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KK ausgesteuert ALG 1 läuft aus EM Rente beantragt was nun
Verfasst: 03.08.2013, 17:50
von aichhorn
Hallo...
Ich brauche dringend eure Hilfe....
Hier meine Fakten:
Aufgrund einer schweren Krankheit habe ich KG bis zur Aussteuerung bezogen. Im Anschluß daran erhalte ich noch bis zum 21.08.2013 ALG 1.
Eine Reha war ohne Erfolg daher erfolgte ein Rentenantrag im Monat Juli 2013.
Wie geht es nun weiter mit der Krankenversicherung?
Werde ich nach dem 21.08. weiterhin beim Arbeitsamt weiter pflichtversichert, da ich den EM Rentenantrag während des Bezugs von ALG1 gestellt habe?
In eine Familienversicherung kann ich nicht, da mein Mann Privat versichert ist. Und unsere Tochter ist auch beim Vater versichert.
Ich war bisher bei einer GKV.
Ich habe gelesen, das man wenn ein Rentenantrag geteilt wird, man über den Rentenversicherungsträger versichert ist. Lt. Auskunft meiner KK stimmt das auch nur meinte die KK das ich mich trotzdem freiwillig gesetzlich nun versichern müsste und da zählt das Einkommen meines Ehegatten zur Beitragsberechnung....mmmmhhhhh stimmt das?
Und wenn es stimmt wie berechnet sich der Beitrag wir haben noch ein Kind von 7 Jahren.
Bitte helft mir dringend denn ich möchte nichts falsch machen und kenne mich in der Materie überhaupt nicht aus.
Verfasst: 03.08.2013, 18:12
von Swantje B.
Hallo aichhorn,
1.) dein Versicherungsschutz ist nicht gefährdet,
2.) du musst Beiträge zahlen,
3.) die Beiträge werden auch aus dem Einkommen deines Mannes berechnet.
Zu 1:
Durch den Rentenantrag bist du versicherungspflichtig und bleibst Mitglied der Kasse.
Zu 2:
Die Rentenversicherung zahlt keine Beiträge für dich. Jedenfalls nicht, solange die Rente nicht bewilligt ist. Deine Versicherung ist aber auch nicht kostenlos zu haben. Also musst du selbst zahlen.
Zu 3:
Vom Einkommen deines Mannes wird ein Freibetrag von 898,33 € für euer gemeinsames Kind abgezogen. Der Rest wird halbiert. Wenn die verbleibende Hälfte größer ist als 1968,75 € wird mit 1968,75 € weitergerechnet. Sonst mit der verbleibenden Hälfte.
Der Betragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,9%, zur Pflegeversicherung werden 2,05% fällig.
Gruß
Swantje
Verfasst: 03.08.2013, 18:41
von aichhorn
@swantje,
vielen lieben Dank für die Nachricht. Das hilft mir schon einmal bei der Berechnung des KK-Beitrages der auf uns zu kommt.
Die KK Sachbearbeiterin meinte, ich solle noch einmal zum Arbeitsamt gehen und mich erkundigen ggfls ALG 2 beantragen und dann mit der Ablehnung zur KK kommen.
Also ich denke mal, mein Mann hat ein Gehalt von Brutto 3.000,00 Euro da schicken die mich weg beim ALG 2 oder HartzV - leider kenne ich hier den Unterschied nicht-
Anderenfalls meinte Sie, wenn Sie nicht zum Arbeitsamt gehen dann kommen Sie mit allen Unterlagen zur KK und wir berechnen Ihnen dann den Beitrag. Wenn ich das hier so machen sollte, weil ich davon ausgehe das ich keinen Anspruch auf Lebensunterhalt von einem Arbeitsamt oder Jobcenter usw. erhalte wäre das dann korrekt diese Stellen auszulassen?
Ich frage nur daher weil ich nichts falsch machen möchte und weil ich nicht möchte das ich Nachteile habe.
Bei der Berechnung des Beitrages wird immer nur das monatliche Gehalt genommen ja? Oder werden z.B. die letzten 12 Monate zur Grundlage genommen. Mein Mann hat letztes Jahr (2012) ja ein niedriges Brutto Gehalt gehabt als dieses Jahr. Gibt es hierzu Richtlinien?
Muß ich auch noch irgendwelche Rentenbeiträge selbst abführen damit mein Rentenantrag nicht gefährdet wird?
Der Rentenbescheid kann ja noch dauern...
Haben Sie Erfahrungen über die Bearbeitungszeit bei EM Rente nur so ungefähr?
