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Hauptberuflich selbst. Tätigkeit Definetion
Verfasst: 26.07.2013, 19:43
von CiceroOWL
haufe.de/sozialwesen/versicherungen_beitraege/Neue-Kriterien-fuer-Selbststaendige-ab-Juli-2013_240_190092.html?chorid=00511441&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2Fsozialwesen%2F69%2F00511441%2F2013-07-26%2FTop-News-Neue-Kriterien-fuer-Selbststaendige-ab-Juli-2013&ecmId=11061&ecmUid=3118639
haufe.de/personal/entgelt/scheinselbststaendigkeit-wieder-auf-dem-vormarsch/unterschiede-zwischen-selbststaendigkeit-und-beschaeftigung_78_132814.html
Mal für jeden den es intressiert.
Gruss.
Jochen
Verfasst: 28.07.2013, 09:17
von Diplom-Rentner
Hallo,
was kann das nun für mich bedeuten? Ich erreiche bald die Regelaltersgrenze für Rentner und will mich dann selbständig machen. Wenn ich nun über 30h/Wo. arbeiten werde, ist das dann als Hauptberuf zu werten und ich brauche dann auf diese Einkünfte keinen KK Beitrag zahlen? Oder mißinterprätiere ich da was?
Danke!
Verfasst: 28.07.2013, 09:24
von CiceroOWL
Also, ich gehe davon aus das deine Vorversicherungszeit als Renterner in der KvdR erfüllt ist? Jetzt fängt es nämlich an schwierig zu werden. Denn wennud dich selbstständig amchst und dennnoch Renter bsit müßte dein Status als Renter geprüft werden usw.
Verfasst: 28.07.2013, 10:32
von Diplom-Rentner
Das verstehe ich jetzt nicht! Warum muss mein Status als Rentner geprüft werden??
Verfasst: 28.07.2013, 10:36
von CiceroOWL
Naja denn muss die Rentereigenschaft geneüber deiner Unternehmerischen tätigkeit geprüft werden. Wenn du jetzt halt gewisse Kreterien erfüllst und du Hauptberuflich selbstständig bist, entfällt deine Rentereigenschaft und du wirst anders versichert. Denn geht ein Meldung an den DRV Bund und die prüfen ob du den voll umfänglich weiter deine Rente bekommst, ein kleines Nebengewerbe ist da natürlich unschädlich.
deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.4.2.5
Verfasst: 28.07.2013, 10:48
von Diplom-Rentner
So ? Auch wenn ich bereits die Regelaltersgrenze erreicht habe? Also in meinem Fall 65+ Jahre?? Ich bin übrigens freiwillig in der GKV versichert.
Verfasst: 28.07.2013, 10:51
von CiceroOWL
Nu den. wird auch diese Einkommen mit verbeitragt.
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159194&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R0&id=%A7%2034%20Voraussetzungen%20f%FCr%20einen%20Rentenanspruch%20und%20Hinzuverdienstgrenze%20%205%20198
Ich würde mich da nochmal beraten lassen.
Ist allerdings nur meine Meinung.