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keine Krankengeldzahlung mehr

Verfasst: 06.08.2013, 13:50
von eistee2013
Hallo liebes Forum,

ich habe folgendes Problem:

26.02. wurde ich Krankgeschrieben
01.04. wurde ich gekündigt
bis 28.06. habe ich krankengeld erhalten

Krank geschrieben wurde ich auf eine pyschosomatische Störung durch meinen Hausarzt bis zum 28.06. - der MDK schrieb mich laut Aktenlage zu diesem Datum wieder Gesund und mein HA sagte mir das er dagegen nichts machen kann und man sich nicht mit der KK anlegen brauch, das würde nichts bringen. Ich slle zum Arbeitsamt gehen sagte meine HA und die KK.

Ich habe sofort Widerspruch eingelegt als Einschreiben Rückschein. Am 02.07. wurde der Widerspruch bei der KK unterzeichnet das er angekommen ist. Ich habe mich sofort nach einem Termin zum Facharzt erkundigt. Der frühester Termin den ich bekommen konnte war der 11.07. Beim Arbeitsamt wurde ich wieder weggeschickt weil ich ja sagte das ich wieder krank geschrieben werde. Am 11.07. schrieb mich der Facharzt auf eine mittelschwere Depression krank bis zum 01.08.

Jetzt kommt das schärfste. Ich rief ende Juli die Krankenkasse an, inwieweit mein Widerspruch denn bearbeitet ist. Die zuständige KK Mitarbeiterin am Telefon sagte das kein Widerspruch ankam. Ich sagte na klar ich habe hier den Rückschein vor mir liegen wo drauf steht das eine Kollegin von Ihnen unterschrieben hat. Das war doch Absicht denke ich mal. Ich habe dann alle Unterlagen eingescannt und per Mail gesendet. 4 Tage später erhielt ich Post. Die KK schreibt mir das ich kein Anspruch auf Krankengeld habe da ich mich ja nicht Arbeitslosgemeldet habe und somit nicht Versichert bin. ???????????? Bitte .....ich solle mich so schnell wie möglich beim Arbeitsamt melden. So und dann hatte ich Druck, was auch bewußt von der KK ausging. Ich habe somit kein Geld erhalten für den gesamten Monat Juli. Ich würde ja verstehen wenn ich ab 11.07. erst Geld gezahlt bekomme, weil ich ja vorher keinen Termin Beim Facharzt bekommen habe. Somit habe ich mich gestern Arbetilosgemeldet. Der dreiste Plan der KK is aufgegangen.

Habe ich eine Chance mein Geld für den Juli noch nachgezahlt zu bekommen?

nochmal Zusammenfassend:
- kein Krankengeld mehr seit 01.07. und gesundgeschrieben durch HA und MDK
- sofort Widerspruch eingelegt und Termin beim Facharzt am 11.07., dieser hat erneut Krankgeschrieben mit anderer Diagnose
- ich war in dieser Zeit (01.07.-01.08.) nicht Arbeitlos gemeldet und KK sagt da nicht geklärt ist wie ich versichert bin steht mir kein Krankengeld zu

Verfasst: 06.08.2013, 14:14
von broemmel
Die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit A endete also am 28.06.2013. Festgestellt durch ein Gutachten des MDK.

Der Hausarzt der die bisherige Behandlung durchgeführt hat und die AU-Meldungen ausgestellt hat schliesst sich dem Urteil des MDK an und schreibt nicht weiter krank.

Du legst Widerspruch ein.

Am 11.07. erfolgt eine erneute Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit B

Wenn Dein Arzt nicht dem Gutachten des MDK widerspricht sieht es schlecht aus für Dich. Das Gutachten des MDK ist erst einmal bindend. Dagegen kann nur ein Arzt Widerspruch einlegen.

In der Zeit vom 29.06. bis 10.07. hast Du kein Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld.

Durch die AU mit Krankheit B lebt auch kein Krankengeldanspruch auf.

Ich würde mal schleunigst Kontakt mit dem früheren Behandler aufnehmen und ihn um eine Stellungnahme zum MDK Gutachten bitten. Natürlich erst einmal Akteneinsicht in das MDK Gutachten beantragen.

Verfasst: 06.08.2013, 14:31
von eistee2013
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Mein HA hat kein Widerspruch eingelegt damals und ich denke wenn ich heute hingehe wird er seine Meinung nicht geändert haben. Was soll die Akteneinsicht denn bringen?
Seit gestern bin ich ja Arbeitslos gemeldet damit ich wenigstens ab August wieder finanziell abgesichert bin.

auf meinen Widerspruch bei der KK wurde auch noch kein Wort zu gesagt von der KK.

