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Beitragssatz für Kapitalerträge - Alternativen ?
Verfasst: 02.08.2013, 12:49
von Tooni
Ich empfinde es als ungerecht, wenn meine Frau (z.Z. bei mir in der Familienversicherung mitversichert) demnächst voraussichtlich mehr Kapitaleinkünfte als die "erlaubten" 385 €/Monat haben wird und davon mehr als Hälfte (!), nämlich ca. 155 €/Monat an Krankenkassenbeitrag (inkl. PV) zahlen soll.
Gibt es irgendwelche legalen Alternativen, dies anders zu gestalten ?
Wobei ich gerne schon einmal zwei Varianten ausschliessen möchte:
* Ein Transfer des Kapitals auf andere soll nicht gemacht werden.
* Eine SV-Pflichtige Beschäftigung soll höchstens dann ausgeübt werden, wenn sie mit minimalstem Aufwand verbunden ist.
Gibt es andere Möglichkeiten ?
Danke und Gruß, Tooni
Verfasst: 02.08.2013, 12:51
von Czauderna
Hallo,
in der GKV "nein" - nur eine PKV-Versicherung, da dort das Einkommen keine Rolle spielt. Ob allerdings eine vergleichbare Vollversicherung für deine Ehefrau für 152,00 € zu haben ist, das ist die Frage.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 02.08.2013, 14:17
von derKVProfi
@ Czauderna, keine Chance!
@Tooni: sv-pflichtiges AN-Verhältnis ist die einzige Möglichkeit! Es darf aber kein Scheinarbeitsverhältnis sein, weil sonst kommt ein Bummerang!
Ich verstehe auch die Aufregung nicht, weil hier haben wir doch tendenziell den klassischen Fall, wo eine "beitragsfreie" Familienversicherung nicht gegeben sein sollte!
Ich sehe hier nur einen Weg: für die Dauer der Kindererziehung (gemeinsame Kinder) ja, aber dann auch eheähnliche Gemeinschaften, und für die Dauer, in der Angehörige gepflegt werden (Pflegestufe und Pflegegeld mind. Kombileistung)!
Die Familienversicherung für Ehepartner in der heutigen Form ist doch absurd!
Verfasst: 02.08.2013, 15:14
von KKA
derKVProfi hat geschrieben:
Die Familienversicherung für Ehepartner in der heutigen Form ist doch absurd!
Kann ich nachvollziehen, aber wie sähe die Alternative aus? Kinderloses Ehepaar, er bezieht versicherungspflichtiges Einkommen, sie Hausfrau - Familienversicherung für die Frau gäbe es (in der heutigen Form) nicht.
Wie sehen Sie das?
Danke.
Gruss
KKA
Verfasst: 02.08.2013, 17:16
von Czauderna
Hallo KKA,
schwieriges Thema - ich probiere es mal - meine Vorstellung -
Familien mit Kindern - kostenlose Familienversicherung bleibt wie bisher,
also Ehefrau/Ehemann und Kinder. Ende der Familienversicherung für Ehefrau/Ehemann wenn letztes Kind aus der Familienversicherung ausscheidet.
Familie, Eltern aber nicht verheiratet - Kinder weiterhin kostenlos mitversichert wie bisher.
Lebenspartner muss sich selbst versichern.
Ehepaar - Er/Sie als Mitglied versichert Ehegatte/in kein eigenes Einkommen
aber erwerbsunfähig - kostenlose Familienversicherung.
Ehepaar - Er/Sie als Mitglied versichert - Ehegatte ohne Einkommen, keine Erwerbsunfähigkeit - keine Familienversicherung - Einführung eines Hausfrauentarifs, der in der Höhe etwa beim Studententarif, also ca. 80,00 € mtl. incl. Pflegeversicherung liegen sollte.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 02.08.2013, 17:43
von KKA
Hallo Günter,
im Ansatz ist deine Überlegung richtig und gerechter als das jetzige System. Allerdings würde ich - wie sollte es auch anders sein
- den angedeuteten Hausfrauentarif nicht pauschal taxieren, sondern Einkommens- abhängig gestalten (gesamtes Haushaltseinkommen berücksichtigend) und mit einem pauschalen Minimumbeitrag belegen.
Es dürfte den Kreativverantwortlichen allerdings schwerfallen, den oftmals vielfältigen und komplizierten Familienverhältnisse/konstellationen umfassend gerecht zu werden. Oder siehst du, als Fachmann, die Möglichkeit, eine derartrige Regelung in 'Bierdeckelformat' zu entwerfen?
Interessanter Punkt, zumal diesbez. Änderungen kommen werden.....natürlich nach der BT-Wahl.
Gruss
KKA
Verfasst: 02.08.2013, 18:35
von Tooni
derKVProfi hat geschrieben:Die Familienversicherung für Ehepartner in der heutigen Form ist doch absurd!
Ich bin überhaupt der Meinung, dass die ganze Familienversicherung absurd ist (auch wenn meine Frau z.T. davon profitiert).
Ich würde ja auch einen Prozentsatz auf jegliches Einkommen akzeptieren. Wobei ich mich bei Kapitalerträgen schon auch etwas schwer tue. Schließlich sind es Erträge von mühsam angesparten Guthaben, das u.a. zur Altersvorsorge dienen soll. Gelder, die zurückgelegt wurden, um später dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen. Gelder, für die sowohl Steuer, als auch KV+PV bereits bezahlt worden ist !