LG
aichhorn
Verfasst: 03.08.2013, 19:40
von CiceroOWL
aichhorn hat geschrieben:@swantje,
vielen lieben Dank für die Nachricht. Das hilft mir schon einmal bei der Berechnung des KK-Beitrages der auf uns zu kommt.
Die KK Sachbearbeiterin meinte, ich solle noch einmal zum Arbeitsamt gehen und mich erkundigen ggfls ALG 2 beantragen und dann mit der Ablehnung zur KK kommen.
Also ich denke mal, mein Mann hat ein Gehalt von Brutto 3.000,00 Euro da schicken die mich weg beim ALG 2 oder HartzV - leider kenne ich hier den Unterschied nicht-
Anderenfalls meinte Sie, wenn Sie nicht zum Arbeitsamt gehen dann kommen Sie mit allen Unterlagen zur KK und wir berechnen Ihnen dann den Beitrag. Wenn ich das hier so machen sollte, weil ich davon ausgehe das ich keinen Anspruch auf Lebensunterhalt von einem Arbeitsamt oder Jobcenter usw. erhalte wäre das dann korrekt diese Stellen auszulassen?
Ich frage nur daher weil ich nichts falsch machen möchte und weil ich nicht möchte das ich Nachteile habe.
Bei der Berechnung des Beitrages wird immer nur das monatliche Gehalt genommen ja? Oder werden z.B. die letzten 12 Monate zur Grundlage genommen. Mein Mann hat letztes Jahr (2012) ja ein niedriges Brutto Gehalt gehabt als dieses Jahr. Gibt es hierzu Richtlinien?
Der Rentenbescheid kann ja noch dauern...
Haben Sie Erfahrungen über die Bearbeitungszeit bei EM Rente nur so ungefähr?
LG
gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf
Hiermal die Berechnugsgrundlagen
sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/225.html
Naja da kann man jetzt wenig zusagen , wielange so ein Verfahren dauert, wenn alle vorausetzungen vorliegen kann sowas innerhalb von ein paaar Monaten gelingen, wenn nicht und der gesamten Instanzenweg gegangen wird bis zu 3 Jahren., oder länger.
deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/6_Wir_ueber_uns/03_fakten_und_zahlen/03_statistiken/statistik_downloads/indikatoren_zu_erwerbsminderungsrenten.html
Verfasst: 03.08.2013, 20:11
von aichhorn
@ CiceroOWL
Vielen lieben Dank für deine Links. Leider bin ich gesundheitlich nicht in der Lage diese Grundlagen und Texte zu verstehen. Es ist leider zu anstrengend für mich und zu komplex. Entschuldigung
Ich bevorzuge lieber normale Sätze wie z.B. von Swantje
Können Sie mir sagen, ob ich auch noch weiterhin Rentenversicherung freiwillig bezahlen muß um den Rentenantrag nicht zu gefährden?
LG
aichhorn
Verfasst: 03.08.2013, 20:31
von CiceroOWL
also die Berechnungsgrundlage für die Beitragsberechnung ist das Einkommen deines Mannes
3000,- € mtl
- der monatlichen1/3 Bzugsgröße für dein Kind 883,33
= 2166,67 €
Von den 2166.67 € denn die Hälfe als Berechnungsgrundlage.
2166,67 :2 =1083, 33 wäre denn round about die Berechnungsgrundlage für deine Beiträge, sofern kein einges Einkommen vorliegt.
Die Hälfte der gemeinsamen Einnahmen überschreitet nicht die halbe monatliche Beitragsbemessungsgrenze für 2013 von 1.968,75 EUR. Als beitragspflichtige Einnahmen dsind daher 1083,33 EUR zugrunde zu legen.
Als beitragspflichtige Einnahme in der freiwilligen Krankenversicherung ist für den Kalendertag mindestens der 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße anzusetzen. Im Jahr 2013 sind dies bundeseinheitlich 898,33 EUR.
Nein die RV Beiträge müssen nicht weiter gezahlt werden. Es käme jetzt drauf an wie lange du in die Rentenkasse eingezahlt hast. Als Nachweis dient das Informationschreiben des DRV Bund über deine zu erwartende Rentenzahlungen.
Verfasst: 03.08.2013, 20:45
von aichhorn
@ CiceroOWL
Danke für dein Verständnis und deine jetzige Ausführung.
Ja, ich habe immer gearbeitet und keine Lücken seit meiner Ausbildung.
Ich dachte nur, wenn ich jetzt mich freiwillig gesetzlich Krankenversicherung muss - da bezahle ich ja Krankenversicherung und Pflegeanteil - das ich dann auch noch weiterhin selbst Rentenversicherungsbeiträge bezahlen muss. Damit ich nicht meinen jetzigen EM Rentenantrag gefährde.
