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PKV verichert, bald heiraten, Verlobte ohne einkommen

Verfasst: 08.08.2013, 14:52
von basars
Ich hate eine Frage, und hoffe dass jemanden mir weiterhelfen kann.

Ich bin niederländer, arbeite schon seit 6 Jahren in Deutschland, und bin PKV versichtert. Jetzt heirate ich bald mit einer Russische Staatsburgerin. Sie hatt bislang kein Einkommen. Ich kann deswegen in die Steuerklasse III wechseln, so wie ich verstanden habe.

Jerzt habe ich nachgefragt ob meine Verlobte entweder:

- bei mir Familienversichert werden kann oder
- alleine in die GKV gehen kann

So weit ich verstanden habe, muss jeder einzelnt in die PKV versichert werden (was bedeuten würde das ich +/-600 euro im Monat zusätschlich für Sie zahlen muesste) und das in meine Konstellation, Versicherung in die GKV gar nicht in Frage kommt? Ist das richtig so?

Wäre einen Weg das zu umgehehen vielleicht dass Sie sich vor unsere Hochzeit schon GKV versichern lässt, oder muss Sie denn trotzdem nach der Heirat in die PKV wechseln?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Verfasst: 08.08.2013, 20:59
von Swantje B.
Hallo Basars,

in der PKV gibt es keine kostenfreie Familienversicherung - da müsste deine Verlobte selbst zahlen.

In die GKV kommt sie aller Voraussicht nach nur dann, wenn sie versicherungspflichtig wird - z.B. wenn Sie eine Arbeit aufnimmt, bei der sie mehr als 450,00 € im Monat verdient. Dabei ist es egal, ob ihr verheiratet seid oder nicht.

Wenn Sie einmal versicherungspflichtig in der GKV drin ist, dann kann sie auch in der GKV bleiben - auch dann, wenn die Versicherungspflicht endet (z. B. weil sie die Beschäftigung wieder aufgibt). Sie wäre dann freiwillig in der GKV weiterversichert.

Mit der Heirat wird sie nicht gezwungen, sich privat zu versichern. Allerdings würden sich bei einer freiwiligen Versicherung in der GKV die Beiträge durch die Heirat ändern. Vor der Heirat: ca. 155,00 €/Monat, nach der Heirat: ca. 340,00 €/Monat. [Annahmen für die Berechnung: Sie hat kein Einkommen, dein Einkommen liegt über 3.937,50 €/Monat. Beträge sind inklusive Pflegeversicherung.]

Gruß
Swantje

Verfasst: 09.08.2013, 09:56
von GerneKrankenVersichert
Ich sehe noch eine Möglichkeit, über den § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe b) SGB V. Da müssten allerdings noch einige Punkte (Aufenthaltsstatus, vorherige Tätigkeit in Russland) abgeklärt werden.

Verfasst: 09.08.2013, 15:18
von basars
Vielen Dank für die schnelle Reaktionen! Ich habe es so verstanden, in die GKV kann meine Verlobte nur wenn:

- eine Aufenthaltsgenehmigung von mehr als einem Jahr vorliegt
- Sie einen Einkommen von mehr als 450 euro im Monat hat

Jetzt ist es auch noch so dass wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen möchte, sie krankenversichert sein muss. Aber wenn Sie GKV versichert sein möchte, braucht Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. :-)

Ich sehe nur die Lösung dass Sie sich erst Privat versichert bis Sie entweder:

- Einkomen von mehr als 450 euro im Monat hat
- eine Aufenthaltsgenehmigung von mehr als einem Jahr hat

Danach kann Sie dann wechseln in die GKV. Richtig soweit?

Verfasst: 09.08.2013, 15:41
von GerneKrankenVersichert
- Aufenthaltsgenehmigung von mehr als einem Jahr und wenn für die Erteilung dieser Aufenthaltstitel keine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht
- war in Russland weder selbständig, beamtet noch gutverdienende (Einkommen über der deutschen Grenze von z. Z. 52.200,-- € im Jahr) Angestellte

dann müsste es über den 5,1,13 mit der GKV funktionieren, ganz egal, wie hoch ihr eigenes Einkommen ist.

Weitere Infos und Anzeigebogen: vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicherungspflicht.html

Wenn sie sich zuerst privat versichert, ist auch bei einem Aufenthaltstitel keine Versicherung nach 5,1,13 in der GKV möglich. Sie könnte sich doch eine Bestätigung ausstellen lassen, dass sie den Anfenthaltstitel bekommt, sobald sie eine Krankenversicherung nachweisen kann. Damit müsste sich eine Kasse eigentlich zufrieden geben.