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Beitragsbemessung bei freiwilliger Versicherung

Verfasst: 02.08.2013, 00:58
von freiwillig
Ein freiwillig Versicherter verfügt seit Jahren ausschließlich über Zins-/ Mieteinnahmen.
Diese Einnahmen ( rund 2000 Euro mtl. ) werden / wurden verbeitragt und der Beitrag in den zurückliegenden Jahren nach Vorlage des Steuerbescheides jeweils aktualisiert.

Nun nimmt der freiwillig Versicherte im Jahr 2013 befristet für 4 Monate in eine pflichtversicherte Tätigkeit auf. ( rund 1500 Euro mtl. )

Der Folge-Steuerbescheid weist damit ein gestiegenes Jahreseinkommen aus:
Zum einen die bisherigen Zins-/Mieteinnahmen, zum anderen das 4-Monats-Arbeitseinkommen ( das ohnehin pflicht-verbeitragt wurde)

Wie wird nun bei der Festsetzung des Neu-Beitrages 2014 verfahren ?

Steigern die pflichtversicherten Einnahmen 2013 die Bemessungsgrundlage für den Beitrag 2014 ( da ja das im Steuerbescheid ausgewiesene Jahreseinkommen gestiegen sein wird ).

Oder wird eingesehen, dass die befristete pflichtversicherte Tätigkeit aus 2013 :

1.) in 2013 abgeschlossen ist und nicht einfach für 2014 als Erwartungswert fortgeschrieben werden kann

2.) ohnehin schon mit "eigenen" Pflicht-Beitragslasten versehen ist, was zu einem Doppelbeitrag führt, wenn sie zudem die Folge-Beitragsbemessung der freiwilligen Versicherung steigert.

Verfasst: 02.08.2013, 12:29
von kleineMaus2011
Hallo,

keine Angst - die Pflichtbeiträge aus der Beschäftigung spielen für die Beiträge der freiwillige Versicherung keine Rolle. Es werden nur die Einnahmen aus Kapital und Vermietung und Verpachtung herangezogen.

Gruß
kleineMaus

Verfasst: 02.08.2013, 14:20
von derKVProfi
In den vier Monaten der Versicherungspflicht sind die Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sogar beitragsfrei!