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Termin
Verfasst: 28.07.2013, 22:00
von Thomas3
Steht schon fest, wann die Beitragsbemessungsgrenze bzw. Pflichtversicherungsgrenze zur Krankenversicherung für 2014 bekannt gegeben wird ?
Wie ist der aktuelle Stand zur Bürgerversicherung, wird sie kommen?
Verfasst: 29.07.2013, 00:46
von roemer70
Hallo Thomas,
die Entwürfe zu den Werten kommen meist Anfang September. Rechtskraft haben sie dann zwar noch nicht, aber bislang sind sie grds. immer in der Höhe eingetreten.
Tja, und die Bürgerversicherung... In diesen letzten Monaten vor der Bundestagswahl wird nix kommen. Und für die Zeit danach musst Du die Glaskugel befragen: Wahlergebnisse, Regierungszusammensetzung, umsetzbarer Anteil der Wahlprogramme, Zugeständnisse an Koalitionspartner und Klientel, zeitliche Umsetzbarkeit usw.
Gruß
roemer70
Beitragsbemessungsgrenze- Pflichtversicherungsgrenze
Verfasst: 31.08.2013, 13:13
von Thomas3
Gibt es bereits die Entwürfe für 2014 ?
Habe im Internet gesehen, dass sie identisch sein sollen mit denen von 2013. Kann das sein ?
Verfasst: 31.08.2013, 15:20
von derKVProfi
So lauten die ersten informationen - keine Veränderung!
Verfasst: 31.08.2013, 16:55
von Bodi
Bei einer durchschnittlichenen Lohnentwicklung in 2012 von +4% gegenüber Vorjahr wäre eine Konstanz der Beitragsbemessungsgrenzen und der JAEG sehr überraschend.
Eine Bürgerversicherung wird es m.E. nur in einer Regierung gebildet aus SPD/Grüne/Linkspartei geben - SPD und Grüne sind nach allen Umfragen weit von einer eigenen Mehrheit entfernt und deshalb auf die Linkspartei - oder zumindest deren Tolerierung - angewiesen.
In allen anderen Konstellationen (große Koalition oder Fortsetzung der gelb-schwarzen Koalition) ist die Einführung einer Bürgerversicherung sehr unwahrscheinlich.
Verfasst: 01.09.2013, 15:43
von heinrich
thomas 3
stell doch mal den Internetlin ein, wo stehen soll, dass sich nichts ändert.
Verfasst: 01.09.2013, 18:22
von derKVProfi
Es gibt bisher nur Aussagen bei Versicherungsvermittlern, dass die BBG/JAEG 2014 gleich bleiben soll!
Das Ganze gibt es eigentlich nicht offiziell!
beitragsbemessungsgrenze-aktuell.dewäre eine Seite, wo man diese Aussage findet!
Es gibt aber entsprechende Aussagen, die aber unter dem Vorbehalt der Wahl stehen!
Verfasst: 01.09.2013, 18:27
von derKVProfi
Bodi hat geschrieben:Bei einer durchschnittlichenen Lohnentwicklung in 2012 von +4% gegenüber Vorjahr wäre eine Konstanz der Beitragsbemessungsgrenzen und der JAEG sehr überraschend.
Warum nicht? Es geht auch nicht um die Lohnentwicvklung, sondern die Entwicklung der sv-pflichtigen Einkommen!
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_ ... tabII7.pdf
Eine Bürgerversicherung wird es m.E. nur in einer Regierung gebildet aus SPD/Grüne/Linkspartei geben - SPD und Grüne sind nach allen Umfragen weit von einer eigenen Mehrheit entfernt und deshalb auf die Linkspartei - oder zumindest deren Tolerierung - angewiesen.
Das ist mitnichten so und reine Spekulation! Warten wir doch bitte 1. die Wahl und 2. die Koalitionsvereinbarungen ab!
Davon abgesehen haben wir eine Bürgerversicherung seit dem 01.04.2007 durch die pflicht zur Versicherung! Was Sie meinen, ist die Thematik "Beendigung Neuzugang zur PKV"!
Verfasst: 01.09.2013, 20:13
von Bodi
Löhne und Gehälter sind sozialversicherungspflichtige Einkommen, die im Übrigen auch nach der von Ihnen verlinkten Tabelle in 2012 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen sind. Demnach müssten die entsprechenden Grenzen der Sozialversicherung entsprechend steigen.
Eine "Bürgerversicherung" wird unterschiedlich definiert, in erster Linie aber so, dass alle Personen - auch Selbständige und Beamte - sich zukünftig in der GKV versichern müssen uind ggf. alle Einkünfte zur Beitragsbemessung herangezogen werden. Bereits privat Versicherte haben Bestandsschutz und sollen zur Einführung ein einmaliges Wechselrecht in die GKV erhalten. Offensichtlich hat das auch der Threadersteller so verstanden, sonst würde er kaum fragen, wann die "Bürgerversicherung" eingeführt wird.