Aber egal - ein Prozentsatz im üblichen Rahmen fände ich ja okay - aber mehr als 50% ? Das ist Wucher ! Und kein Wunder, wenn man da nach Alternativen sucht.
Gruß, Tooni
Verfasst: 02.08.2013, 19:02
von Czauderna
Hallo KKA,
na ja, wenn man es am Einkommen festmacht, bietet sich doch die jetzige Regelung an - 50 % vom Gesamteinkommen des Haupt-Versicherten maximal die halbe Beitragsbemessungsgrenze.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 02.08.2013, 19:23
von derKVProfi
Ist doch einfach - bei den Steuern soll es ja beim Splitting bleiben, also machen wir es bei Ehepartnern, die nicht berufstätig sind auch so - Einkommen durch 2 - max. BBG * 15,5%!
Canceln wir das Ehegattensplitting, dann ist das jeweilige Einkommen des Ehepartners für sich bis maximal BBG *15,5% zu rechnen!
Verfasst: 02.08.2013, 19:28
von derKVProfi
Czauderna hat geschrieben:Hallo KKA,
schwieriges Thema - ich probiere es mal - meine Vorstellung -
Familien mit Kindern - kostenlose Familienversicherung bleibt wie bisher,
also Ehefrau/Ehemann und Kinder. Ende der Familienversicherung für Ehefrau/Ehemann wenn letztes Kind aus der Familienversicherung ausscheidet.
No way - bis 25? was sind denn das für Vorstellungen? Da höre ich doch zwischen den Zeilen etwas von "Herdprämie" raus! Maximal bis 10 oder 12 Jahre!
Familie, Eltern aber nicht verheiratet - Kinder weiterhin kostenlos mitversichert wie bisher.
Lebenspartner muss sich selbst versichern.
Nein, weil Kinder (gemeinsame) erzogen werden gilt das gleiche, wie für Verheiratete!
Ehepaar - Er/Sie als Mitglied versichert Ehegatte/in kein eigenes Einkommen
aber erwerbsunfähig - kostenlose Familienversicherung.
Erwerbsunfähig bedeutet Rente und damit versicherungspflichtig!
Ehepaar - Er/Sie als Mitglied versichert - Ehegatte ohne Einkommen, keine Erwerbsunfähigkeit - keine Familienversicherung - Einführung eines Hausfrauentarifs, der in der Höhe etwa beim Studententarif, also ca. 80,00 € mtl. incl. Pflegeversicherung liegen sollte.
230 als Kopfprämie oder wie heute 150 Euro
Für mich zeigt das Thema, dass Kopfprämie mit Streuerzuschuss besser ist, als diese Familienversicherungsnummer!
@ GC - nicht bösde sein - Deine Ausarbeitung ist toll, deckt sich aber kaum mit meinen Überlegungen!
Pflege eines Familienangehörigen hattest Du nicht weiter aufgenommen. ich hatte es gannt. Hat das einen konkreten Grund?
Verfasst: 03.08.2013, 09:50
von GerneKrankenVersichert
derKVProfi hat geschrieben:[
Für mich zeigt das Thema, dass Kopfprämie mit Streuerzuschuss besser ist, als diese Familienversicherungsnummer!
Zustimmung. Die heutige Familienversicherungsnummer führt meiner Meinung nach auch dazu, dass die Frauen sich mit Minijobs statt einer regulären Beschäftigung abspeisen lassen, da sie sich die Abgaben sparen (können).
Verfasst: 03.08.2013, 11:12
von KKA
Keine Zustimmung!
Die Kopfpauschale ist sozial ungerecht, bevorzugt die Wohlhabenden, entlastet den Arbeitgeber, belastet den Durchschnittsbürger und den Bundeshaushalt (Steuer finanzierter Sozialausgleich). Das System wird entsolidarisiert. Das kann und darf nicht die politische Zielsetzung sein.
Gruss
KKA
Verfasst: 03.08.2013, 11:33
von GerneKrankenVersichert
Welches Modell der Kopfpauschale beschreibst du denn da?
Verfasst: 03.08.2013, 12:30
von Czauderna
Hallo,
das mit der Pflege eines Pflegebedürftigen hatte ich extra raus genommen, weil nach meinem dafürhalten da nicht nur Rentenversicherungspflicht sondern auch Krankenversicherungspflicht eintreten müsste - trage ich hiermit noch nach.
@Thorulf - okay, deine Auffassung, wobei bei einer vorliegenden Erwerbsunfähigkeit nicht auch ein Rentenanspruch besteht, denn wäre ein solcher vorhanden bestünde überwiegend die Frage nach der Familienversicherung nicht.
Gruss
Guenter
Verfasst: 03.08.2013, 14:12
von derKVProfi
Czauderna hat geschrieben:
@Thorulf - okay, deine Auffassung, wobei bei einer vorliegenden Erwerbsunfähigkeit nicht auch ein Rentenanspruch besteht, denn wäre ein solcher vorhanden bestünde überwiegend die Frage nach der Familienversicherung nicht.
Eine EM Rente löst keine Versicherungspflicht in der KvdR aus? Ich brauche hier mehr Informationen, was Du konkret meinst!