinem weiteren Erwerb nach. Insbesondere hat er die Selbständigkeit aufgegeben, der er vor den Jahren als Studiokameramann nachging.
3) Vor einem Jahr kam es zu einer Zäsur, weil nun der Rentenbezug mit 65 Jahren einsetzte.
4) Erstaunlicherweise wurde der Kameramann in die Pflichtversicherung der Rentner gruppiert. Erstaunlich deshalb, weil schon der geringe Rentenbetrag um 500 Euro signalisiert, dass wohl kaum die dazu erforderlichen Versicherungszeiten erfüllt sein konnten.
5) Der Einstufung als "Pflichtrentner" folgend wurde natürlich auch eine Bitte um Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag abgelehnt, mit Verweis auf die Eigenschaft als "Pflichtrentner": Der Zuschuss ist für freiwillig Versicherte reserviert. Logisch.
6) Neben dem kargen Rentenbezug arbeitete der Kameramann nun wie bisher weiter für den Sender. Hier kam dann die Frage der Verbeitragung auf.
7) Der Sender vertrat die Ansicht, für einen pflichtversicherten Rentner sei eine Beschäftigung von unter 50 Tagen im Jahr "geringfügig" und beitragsneutral.
8) Die Krankenkasse neigte plötzlich (temporär) dazu, die Arbeit als selbständige Tätigkeit zu betrachten. Mit entsprechenden Beitragsfolgen für den Rentner.
9) Diese Einstufung als selbständige Tätigkeit konnte nicht aufrecht erhalten werden, da die typisierenden Merkmale gänzlich fehlten.
10) In dieser Situation überdachte die Krankenkasse plötzlich die von ihr vorgenommene Einstufung als "Pflichtrentner".
11) Dem "falschen Pflichtrentner" wurde mündlich mitgeteilt, er sei falsch eingestuft und aktuell nur für akute Notfälle krankenversichert.
Jetzt die Frage:
A) Welche Formerfordernisse bestehen für die Krankenkasse, die Fehleinstufung als "Pflichtrentner" zurückzunehmen ( auf der ansonsten nicht bestanden wird, es geht nur um Rück-Wirkungsfragen, um den Beginn der Änderung)
B) Durch sein Vertrauen in die Fehleinstufung (als pflichtversicherter Rentner) hat der Kameramann bei Rentenbeginn natürlich keinen fristgemäßen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft gestellt.
( Den Antrag hätte er sonst bei der ja tatsächlich gegebenen Erfüllung von Vor-Versicherungszeiten gestellt). Drohen hier Nachteile ?
Wie kriegt man dieses Ding wieder ins Gleis ?