Verfasst: 02.09.2013, 07:49
von Poet
Bodi hat geschrieben:Eine "Bürgerversicherung" wird unterschiedlich definiert, in erster Linie aber so, dass alle Personen - auch Selbständige und Beamte - sich zukünftig in der GKV versichern müssen uind ggf. alle Einkünfte zur Beitragsbemessung herangezogen werden. Bereits privat Versicherte haben Bestandsschutz und sollen zur Einführung ein einmaliges Wechselrecht in die GKV erhalten. Offensichtlich hat das auch der Threadersteller so verstanden, sonst würde er kaum fragen, wann die "Bürgerversicherung" eingeführt wird.
@Bodi: Der TE könnte aber auch nur die damit verbundene Pflicht zur GKV meinen und ich denke, deshalb kam der Hinweis vom KVProfi "haben wir doch schon fast."
Die wichtigste Frage bei der Bürgerversicherung ist die der Finanzierung. Alle politischen Befürworter haben sich bisher dazu nur vage geäußert.
Verfasst: 02.09.2013, 08:56
von KKA
Haben sich bislang keine eifrigen Statistiker gefunden, die die Mehreinnahmen (Beitragspflicht auch für Selbstständige und Beamte) berechnet haben? Ich suchte und fand nicht...
Gruss
KKA
Verfasst: 02.09.2013, 13:33
von derKVProfi
KKA hat geschrieben:Haben sich bislang keine eifrigen Statistiker gefunden, die die Mehreinnahmen (Beitragspflicht auch für Selbstständige und Beamte) berechnet haben? Ich suchte und fand nicht...
Das wird auch schwierig, weil man es nur mutmaßen kann und nicht ganz genau weiß!
Man kennt Durchschnittswerte, aber eben nicht den exakten Wert unter Berücksichtigung einer BBG!
Dann weiß man nicht wer von seinem freiwilligen Beitrittsrecht Gebrauch macht! Und nur wenn man das genau weiß, hat man valide Zahlen!
Verfasst: 02.09.2013, 13:39
von derKVProfi
Bodi hat geschrieben:Löhne und Gehälter sind sozialversicherungspflichtige Einkommen, die im Übrigen auch nach der von Ihnen verlinkten Tabelle in 2012 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen sind. Demnach müssten die entsprechenden Grenzen der Sozialversicherung entsprechend steigen.
Der Anstieg in der verlinkten Statistik ist deutlich niedriger, als der von Ihnen genannte Wert! Und es SOLL nicht verändert werden! Warten wir doch ab, was wirklich passiert! Das entscheidet sich mutmaßlich nach dem 22.09.2013 und deshalb ist es Schall und Rauch jetzt etwas zu sagen!
Eine "Bürgerversicherung" wird unterschiedlich definiert, in erster Linie aber so, dass alle Personen - auch Selbständige und Beamte - sich zukünftig in der GKV versichern müssen uind ggf. alle Einkünfte zur Beitragsbemessung herangezogen werden.
Und schon liegen Sie falsch! Die SPD will NICHT alle Einkünfte heranziehen. Und richitg, die SPD und die Grüne nennen Ihre Konzepte Bürgerversicherung! Das ist aber faktisch falsch, weil es die bereits gibt - Pflicht zur Versicherung seit dem 01.04.2007 bzw. dem 01.01.2009!
Bereits privat Versicherte haben Bestandsschutz und sollen zur Einführung ein einmaliges Wechselrecht in die GKV erhalten.
Falsch - das sieht nur dasd Konzept der Grünen vor! Bitte etwas differenzierter kommunizieren oder Fragen stellen! Das Konzept der Grünen (und auch das der Linke) istverfassungsrechtlich NICHT zulässig! Sind aber eben Maximalforderungen im Wahlkampf, die nachher realistisch so nicht umgesetzt werden!
Offensichtlich hat das auch der Threadersteller so verstanden, sonst würde er kaum fragen, wann die "Bürgerversicherung" eingeführt wird.
Wenn er fragt, wann die eingeführt wird, dann hat er das politische System in diesem Land mutmaßlich auch nicht verstanden. Vielleicht hat er die Frage aber nur ungeschickt formuliert! Und wenn jemand etwas fragt, was bereits existent ist, dann muss man das so auch sagen!
Verfasst: 07.09.2013, 11:50
von Thomas3
Was genau soll / wird der Spibu bis 15.9. beraten / verabschieden?
Liegen schon Ergebnisse / Tendenzen vor ?
Verfasst: 07.09.2013, 12:42
von derKVProfi
Thomas3 hat geschrieben:Was genau soll / wird der Spibu bis 15.9. beraten / verabschieden?
Liegen schon Ergebnisse / Tendenzen vor ?
Immer diese Ungeduld - wartet ab, bis etwas veröffentlicht wird - das dauert!