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Hilfe bzgl. des neuen Gesetzes vom 01.08.2013

Verfasst: 05.08.2013, 15:35
von TBJ86
Hallo zusammen,

wie im Titel beschrieben wünsche ich mir von euch Hilfe zu noch ausstehenden Forderungen seitens der Krankenkasse gegenüber mir.

Folgender Sachverhalt:

Ich, (27 ledig Student), war rund 2 Jahre nichtversichert. Habe mich dann im Mai bei einer der großen gesetzlichen Krankenkassen zurückgemeldet. Hatte im folgenden dann einen recht hohen Betrag nachzuzahlen(rund 1700EUR).

Habe bis jetzt 1700EUR der Krankenkasse bezahlt, nur hat sich der zu zahlende Betrag innerhalb eines Monats um 320 EUR erhöht. (nein, darin enthalten sind keine laufenden Beiträge, die zahle ich seperat.)
Die Erhöhung kommt Augenscheinlich daher, dass die Krankenkasse zwischenzeitlich versucht hat von meinem nichtgedecktem Konto den gesamten Betrag abzubuchen und die dadurch entstehenden Verwaltungskosten natürlich mir anhängt.

Jetzt, nach dem 1.08, erscheint mir diese Buchung in einem anderem Licht.Scheinbar war das Torschlusspanik.

Meine eigentliche Frage aber lautet: Muss ich die noch ausstehenden 320EUR noch bezahlen? Es sind ja nicht direkt versäumte Zahlungen, sondern Kosten die erst im Verlauf entstanden sind. Unter dem neuen Sachverhalt vom 1.08 bin ich mir da nicht sicher und möchte das gern abklären.
Die Diskussionen mit meinem überheblichen Sachbearbeiter bin ich leid und frage aus diesem Grund erst einmal unabhängig davon nach.


Was ratet ihr mir?

Verfasst: 05.08.2013, 16:01
von Gast
bei einer Ratenzahlung, die aufgrund eines nicht gedeckten Kontos nicht mehr bedient wird, wird die komplette offene Forderung sofort fällig und die Ratenzahlung ist hinfällig. das unterschreibt man, willigt ein, wenn man die Ratenzahlungsvereinbarung unterschreibt. die Kosten die zusätzlich entstanden sind, sind Säumniszuschläge aufgrund der Zahlungsverzögerung.

Verfasst: 05.08.2013, 16:27
von TBJ86
Ich habe nie eine Ratenzahlung vereinbart, sondern mündlich am Telefon eine Vereinbarung getroffen, dass die ausstehende Summe komplett überwiesen wird. Die Einzugsermächtigung hatte die Krankenkasse lediglich für die laufenden Beiträge, welche auch immer gedeckt waren. Mittlerweile habe ich auch diese Ermächtigung zurückgenommen und überweise die Beiträge per Dauerauftrag.

Diese Säumniszuschläge kann ich nachvollziehen, darum ging es mir gar nicht. Mir gehts darum ob ich diese Zuschläge, vor dem geschilderten Hintergrund, jetzt noch zahlen muss oder nicht.

liebe Grüße

Verfasst: 11.08.2013, 11:05
von CiceroOWL
haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/gkv-nicht-alle-beitragsschuldner-profitieren-vom-schuldenerlass_240_191426.html

Die Säuniszuschläge werden auf 1% Monat minimiert, da müßtest du dich denn auch nochmal mit der Kasse in Verbindung setzten. ausserdem solltest du ggf eine Ratzenahlungsvereinbarung in Schriftform auf den Weg bringen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__76.html

harald-thome.de/media/files/GKV-Beitragserhebungsgrunds-tze--v.-17.02.2010.pdf