Hätte ich nicht Anspruch auf Krankengeld ab 11.07.? Kann mein Facharzt noch Einspruch gegen Das Gutachten vom MDK einlegen? Da bin ich heute nämlich nochmal, weil ich mir ein ausführliches Atest austellen lasse für die Krankenkasse. Ich hoffe ich habe damit eine kleine Chance.

Im Schreiben der KK wo drin stand das ich wieder am 28.06. gesund geschrieben bin, stand auch drin das ich Widerspruch einlegen kann binnen 4 Wochen. Da stand nichts das mein Arzt auch einen Einlegen muss.

Verfasst: 06.08.2013, 15:15
von broemmel
Das der Arzt dagegen Widerspruch einlegen muss steht in den AU Richtlinien. Das muss zum Wissen des Arztes gehören.

Wenn du Akteneinsicht hast kannst Du sehen wie die Beurteilung des MDK durchgeführt wurde.

Deinen Facharzt hast Du jetzt seit dem 11.07. der Dich wegen einer anderen Diagnose krank geschrieben hat.


Er hat Dich also wegen der alten Diagnose nicht behandelt und kennt den Krankheitsverlauf nicht. Die alte Diagnose verursacht auch keine Arbeitsunfähigkeit. Sonst hätte er dies auf der neuen AU Bescheinigung mit vermerken müssen.

Was für ein Attest soll er denn ausstellen wad Dir hilft? Er kann doch nur schreiben "Herr/Frau XY befindet sich seit 11.07. in meiner Behandlung wegen Diagnose A. Ich hab den/Die Patientin vorher nicht gesehen und die alte Diagnose kenne ich nicht, aber es bestand Arbeitsunfähigkeit über den 28.06. hinaus."

Ich habe ein wenig übertrieben, aber der MDK kann bei einem Attest in der Art kaum zu einem anderen Urteil kommen. Da musst Du schon die bisherigen Behandler auf Deine Seite bringen.

Verfasst: 06.08.2013, 15:20
von eistee2013
ja aber das wird schwierig, mein ha wird ja jetzt seine meinung nicht ändern. ansonsten macht er sich ja unglaubwürdig wenn er jetzt anderer meinung ist.

und in meinem widerspruch habe ich ja auch reingeschrieben das ich am 11.7. den frühesten termin bekommen habe.

ich kann probiren das mein facharzt jetzt widerspruch einlegt. ich vwersuche es.

Verfasst: 06.08.2013, 15:47
von broemmel
Jemand der Dich aber erst ab dem 11.07. behandelt, noch dazu mit einer anderen Diagnose ohne die alte Diagnose zu erwähnen....

Du kannst Dir natürlich gerne ein Attest von dort holen. Da müsste aber drin stehen warum entgegen dem Gutachten vom MDK über den 28.06. hinaus Arbeitsunfähigkeit bestanden hat.

Und das ist sehr schwer zu begründen, wenn a) der Arzt Dich am 11.07. zum ersten mal gesehen hat und b) die alte AU begründende Diagnose in den Bescheinigungen ab 11.07. gar nicht auftaucht.

Na dann viel Glück. Hoffnung mache ich Dir aber nicht.

Länge des Krankengeldes

Verfasst: 10.12.2013, 22:26
von Mathias777
man kann das Krankengeld maximal 78 Wochen beantragen, falls eine neue Krankheit hinzukommt, kann man das Krankengeld maximal nochmal um 78 Wochen verlängern...

Re: Länge des Krankengeldes

Verfasst: 11.12.2013, 07:12
von broemmel
[quote="Mathias777"]man kann das Krankengeld maximal 78 Wochen beantragen, falls eine neue Krankheit hinzukommt, kann man das Krankengeld maximal nochmal um 78 Wochen verlängern...

Link gelöscht (Anm. Redaktion)

Was für tolle Sachen willst Du uns verkaufen?
1 Post mit super Falschaussage und ein link...

Verfasst: 11.12.2013, 08:15
von Czauderna
Hallo Matthias777, erst einmal - herzlich willkommen in diesem Forum.
Dein erster Beitrag ist zwar für sich allein gesehen richtig, allerdings in Verbindung mit dem vorliegenden Problem leider falsch bzw. unpassend.
Wenn du anderer Meinung bist, lass es uns wissen.
Auf eine gute Zusammenarbeit.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.12.2013, 19:52
von ratte1
Czauderna hat geschrieben:Dein erster Beitrag ist zwar für sich allein gesehen richtig,..
???

MfG
ratte1

Verfasst: 11.12.2013, 21:43
von Czauderna
ratte1 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Dein erster Beitrag ist zwar für sich allein gesehen richtig,..
???

MfG
ratte1
Hallo,
ja, es ist durchaus möglich nach 78 Wochen KG-Anspruch einen neuen KG-Anspruch zu bekommen, kommt auf die Fallkonstellation an - vom Grundsatz her geht das, aber das detailliert darzulegen ist an dieser Stelle unsinnig.
Gruss
Czauderna