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Altersteilzeit

Verfasst: 28.07.2013, 11:43
von Betty1
Hallo hier ist Betty1,
ich hätte heute ein großes Anliegen in eigener Sache. Ich bin 58 Jahre alt. Meine Krankengeschichte (Brustkrebs 03.2010) habe ich hier als Betty schon ausreichend beschrieben. Ich bin immer noch berufstätig, jedoch stelle ich fest, dass durch die Chemo und Strahlentherapie, meine Leistungsfähigkeit, sowohl beruflich, als auch im privaten Bereich stark eingeschränkt ist. Daher ziehe ich es in Erwägung, mich dem Thema Altersteilzeit zu widmen. Bisher habe ich noch keine Rentenanträge gestellt und weiß nicht recht, womit ich hier als erstes beginnen muss. Mein GdB beträgt 80 bis 10.2015. Meine tägliche Arbeitszeit beläuft sich auf 5,5 Stunden. Nun bräuchte ich euren Rat, wie ich hier vorgehen muss. Das ganze Prozedere sollte für mich möglichst mit wenig Streß ablaufen, denn meine Nerven haben schon genügend gelitten. Über eure Ratschläge freue ich mich sehr.
LG Betty1

Verfasst: 28.07.2013, 12:09
von CiceroOWL
Definition: Unter Altersteilzeit ATZ versteht man ein durch das Altersteilzeitgesetz AltTZG, geregeltes Modell, bei dem ein älterer Arbeitnehmer (55. Lebensjahr +) für die verbleibende Zeit bis zur Rente (mindestens 3 Jahre) seine Arbeitszeit halbiert. Das Gesetz gilt auch nach dem 31.12.2009 noch, doch die Bundesagentur fördert nur noch die vor dem 1.1.2010 angefangene Altersteilzeit (wenn die entsprechenden Vorgaben erfüllt sind)

tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15530/Datei/64189/Altersteilzeit.pdf

haufe.de/personal/personal-office-standard/altersteilzeit_idesk_PI78_HI519937.html

dgb.de/themen/++co++4b64c6f8-68b0-11df-6e0e-00188b4dc422
Voraussetzungen für die Altersteilzeit und Besonderheiten im Einzelnen:

Sie ist nur für ältere Arbeitnehmer ab 55 Jahre möglich .
Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum reduzierten Arbeitsentgelt.
Der Arbeitgeber stockt die Beiträge zur Rentenversicherung auf.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert nur noch Altfälle, die vor 2010 ihre Altersteilzeit begonnen haben. Die BA zahlt dem Arbeitgeber den Aufstockungsbetrag und den Beitrag in begrenzter Höhe für bis zu sechs Jahre, wenn für die ausfallenden Arbeitszeiten Arbeitslose eingestellt wurden.
Die wöchentliche Arbeitszeit wird auf die Hälfte reduziert.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Wertguthaben, das sich aus dem reduzierten Gehalt ergibt, gegen Insolvenz abzusichern. Das gilt, sobald das Guthaben drei reguläre Monatsgehälter übersteigt. Die Insolvenzsicherung gilt seit dem Jahr 2004.
Im Fall von Arbeitslosigkeit oder Krankengeldbezug bemessen sich die Leistungen anhand des regulären Monatsgehalts.
Statt die Arbeitszeit zu verringern gibt es auch die Möglichkeit der Blockzeit.
deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/02_altersrente_fuer_langjaehrig_versicherte_node.html
Wurden Sie zwischen 1949 und 1963 geboren, gilt eine Altersgrenze, die stufenweise steigt.
Für Frauen gilt die Grenze bis 65. Wenn du mit 63 in Rente willst beträgt der abschlag 7,2 % Rechsstand heute,

Der Gedanke ist gut, nur da hat sich einiges an der Gesetzgebung geändert. Das müßte denn mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, ggf sich auch bei der Gewerkschaft erkundigen. Das erfordert denke ich eine ziemlich gute Beratung.