Hallo zusammen,
einige kennen mein ganzes Dilemma ja schon, begonnen mit einer versuchten Wiedereingliederung durch den MDK, dann einem mehr oder weniger erzwungenem Reha-Antrag durch meine KK und zuletzt der Urlaubs-Antrag an meine KK.
Nun ein erneutes Problem: Die Krankenkasse hat meinen Urlaubsantrag -wie sollte es auch anders sein- abgelehnt!!!
Die Begründung war, dass die Anreise zu anstrengend für mich wäre (trotz extra aus diesem Grund geplanter Zwischenübernachtung!!) und ich meine Therapien nicht für 2 Wochen unterbrechen könnte!
Es sei dahin gestellt, dass ich nach 3 Rezepten Krankengymnastik sowieso eine Pause einlegen muß und eine andere Therapie erst in 3 Wochen stattfinden kann aufgrund des Urlaubes des Therapeuten!!
Wie dem auch sei, ich habe mich entschieden, trotzdem in den Urlaub zu fahren und auf das Krankengeld zu verzichten!!
Das schien mir die bessere Alternative, als meine Familie alleine fahren zu lassen!
Nun war ich heute bei meinem Hausarzt und wollte mir den Auszahlungsschein für das Krankengeld ausfüllen lassen. Da kam dann schon von einer der Arzthelferinnen die Frage, ob denn der Urlaub von der KK genehmigt sein. Ich verneinte. Daraufhin bekam ich die Antwort, dass sie mich dann auch nicht weiter krankschreiben könnten, da ich ohne Genehmigung in den Urlaub fahre! Der Doktor könnte das nicht verantworten, wenn mir dann im Urlaub etwas passieren würde, während ich krankgeschrieben bin! Das hätte rechtliche Gründe.
Ich sagte, dass das doch zweierlei Sachen wären. Ich würde ja schliesslich kein Krankengeld für die Zeit bekommen und wenn ich krank werden würde, wäre ich ja nach wie vor krankenversichert. Der Doktor hätte doch gar nichts damit zu tun!
Sehe ich das falsch????
Was soll/kann ich nun tun??? Handelt mein Arzt richtig?? Würde ein Widerspruch gegen die Ablehnung gegen den Urlaubsantrag hier wtas bringen??
Ich bin langsam echt am verzweifeln!
Jetzt konnte ich die Sache mit der Reha einigermassen gut regeln und jetzt kommt das nächste Problem...
Arzt unterbricht Krankschreibung wegen Krankengeld-Sperre
Moderator: Czauderna
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Re: Arzt unterbricht Krankschreibung wegen Krankengeld-Sperr
Da würde ich mal nach der Rechtsgrundlage fragen. In den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien steht es auf jeden Fall nicht drin.Dunja hat geschrieben:
Nun war ich heute bei meinem Hausarzt und wollte mir den Auszahlungsschein für das Krankengeld ausfüllen lassen. Da kam dann schon von einer der Arzthelferinnen die Frage, ob denn der Urlaub von der KK genehmigt sein. Ich verneinte. Daraufhin bekam ich die Antwort, dass sie mich dann auch nicht weiter krankschreiben könnten, da ich ohne Genehmigung in den Urlaub fahre! Der Doktor könnte das nicht verantworten, wenn mir dann im Urlaub etwas passieren würde, während ich krankgeschrieben bin! Das hätte rechtliche Gründe.
Dunja hat geschrieben: Ich sagte, dass das doch zweierlei Sachen wären. Ich würde ja schliesslich kein Krankengeld für die Zeit bekommen und wenn ich krank werden würde, wäre ich ja nach wie vor krankenversichert. Der Doktor hätte doch gar nichts damit zu tun!
Sehe ich das falsch????
Nein. Du siehst das komplett richtig. Der Anspruch auf Krankengeld ruht ja nur, genauso wie dann, wenn dein Arbeitgeber dir in den ersten sechs Wochen das Gehalt fortzahlt.
Je nachdem bei welcher Kasse(nart) du versichert bist und wenn du kein Arbeitsverhältnis hast, könntest du noch Probleme bekommen, wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeit nicht durchgehend bescheinigt. Da musst du unbedingt dranbleiben.
Dunja hat geschrieben: Was soll/kann ich nun tun???
Die rechtliche Grundlage für die Verweigerung der weiteren Krankschreibung erfragen.
Dunja hat geschrieben: Handelt mein Arzt richtig??
Kann man erst dann beurteilen.
So wie du das beschreibst, sehe ich da durchaus Chancen, aber nur, wenn dein Arzt mitspielt und dir z. B. bescheinigt, dass keine Therapie unterbrochen und die Fahrt für dich nicht zu anstrengend ist.Dunja hat geschrieben: Würde ein Widerspruch gegen die Ablehnung gegen den Urlaubsantrag hier wtas bringen??
Hallo,
wir sollten hier nicht mehrere Sachverhalte dureinander werfen.
1. Sachverhalt - Krankenkasse verweigert Krankengeldzahlung während
eines Urlaubs - da bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass die Kasse auch die AU. bestreitet !!
2. Sachverhalt - Arzt verweigert weitere AU-Meldung aus dem Grunde, weil die Kasse kein Krankengeld zahlt. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - der Arzt alleine entscheidet ob einen Patienten für arbeitsunfähig hält oder nicht in einem solchen Fall. Ob der Patient hier einen Rechtsanspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat, das wage ich zu bezweifeln, denn wie gesagt, nicht er bestimmt das sondern ein (sein) Arzt.
2. Sachverhalt - Versicherungsschutz - selbstverständlich ist der auch während dieser Reise gewährleistet, und zwar in vollem Umfang, wenn die Reise innerhalb Deutschlands stattfindet - im Rahmen der Abkommen, wenn es ins EU-Ausland oder in einen Abkommensstaat geht, nur bei anderen Ländern nicht.
Gruss
Czauderna
wir sollten hier nicht mehrere Sachverhalte dureinander werfen.
1. Sachverhalt - Krankenkasse verweigert Krankengeldzahlung während
eines Urlaubs - da bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass die Kasse auch die AU. bestreitet !!
2. Sachverhalt - Arzt verweigert weitere AU-Meldung aus dem Grunde, weil die Kasse kein Krankengeld zahlt. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - der Arzt alleine entscheidet ob einen Patienten für arbeitsunfähig hält oder nicht in einem solchen Fall. Ob der Patient hier einen Rechtsanspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat, das wage ich zu bezweifeln, denn wie gesagt, nicht er bestimmt das sondern ein (sein) Arzt.
2. Sachverhalt - Versicherungsschutz - selbstverständlich ist der auch während dieser Reise gewährleistet, und zwar in vollem Umfang, wenn die Reise innerhalb Deutschlands stattfindet - im Rahmen der Abkommen, wenn es ins EU-Ausland oder in einen Abkommensstaat geht, nur bei anderen Ländern nicht.
Gruss
Czauderna