Aber wie ich Sie verstanden habe, muß ich jetzt dies nicht aus eigender Tasche bezahlen. Krankenkassenbeitrag + Pflegeversicherung freiwillig gesetzlich ja.
Und wenn dann der EM Rentenantrag bewilligt wird bekomme ich die gezahlten Beiträge wieder zurück.
Tja dann hoffe ich mal auf eine relativ schnelle Bearbeitung bei der DRV.
Vielleicht sollte ich nach 6 Wochen mal eine sogenannte -Sachstandsabfrage- machen, da mein ALG1 ja am 21.08. ausläuft oder was meinen Sie?
LG
aichhorn
Verfasst: 03.08.2013, 20:46
von CiceroOWL
Seit wann läuft denn der EM antrag?
Verfasst: 03.08.2013, 20:54
von aichhorn
@CiceroOWL
Also einen formlosen Rentenantrag haben wir direkt noch bei der Reha Maßnahme am 02.07.2013 mit der dortigen Sozialdienststelle gemacht.
Dann habe ich vom Rententräger diverse Formulare zugesendet bekommen.
Ein paar Tage später hatte ich ein Termin bei einer Versichertenältesten die den Rentenantrag ausgefüllt hat (am 10.07.2013) und Sie hat mir den Rentenantrag bestätigt und am 11.07. direkt bei der DRV abgegeben. Allerdings konnte Sie mir keine meiner Fragen beantworten wie z.B. die - wie es weiter gehen würde mit der Krankenversicherung ab dem 21.08.2013 usw. somit habe ich leider keine Beratung erhalten.
LG
aichhorn
Verfasst: 03.08.2013, 20:56
von CiceroOWL
02.07.2013
Sagen wir mal so ..... wenn du in 6 Monaten eine Nachricht bekommst ist das relativ fix.
Verfasst: 03.08.2013, 21:01
von aichhorn
@ CiceroOWL
oh doch so fix ja? Das war natürlich ein Scherz oh jeh, oh jeh
Na das wird ja noch heiter....
Vielen lieben Dank für deine Information...
Verfasst: 03.08.2013, 21:13
von CiceroOWL
aichhorn hat geschrieben:@ CiceroOWL
oh doch so fix ja? Das war natürlich ein Scherz oh jeh, oh jeh
Na das wird ja noch heiter....
Vielen lieben Dank für deine Information...
Ausser bei einer Ablehnung, das geht schneller.
Verfasst: 03.08.2013, 21:21
von aichhorn
@ CiceroOWL
Na auch nicht schlecht... desto länger es dauert desto größer ist die Hoffnung auf eine Bewilligung.
Ein wenig Galgenhumor muss auch mal sein...
Die DRV hat ja auch nur 11 Monate gebraucht über den Reha Antrag zu entscheiden. Die Aufforderung zur Reha kam ja durch meine KK und nicht von mir.
Wie soll es anders sein bei mir. 11 Monate sind nun weg vom ALG 1 wegen der Bearbeitung eines Reha Bescheids.
Aber ich lese des öffteren das es kein Einzelfall ist das die DRV eine solche lange Bearbeitungszeit benötigt. Und das tröstet mich ein wenig, das ich nicht allein bin mit meiner Angelegenheit.
Verfasst: 03.08.2013, 21:25
von Swantje B.
Hallo aichhorn,
ist die 7jährige eine gemeinsame Tochter von dir und deinem Mann? Ich frage mich, warum sie nicht bei dir kostenlos familienversichert ist, wenn er nur 3000 € im Monat hat.
Gruß
Swantje
Verfasst: 03.08.2013, 21:35
von aichhorn
@ Swantje
das ist eine gute und berechtigte Frage.
Es ist unser gemeinsames Kind.
Mein Mann ist über 25 Jahre selbständig und war schon sehr früh Privat Krankenversichert.
Als ich nach der Geburt wieder arbeiten gegangen bin habe ich natürlich nicht so ein Verdienst gehabt wie er. Eine Sachbearbeiterin meiner KK hat mir erklärt, das das Kind immer bei dem versichert wird wer mehr Geld verdient. Und das war mein Mann.
Somit hatte ich keine Möglichkeit das Kind bei mir in der Familienversicherung mit rein zu nehmen.
Ich hoffe natürlich das die damalige Auskunft richtig war von der Sachbearbeiterin ...sonst falle ich gleich um.
Wenn ich hier damals falsch beraten wurde, wäre es ja ein Ding.
War denn die Auskunft richtig von meiner KK?