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nachgehender Leistungsanspruch - Mitglied - neuer Job

Verfasst: 26.07.2013, 09:28
von skoda007
Guten Morgen,

ich habe bis jetzt Krankengeld bezogen und bin AU bis 30.07.2013.

Da es mir nun besser geht, habe ich mich schon mal beworben und könnte bereits am 30.07.2013 einen neuen Job beginnen.

Ich möchte heute bereits den Auszahlschein vom Arzt ausfüllen lassen, das ich nicht mehr arbeitsunfähig bin, sondern nur noch behandlungbedürfig.

Kann ich das so machen oder gibt es da Probleme, denn dann bin ich ja ab morgen keine Mitglied mehr, sondern nur noch im nachgehenden Leistungsanspruch.

Ich brauche ja für den neuen Arbeitgeber noch eine Mitgliedsbescheinigung, gibt es da vielleicht Probleme?

Sonst könnte ich mich doch für drei Tage freiwillig versichern und bin dann noch Mitglied.

Für die drei Tage möchte ich mich nicht unbedingt arbeitslos melden.


Danke vorab für die Hilfe!

LG
Rainer

Nachtrag:
Habe mich entschieden doch erst am Montag den Auszahlschein vom Arzt ausfüllen lassen, das ich nicht mehr arbeitsunfähig bin,
sondern nur noch behandlungbedürfig.

Ist glaube ist besser, wenn es nahtlos über geht.
Hoffe das Richtige zu tun und habe nachher keine Nachteile dadurch.

Verfasst: 26.07.2013, 12:54
von Czauderna
Hallo,
du warst pflichtversichert (als Arbeitnehmer oder ALG-1 Empfänger) und hast Krankengeld bezogen.Wenn zwischen dem Ende des Krankengeldbezugs und dem Wiedereintritt der Krankenversicherungspflicht, bei also die Beschäftigungsaufnahme, weniger als ein Monat liegt, dann besteht grundsätzlich ein nachgehender Leistungsanspruch.Das bedeutet du musst dich für die paar Tage nicht freiwillig weiter versichern.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 26.07.2013, 13:06
von skoda007
Hallo Czauderna,

danke für die Antwort.

Aber, wenn ich am Montag den Auszahlschein ausfüllen lasse und dann wieder arbeiten gehen möchte, ist das auch ok?
(weil jetzt hat mein Arzt die Praxis geschlossen)

Habe halt Angst was falsch zu machen, möchte nicht das der neue Arbeitgeber von der Krankengeldzahlung erfährt.
Dann sehe es schlecht mit dem neuen Job aus.
Und ich möchte unbedingt wieder arbeiten gehen.

Lieben Gruß
Rainer

Verfasst: 26.07.2013, 13:35
von Czauderna
Hallo,
dein neuer Arbeitgeber erfährt nix von deiner vorherigen Erkrankung und auch nicht von der Krankengeldzahlung durch die Kasse. Von daher kannst du wirklich beruhigt sein. Das ist allein eine Sache zwischen dir und deinem neuen Arbeitgeber.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.07.2013, 09:35
von skoda007
Hallo Czauderna,

nochmals danke für deine Informationen.

Meine Befürchtung war zum Teil auch wegen der Meldungen.

Wenn ich zum 29.07. nicht mehr arbeitsunfähig bin und der Arbeitgeber mich zum 30.07. bei der Krankenkasse anmeldet
und sich die Meldungen vielleicht überschneiden und dass die Krankenkasse vielleicht den Arbeitgeber anruft und nachfragt
und sagt, ich bin noch arbeitsunfähig gemeldet.

Vielleicht mache ich mir auch zu viel Gedanken aber einen Job zu bekommen ist leider nicht so einfach.

Danke nochmals und ein schönes Wochenende.

Gruß
Rainer

Verfasst: 27.07.2013, 12:25
von Czauderna
Hallo,
ich habe noch einmal nachgedacht und es könnte tatsächlich sein in diesem Falle sein, dass die Kasse doch wegen deiner AU. Kontakt mit dem neuen Arbeitgeber aufnimmt. Es bestünde ja die Möglichkeit, dass du trotz bestehendem Arbeitsvertrag zum 30.7. trotzdem Arbeitsunfähig bist und deinen Stelle deshalb nicht antreten kannst - dann würde der Krankengeldanspruch weiterbestehen und der Arbeitgeber seine Anmeldung auf den Tag verschieben müssen, an dem du tatsächlich deine Tätigkeit aufnehmen würdest. All das könnte so sein und deshalb könnte es auch sein dass die Kasse den Arbeitgeber kontaktiert wegen deiner AU.
Da kann ich dir nur raten, ruf die Kasse an, erkläre denen genau wi sich das verhält, damit man dort Bescheid weiß und nicht so handelt wie ich es hier beschrieben habe.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.07.2013, 20:31
von skoda007
Danke!

Werde morgen 29.07. auf jeden Fall den Auszahlschein ausfüllen lassen,
dass ich nicht weiter arbeitsunfähig bin.

Arbeitsvertrag beginnt am 30.07.2013.

Werde aber die Krankenkasse morgen 29.07. anrufen, dass ich nicht mehr AU bin und zusätzlich den Auszahlschein faxen.
Muss ja sowieso bei der Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung anfordern.
Da kann ich ja noch einmal darauf hinweisen, dass meiner Arbeitgeber keine Kenntnis über die AU erhält.

Kann ja auch nur in deren Interesse sein, denn wenn ich arbeitslos bin,
gibt es auch wesentlich weniger Beiträge von mir,
zwar nicht direkt für meine Krankenkasse aber indirekt für den Gesundheitsfonds.

Gruß
Rainer