besteht Anspruch auf Gleichbehandlung
Verfasst: 03.08.2013, 21:00
Ausgangssituation: ein Mitglied einer KK geht vor Gericht wegen einer bestimmten Sache und klagt gegen seine KK. Das Mitglied bekommt vor Gericht recht. Die KK akzeptiert dieses Urteil und geht nicht in die Berufung.
Meine Frage ist, hat nun ein anderes Mitglied dieser KK auch einen Anspruch in einer gleichen Sache genau so behandelt zu werden wie das Mitglied, das die gleiche Sache vor Gericht erstritten hat.
Muß die KK ihre Mitglieder also gleich behandeln, oder darf sie Leistungen Mitgliedern gewähren, die sie aber anderen Mitgliedern trotz gleicher Voraussetzungen nicht gewährt.
Gilt der Art. 3 des GG auch für die Mitglieder der Krankenkassen hinsichtlich der Leistungsansprüche?
Meine Frage ist, hat nun ein anderes Mitglied dieser KK auch einen Anspruch in einer gleichen Sache genau so behandelt zu werden wie das Mitglied, das die gleiche Sache vor Gericht erstritten hat.
Muß die KK ihre Mitglieder also gleich behandeln, oder darf sie Leistungen Mitgliedern gewähren, die sie aber anderen Mitgliedern trotz gleicher Voraussetzungen nicht gewährt.
Gilt der Art. 3 des GG auch für die Mitglieder der Krankenkassen hinsichtlich der Leistungsansprüche?